Cécile Lecomte klettert gern.
Sie nutzt einen Roll-Stuhl.
Sie hat einen Sport-Roll-Stuhl beantragt.
Das Amt sollte den Roll-Stuhl bezahlen.
Im Gespräch sagte das Amt:
Schwimmen ist besser als Skaten.
Skaten bedeutet: Mit einem Roll-Brett fahren.
Das Amt sagte: Skaten ist weniger gefährlich.
Schwimmen ist gut bei Rheuma.
Rheuma bedeutet: Die Gelenke tun weh.
Cécile Lecomte wollte das prüfen.
Sie fragte: Wo kann ich schwimmen?
In Lüneburg gibt es das SaLü.
SaLü ist ein Schwimm-Bad.
Das Problem: Roll-Stuhl-Fahrer kommen nicht ins Sport-Bad.
Es gibt nur eine Treppe.
Das Sport-Bad ist das einzige in Lüneburg.
Cécile Lecomte wollte wissen: Warum ist das so?
Sie hat einen Bericht geschrieben.
SaLü: Kein Sport-Bad für behinderte Menschen?
Bericht von Cécile Lecomte
SaLü ist ein Schwimm-Bad in Lüneburg.
Es gibt dort verschiedene Bereiche.
Zum Beispiel: Einen Reha-Bereich.
Reha ist kurz für Rehabilitation.
Das bedeutet: Behandlung nach einer Krankheit.
Die Stadt Lüneburg ist verantwortlich.
Genauer: Die Gesundheits-Holding Lüneburg.
Gesundheits-Holding bedeutet: Eine große Firma kümmert sich um Kranken-Häuser.
Die Firma kümmert sich auch um Arzt-Praxen.
Alle arbeiten zusammen.
Cécile Lecomte ist Roll-Stuhl-Fahrerin.
Sie war beim Amt.
Sie wollte einen Sport-Roll-Stuhl.
Das Amt sagte: Schwimmen ist besser.
1 Jahr ist vergangen.
Sie hat noch keine Antwort.
Das Problem: Das Sport-Bad hat nur eine Treppe.
Roll-Stuhl-Fahrer kommen nicht rein.
In den letzten Jahren gab es Um-Bauten.
Warum wurde nicht barriere-frei gebaut?
Barriere-frei bedeutet: Alle Menschen können alle Orte nutzen.
Das ist ein Gesetz.
Das kurze Wort ist: BITV.
Internet-Seiten von Ämtern müssen barriere-frei sein.
Wurde das vergessen?
War es nicht wichtig genug?
Auf der Internet-Seite vom SaLü gab es keine Infos.
Nur über Behinderten-Park-Plätze.
Menschen mit Geh-Behinderung können hin-fahren.
Aber können sie alles nutzen?
Die Internet-Seite war nicht für blinde Menschen nutzbar.
Cécile Lecomte besuchte das SaLü.
Dort gab es eine neue Seite.
Die Seite ist jetzt für blinde Menschen nutzbar.
Screen-Reader können sie lesen.
Screen-Reader bedeutet: Programme lesen Text vor.
Blinde Menschen können so Internet-Seiten nutzen.
Das ist gut.
Aber es reicht nicht.
Teil-Habe bedeutet: Alle Menschen können mit-machen.
Das ist ein Gesetz.
Das Bundes-teilhabe-gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Blinde Menschen müssen draußen bleiben
Blinde Menschen können jetzt lesen:
Sie dürfen nicht allein ins Schwimm-Bad.
Auf der Internet-Seite steht:
Diese Menschen brauchen eine Begleitung:
Menschen mit Krampf-Anfällen.
Krampf-Anfall bedeutet: Die Muskeln zucken plötzlich.
Der Körper kann sich nicht mehr bewegen.
Das passiert im Gehirn.
Der Anfall geht von alleine wieder weg.
Menschen mit Ohnmacht.
Ohnmacht bedeutet: Eine Person schläft plötzlich ein.
Sie fällt um.
Sie weiß nichts mehr.
Nach kurzer Zeit wacht die Person wieder auf.
Menschen mit Epilepsie.
Epilepsie bedeutet: Krampf-Anfälle im Gehirn.
Menschen mit Herz-Problemen.
Menschen mit geistiger Behinderung.
Menschen mit Seh-Behinderungen.
Die Begleit-Person muss erwachsen sein.
Sie ist für Sicherheit verantwortlich.
Die Anti-ableistische Aktion Lüneburg sagt: Das ist nicht richtig.
Ableismus bedeutet: Behinderte Menschen werden benachteiligt.
Andere Menschen denken: Behinderte Menschen können weniger.
Das ist nicht richtig.
