Berlin (kobinet)
Viele Menschen brauchen Reha-Hilfen.
Reha bedeutet: Rehabilitation.
Rehabilitation bedeutet: Etwas wieder gesund machen.
Das heißt: Hilfe nach einer Krankheit.
Oder Hilfe bei einer Behinderung.
Für diese Hilfen müssen Sie einen Antrag stellen.
Es gibt viele verschiedene Anträge.
Jede Stelle hat einen eigenen Antrag.
Die Anträge sind sehr unterschiedlich.
Manche sind sehr lang.
Manche sind schwer zu verstehen.
Die meisten sind auf Papier.
Das ist schwierig für viele Menschen.
Sie wissen nicht: Welchen Antrag brauche ich?
Deshalb gibt es jetzt ein neues Projekt.
Das Projekt heißt: Gemeinsamer Grund-Antrag.
Die BAR macht dieses Projekt.
BAR bedeutet: Bundes-Arbeits-Gemeinschaft für Rehabilitation.
Eine Bundes-Arbeits-Gemeinschaft ist eine Gruppe.
In der Gruppe arbeiten Menschen zusammen.
Die Menschen kommen aus ganz Deutschland.
Das Bundes-Ministerium für Arbeit bezahlt das Projekt.
Ein Bundes-Ministerium ist ein Amt in Deutschland.
In dem Amt arbeiten viele Menschen.
Sie machen Regeln für ganz Deutschland.
Das Projekt macht einen neuen Antrag.
Der neue Antrag soll für alle passen.
Der neue Antrag soll einfacher sein.
Sie sollen ihn digital ausfüllen können.
Digital bedeutet: mit Computer arbeiten.
Die Fach-Stelle EUTB hat darüber berichtet.
EUTB bedeutet: Ergänzende unabhängige Teilhabe-Beratung.
Teilhabe-Beratung bedeutet: Sie bekommen Hilfe und Rat.
Die Beratung hilft Ihnen bei der Teilhabe.
Teilhabe heißt: Sie können überall mit-machen.
Zum Beispiel bei der Arbeit.
Oder in der Freizeit.

Foto: Susanne Göbel
Berlin (kobinet) "Wenn Reha- und Teilhabeleistungen gebraucht werden, stehen aktuell zahlreiche trägerspezifische Anträge zur Verfügung, die sich auf Leistungen einzelner Reha-Träger oder bestimmte Leistungsgruppen beziehen. Diese Anträge sind unterschiedlich in der Sprache, in der Länge und im Format – selten digital, häufig noch analog. Für Antragstellende kann dies eine Barriere beim Zugang zu bedarfsbezogenen Reha- und Teilhabeleistungen sein. Hier setzt das Projekt ‚Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen' der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR e.V.) und ihrer Mitglieder an. Ziel des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten Projekts ist die Entwicklung und Erprobung eines trägerübergreifend abgestimmten Antrags für Reha- und Teilhabeleistungen (‚Reha-Antrag')." Darauf macht die Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung in ihrem neuesten Newsletter aufmerksam.

Foto: Susanne Göbel
Berlin (kobinet) "Wenn Reha- und Teilhabeleistungen gebraucht werden, stehen aktuell zahlreiche trägerspezifische Anträge zur Verfügung, die sich auf Leistungen einzelner Reha-Träger oder bestimmte Leistungsgruppen beziehen. Diese Anträge sind unterschiedlich in der Sprache, in der Länge und im Format – selten digital, häufig noch analog. Für Antragstellende kann dies eine Barriere beim Zugang zu bedarfsbezogenen Reha- und Teilhabeleistungen sein. Hier setzt das Projekt ‚Gemeinsamer Grundantrag für Reha- und Teilhabeleistungen' der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR e.V.) und ihrer Mitglieder an. Ziel des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) geförderten Projekts ist die Entwicklung und Erprobung eines trägerübergreifend abgestimmten Antrags für Reha- und Teilhabeleistungen (‚Reha-Antrag')." Darauf macht die Fachstelle Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung in ihrem neuesten Newsletter aufmerksam.




