Der VdK ist ein Verein.
Der VdK hilft vielen Menschen.
Der VdK freut sich über neue Pläne.
Die Pläne sind für die Pflege.
Es gibt eine Arbeits-Gruppe.
Die Gruppe heißt: Zukunfts-Pakt Pflege.
Die Gruppe hat erste Ideen vor-gestellt.
Diese Ideen sind zum Beispiel:
Mehr Vor-Sorge für Gesundheit.
Vor-Sorge bedeutet: Man tut etwas gegen eine Gefahr.
Man will verhindern dass etwas Schlimmes passiert.
Bessere Not-Fall-Hilfe.
Not-Fall-Hilfe bedeutet: Schnelle Hilfe in gefährlichen Situationen.
Zum Beispiel bei einem Unfall.
Oder wenn jemand sehr krank ist.
Mehr eigene Entscheidungen beim Geld.
Bessere Beratungs-Angebote.
Eine Beratung ist ein Gespräch.
Ein Arzt oder Therapeut hilft dabei.
Verena Bentele ist die VdK-Chefin.
Sie sagt: Die Pläne reichen nicht aus.
Es gibt große Probleme in der Pflege.
Immer mehr Menschen brauchen Pflege.
Pflege bedeutet: Hilfe für kranke Menschen.
Oder Hilfe für alte Menschen.
Diese Hilfe kommt von Pflege-Kräften.
Aber es gibt zu wenig Pflege-Kräfte.
Die Familien müssen dann oft selbst pflegen.
Verena Bentele fordert: Es muss klare Regeln geben.
Wer ist für die Pflege zuständig?
Zuständig bedeutet: Eine Person ist verantwortlich.
Diese Person kümmert sich um eine Aufgabe.
Das muss klar sein.
Die Pflege braucht mehr Geld.
Kleine Änderungen helfen nicht.
Der VdK sagt: Der Staat muss mehr Geld geben.
Das sind zum Beispiel 4 Milliarden Euro pro Jahr.
Das Geld ist für die Renten-Versicherung.
Renten-Versicherung bedeutet: Man spart Geld für später.
Das Geld bekommt man im Alter.
Dann kann man davon leben.
Und 5,2 Milliarden Euro für Corona-Kosten.
Auch die Bundes-Länder müssen mehr zahlen.
Bundes-Länder bedeutet: Deutschland hat 16 Teile.
Diese Teile heißen Bundes-Länder.
Zum Beispiel: Bayern oder Berlin.
Verena Bentele sagt: Alle Menschen sollen zahlen.
Das Geld ist für die Pflege-Versicherung.
Pflege-Versicherung bedeutet: Manche Menschen brauchen Hilfe im Alltag.
Die Pflege-Versicherung bezahlt dann einen Teil der Hilfe.
Auch Menschen mit viel Geld sollen mehr zahlen.
Zum Beispiel aus Vermietung.
Vermietung bedeutet: Jemand hat eine Wohnung oder ein Haus.
Diese Person vermietet die Wohnung an andere Menschen.
Oder aus Gewinnen.
Gewinn bedeutet: Man bekommt mehr Geld zurück.
Als man bezahlt hat.
Zum Beispiel bei einem Geschäft.
Das ist gerecht.

Foto: Ralph Milewski
Berlin (kobinet) Der VdK begrüßt, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zukunftspakt Pflege" erste konkrete Schritte benennt – etwa in den Bereichen Prävention, Notfallversorgung, flexiblere Leistungen durch Budgets und eine Bündelung der Beratungsangebote. Dennoch, so VdK-Präsidentin Verena Bentele, sehen zukunftsfähige Reformen anders aus: "Der Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe lässt offen, wie die Pflegeversorgung in Deutschland gesichert werden soll, wenn einerseits die Zahl der Pflegebedürftigen weiter steigt und andererseits Fach- und Arbeitskräfte knapp werden. Die Folgen einer lückenhaften Versorgung tragen letztlich pflegende Angehörige, Zugehörige und die Pflegebedürftigen selbst. Um Unter- und Fehlversorgung zu vermeiden, sollte die Bund-Länder-Arbeitskommission in einem ersten Schritt Vorschläge vorlegen, die klare Zuständigkeiten bei der Sicherstellung der Pflegeversorgung definieren", betonte Verena Bentele.