Teil-Habe ist ein Menschen-Recht.
Man kann nicht darüber verhandeln.
Die Regel verletzt Grund-Rechte.
Das sagt die Initiative.
Judith ist blind.
Sie arbeitet bei der Anti-ableistischen Aktion mit.
Sie sagt: Das SaLü spricht von Betreuungs-Person.
Richtig ist: Begleit-Person.
Ein blinder Mensch kann das Bad kennen-lernen.
Er kann alle Hindernisse kennen.
Dann braucht er keine Hilfe.
Judith hat früher Leistungs-Sport gemacht.
Leistungs-Sport bedeutet: Man trainiert sehr viel.
Man will besser werden als andere.
Man nimmt an Wett-Kämpfen teil.
Sie war 4-mal pro Woche im Schwimm-Bad.
Eine Begleit-Person konnte nicht immer mit.
Das wäre zu viel gewesen.
Sie kannte das Bad sehr gut.
Es geht auch anders.
Bevormundung bedeutet: Jemand entscheidet für Sie.
Ohne Sie zu fragen.
Die Regel ist ableistisch.
Warum vertraut man den Betroffenen nicht?
Sie wissen selbst am besten: Was sie brauchen.
Jeder Mensch ist anders.
Das Schwimm-Bad könnte eine Führung anbieten.
Dann können blinde Menschen sich orientieren.
Das Jugend-Stil-Bad in Darmstadt macht das.
Sandra Patsis arbeitet dort.
Sie sagt: Wir verstehen Barriere-Freiheit umfassend.
Es gibt noch keine Leit-Systeme.
Leit-System bedeutet: Hilfen zum Orientieren für blinde Menschen.
Zum Beispiel: Linien auf dem Boden.
Oder Schilder zum Tasten.
Aber wir helfen gern.
Beim ersten Besuch bieten wir eine Führung an.
Dann können die Menschen sich allein orientieren.
Das gilt für alle kommenden Besuche.
Behinderten-Beirat wurde nicht gefragt
Der Behinderten-Beirat wurde nicht beteiligt.
Das war bei allen Um-Bauten so.
Miriam Ihnen arbeitet im Beirat.
Sie sagt: Normalerweise wird der Beirat gefragt.
Das gilt für große Bau-Vorhaben.
Besonders bei öffentlichen Gebäuden.
Dirk Günther ist Geschäfts-Führer.
Er leitet die Gesundheits-Holding Lüneburg.
Er erklärt: Barriere-Freiheit wurde besprochen.
Das war beim Bau-Amt.
Seit 2010 war das so.
Die Stadt Lüneburg war dabei.
Er hat auch mit Fach-Leuten gesprochen.
Zum Beispiel mit Hans-Peter Matt.
Es gab keine Gutachten.
Gutachten bedeutet: Eine fachliche Prüfung von Experten.
Die Experten schreiben auf: Was gut ist.
Und was schlecht ist.
Es gab nur Gespräche.
Vor Ort wurden auch Stamm-Gäste gefragt.
Sie haben ihre Meinung gesagt.
Die Ergebnisse wurden berücksichtigt.
Auf Nach-Frage stellte sich heraus:
Die Stamm-Gäste waren keine Roll-Stuhl-Fahrer.
Die Anti-ableistische Aktion sagt: Das ist ein schlechter Witz.
Ein ableistischer Witz.
Es gilt: Nichts über uns ohne uns.
Der Behinderten-Beirat sagt: Es reicht nicht aus.
Ein paar Stamm-Gäste fragen ist zu wenig.
Für echte Teil-Habe braucht es mehr.
Eine Begehung wäre wichtig.
Begehung bedeutet: Sich alles vor Ort ansehen.
Mit Fach-Leuten sprechen.
Mit Betroffenen sprechen.
Bau-Pläne prüfen.
Es reicht nicht aus: Nur die DIN-Normen ab-arbeiten.
DIN-Norm bedeutet: Technische Regeln in Deutschland.
Die Regeln sagen: So muss etwas gebaut werden.
Dann ist es sicher und gut.
Der Beirat hätte gern geholfen.
So hätte man gute Lösungen finden können.
Für möglichst viele Menschen.
Stefan Ahrens arbeitet bei der Presse-Stelle.
Er arbeitet für die Stadt Lüneburg.
Er verweist auf das Gesetz.
Das Gesetz erlaubt Ausnahmen.
Das Sport-Bad wurde 2009 umgebaut.
Damals galt ein anderes Gesetz.
Das Gesetz forderte Barriere-Freiheit.
Aber es gab Ausnahmen.
Wenn der Aufwand zu groß war.
