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Zukunftspakt Pflege: Kein Fahrplan für nachhaltige Pflegefinanzierung

50 Euro-Scheine aufgefächert auf dem Tisch liegend in Draufsicht. schwarz-weiß Foto
Geld für Exklusion
Foto: Ralph Milewski

Berlin (kobinet) Der VdK begrüßt, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zukunftspakt Pflege" erste konkrete Schritte benennt – etwa in den Bereichen Prävention, Notfallversorgung, flexiblere Leistungen durch Budgets und eine Bündelung der Beratungsangebote. Dennoch, so VdK-Präsidentin Verena Bentele, sehen zukunftsfähige Reformen anders aus: "Der Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe lässt offen, wie die Pflegeversorgung in Deutschland gesichert werden soll, wenn einerseits die Zahl der Pflegebedürftigen weiter steigt und andererseits Fach- und Arbeitskräfte knapp werden. Die Folgen einer lückenhaften Versorgung tragen letztlich pflegende Angehörige, Zugehörige und die Pflegebedürftigen selbst. Um Unter- und Fehlversorgung zu vermeiden, sollte die Bund-Länder-Arbeitskommission in einem ersten Schritt Vorschläge vorlegen, die klare Zuständigkeiten bei der Sicherstellung der Pflegeversorgung definieren", betonte Verena Bentele.

Darüber hinaus müssten weitreichende Reformen für eine stabile Finanzierung der Pflege eingeleitet werden. Kleinteiliges Justieren bei den Pflegegraden und damit verbundene höhere Hürden sowie Einschränkungen bei der Nutzung des Entlastungsbetrags sind nach Ansicht des VdK keine ausreichenden Antworten. Vielmehr bedarf es grundlegender Entscheidungen auf der Einnahmenseite. Zur finanziellen Stabilisierung muss der Bund seiner Verantwortung gerecht werden und gesamtgesellschaftliche Aufgaben endlich aus Steuermitteln finanzieren. Dazu gehören die Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen in Höhe von jährlich 4 Milliarden Euro sowie die Pandemiekosten in Höhe von 5,2 Milliarden Euro. Auch die Länder sind nach VdK-Ansicht in der Pflicht, ihren Anteil an den Investitionskosten zu übernehmen.

„Langfristig benötigen wir eine Pflegeversicherung, in die alle einzahlen, die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze und die Einbeziehung sämtlicher Einkunftsarten – etwa Vermögenseinkünfte, Gewinne und Mieteinnahmen – in die Beitragsbemessung“, erklärte Verena Bentele.