Darüber hinaus müssten weitreichende Reformen für eine stabile Finanzierung der Pflege eingeleitet werden. Kleinteiliges Justieren bei den Pflegegraden und damit verbundene höhere Hürden sowie Einschränkungen bei der Nutzung des Entlastungsbetrags sind nach Ansicht des VdK keine ausreichenden Antworten. Vielmehr bedarf es grundlegender Entscheidungen auf der Einnahmenseite. Zur finanziellen Stabilisierung muss der Bund seiner Verantwortung gerecht werden und gesamtgesellschaftliche Aufgaben endlich aus Steuermitteln finanzieren. Dazu gehören die Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen in Höhe von jährlich 4 Milliarden Euro sowie die Pandemiekosten in Höhe von 5,2 Milliarden Euro. Auch die Länder sind nach VdK-Ansicht in der Pflicht, ihren Anteil an den Investitionskosten zu übernehmen.
„Langfristig benötigen wir eine Pflegeversicherung, in die alle einzahlen, die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die Einbeziehung sämtlicher Einkunftsarten – etwa Vermögenseinkünfte, Gewinne und Mieteinnahmen – in die Beitragsbemessung“, erklärte Verena Bentele.

Foto: Ralph Milewski
Berlin (kobinet) Der VdK begrüßt, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zukunftspakt Pflege" erste konkrete Schritte benennt – etwa in den Bereichen Prävention, Notfallversorgung, flexiblere Leistungen durch Budgets und eine Bündelung der Beratungsangebote. Dennoch, so VdK-Präsidentin Verena Bentele, sehen zukunftsfähige Reformen anders aus: "Der Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe lässt offen, wie die Pflegeversorgung in Deutschland gesichert werden soll, wenn einerseits die Zahl der Pflegebedürftigen weiter steigt und andererseits Fach- und Arbeitskräfte knapp werden. Die Folgen einer lückenhaften Versorgung tragen letztlich pflegende Angehörige, Zugehörige und die Pflegebedürftigen selbst. Um Unter- und Fehlversorgung zu vermeiden, sollte die Bund-Länder-Arbeitskommission in einem ersten Schritt Vorschläge vorlegen, die klare Zuständigkeiten bei der Sicherstellung der Pflegeversorgung definieren", betonte Verena Bentele.
Darüber hinaus müssten weitreichende Reformen für eine stabile Finanzierung der Pflege eingeleitet werden. Kleinteiliges Justieren bei den Pflegegraden und damit verbundene höhere Hürden sowie Einschränkungen bei der Nutzung des Entlastungsbetrags sind nach Ansicht des VdK keine ausreichenden Antworten. Vielmehr bedarf es grundlegender Entscheidungen auf der Einnahmenseite. Zur finanziellen Stabilisierung muss der Bund seiner Verantwortung gerecht werden und gesamtgesellschaftliche Aufgaben endlich aus Steuermitteln finanzieren. Dazu gehören die Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen in Höhe von jährlich 4 Milliarden Euro sowie die Pandemiekosten in Höhe von 5,2 Milliarden Euro. Auch die Länder sind nach VdK-Ansicht in der Pflicht, ihren Anteil an den Investitionskosten zu übernehmen.
„Langfristig benötigen wir eine Pflegeversicherung, in die alle einzahlen, die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die Einbeziehung sämtlicher Einkunftsarten – etwa Vermögenseinkünfte, Gewinne und Mieteinnahmen – in die Beitragsbemessung“, erklärte Verena Bentele.