Dann musste man nicht barriere-frei bauen.
Es gab damals auch eine DIN-Norm.
Die DIN 18024.
Sie legte fest: Was barriere-frei bedeutet.
Nur Teile der Norm waren Pflicht.
Man musste abwägen.
Vermutlich hat man damals abgewogen.
Zwischen den Anforderungen.
Und den Gegebenheiten vor Ort.
Das sagt Stefan Ahrens.
Inklusion wird behindert
Cécile Lecomte fragte beim Orts-Termin:
Was ist mit Schul-Kindern?
Was, wenn ein Kind eine Geh-Behinderung hat?
Wie macht es beim Schwimm-Unterricht mit?
Die Antwort: Das ist Sache der Lehrer.
Das Kind wird getragen.
Oder es krabbelt.
Oder die Klasse geht in ein anderes Becken.
Das Becken für Schwimm-Anfänger.
Das ist barriere-frei erreichbar.
Immerhin gibt es diese Möglichkeit.
Aber niemand fragt: Ist das gut für das Kind?
Getragen werden oder krabbeln?
Wo ist die Menschen-Würde?
Das Kind könnte gemobbt werden.
Mobbing bedeutet: Andere ärgern oder ausgrenzen.
Immer wieder und über lange Zeit.
Die anderen Kinder könnten sagen:
Wegen dir durften wir nicht ins Sport-Bad.
Das ist keine Inklusion.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen machen mit.
Niemand wird ausgeschlossen.
Miriam Ihnen vom Behinderten-Beirat sagt:
Das Sport-Bad muss für alle nutzbar sein.
Schwimmen ist wichtig für die Gesundheit.
Schwimmen ist wichtig für Teil-Habe.
Das Therapie-Becken reicht nicht aus.
Das Wellen-Becken reicht nicht aus.
Das Wasser ist zu flach.
Für das Bronze-Abzeichen ist es zu flach.
Bronze-Abzeichen bedeutet: Eine Auszeichnung beim Schwimmen.
Man bekommt es für eine gute Leistung.
Bronze ist Stufe 3.
Gold ist Stufe 1.
Silber ist Stufe 2.
Es gibt keine Sprung-Türme.
Es gibt keine Start-Blöcke.
Start-Block bedeutet: Ein Gerät für Schwimmer.
Die Schwimmer stehen darauf.
Es ist eine erhöhte Plattform.
Sie springen von dort ins Wasser.
So können sie schneller starten.
Eine weitere Treppe stört: Der Zugang zur großen Rutsche.
Die Rutsche führt nach draußen.
Man kommt nur über eine Treppe hin.
Beim Orts-Termin wurde geplaudert.
Die Atmosphäre war freundlich.
Cécile Lecomte sah sich alles an.
Der Reha-Bereich ist weitgehend barriere-frei.
Man kommt mit einem Transponder rein.
Transponder bedeutet: Ein elektrischer Schlüssel.
Man hält ihn an ein Gerät.
Dann öffnet sich die Tür.
Der Transponder öffnet die Dreh-Tür.
Dreh-Tür bedeutet: Die Tür dreht sich im Kreis.
Die Tür hat mehrere Glas-Wände.
Man geht in einen Raum zwischen den Wänden.
Dann dreht man die Tür weiter.
Wer die Schwing-Tür braucht: Der muss klingeln.
Schwing-Tür bedeutet: Eine besondere Tür.
Die Tür geht in beide Richtungen auf.
Man kann die Tür nach vorne drücken.
Man kann die Tür auch nach hinten drücken.
Dann kommt das Personal.
Der Aufzug zum Sole-Bereich: Den bedient nur das Personal.
Sole bedeutet: Salz-Wasser.
Das Wasser hat viel Salz.
Man kann besser darin schwimmen.
Das SaLü sagt:
Transponder für Schwing-Türen sind problematisch.
Nicht-Behinderte könnten sie miss-brauchen.
Sie könnten in Bereiche gehen.
Für die sie nicht bezahlt haben.
Das ist eine Vermutung.
In Darmstadt gibt es solche Transponder.
Im Jugend-Stil-Bad.
Dort gibt es keine Probleme.
Sandra Patsis sagt: Die Erfahrungen sind sehr gut.
Behinderte Gäste fühlen sich willkommen.
Sie fühlen sich nicht bevormundet.
Das Sport-Bad konnte sich Cécile Lecomte nur von oben ansehen.
Es liegt tiefer.
Man kommt nur über eine Treppe hin.
Dirk Günther erklärt:
Beim Um-Bau 2009 und 2010 war es nicht möglich.
Es gibt verschiedene Bau-Höhen.
Die einzelnen Bereiche liegen unterschiedlich hoch.
Deshalb braucht man eine Treppe.
Eine Rampe war nicht möglich.
Es gab zu wenig Platz.
Eine Rampe darf nicht zu steil sein.
Maximal 6 Prozent Steigung.
Steigung bedeutet: Es geht nach oben.
Zum Beispiel bei einem Berg.
Oder bei einer Rampe.
Je größer die Steigung ist: Desto steiler geht es hoch.
Plus Zwischen-Absätze.
Zwischen-Absatz bedeutet: Eine Pause bei einer Rampe.
Nach einigen Metern ist ein flacher Bereich.
Dort kann man sich ausruhen.
Dann geht die Rampe weiter.
Das war baulich nicht möglich.
Man hat sich Gedanken gemacht.
Aber ersetzt das die Experten?
Ersetzt das ein Gutachten?
Ersetzt das den Behinderten-Beirat?
Schafft Zugang
Die Verantwortlichen machen es sich zu einfach.
Das sagt der Behinderten-Beirat.
Man könnte ein Gutachten machen.
Für barriere-freie Zugangs-Möglichkeiten.
Eine Lösung könnte sein: Ein Zugang über die Tief-Garage.
Tief-Garage bedeutet: Park-Plätze unter der Erde.
Man fährt mit dem Auto nach unten.
Der Beirat sagt: Das wäre günstig.
Das wäre schnell möglich.
Es gibt dort abgeteilte Bereiche.
Man könnte sie umbauen.
Zu Dusche, Toilette und Umkleide-Raum.
Der Reha-Bereich mit Bewegungs-Bad ist erreichbar.
Vielleicht meinte das Amt den Reha-Sport?
Reha-Sport bedeutet: Sport für kranke Menschen.
Der Sport hilft ihnen.
Sie werden wieder gesund.
Das Amt wusste: Das Sport-Bad ist nicht erreichbar.
Reha-Sport ist nicht gleich Para-Sport.
Para-Sport bedeutet: Sport für Menschen mit Behinderung.
Menschen mit Behinderung fahren Rad.
Oder sie machen andere Sport-Arten.
Der Ansatz ist anders.
Reha-Sport ist Medizin.
Er soll Menschen reparieren.
Das basiert auf dem medizinischen Modell.
Medizinisches Modell bedeutet: Behinderung ist eine Krankheit.
Sie muss geheilt werden.
Der Körper muss repariert werden.
Aber es ist anders-herum.
Das sagt die Anti-ableistische Aktion.
Sie bezieht sich auf das gesellschaftliche Modell.
Gesellschaftliches Modell bedeutet: Die Gesellschaft behindert uns.
Mit Vorurteilen.
Mit Diskriminierungen.
Mit Barrieren.
Wir wollen selbst-bestimmt leben.
Teil-Habe ist ein Menschen-Recht.
Para-Sport gehört dazu.
Die Entscheidung für eine Sport-Art auch.
Behinderte Menschen entscheiden selbst.
Schafft Zugang.
Keine Ausreden.
Wird die Kritik gehört?
Wird der Vorschlag vom Behinderten-Beirat aufgegriffen?
Inklusion ist ein Menschen-Recht.
Cécile Lecomte
Mehr Infos gibt es hier:
Die Gesellschaft behindert uns.
Mit Vorurteilen über Behinderung.
Mit Diskriminierungen und Barrieren.
Wir wollen selbst-bestimmt leben.
Teil-Habe ist ein Menschen-Recht.
Dieser Beitrag erschien zuerst in der Zeit-Schrift GWR 502.
Die Zeit-Schrift gibt es am Kiosk.

Foto: Cécile Lecomte
Lüneburg (kobinet) Die Kletteraktivistin Cécile Lecomte hat die Kostenübernahme für einen Sportrollstuhl beantragt. Im Gespräch wurde ihr Schwimmen statt WCMX (Skaten) nahegelegt. Das sei nicht so gefährlich wie Skaten und gut für ihr Rheuma. Dies hat sie zu einer Recherche über die Möglichkeiten des Sportschwimmens vor Ort beim SaLü, einer Salztherme mit Rehabereich, Wasserviertel und Sportbad in Lüneburg, veranlasst. Die Ironie der Geschichte ist: Das einzige Sportbad in Lüneburg befindet sich im SaLü und ist für Rollstuhlnutzende unerreichbar. Es gibt eine Treppe. Wie kann das sein, fragte sich die Aktivistin gegen Ableismus und recherchierte für folgenden Bericht, den die kobinet-nachrichten veröffentlichen.
SaLü: Kein Sportbad für behinderte Menschen?
Bericht von Cécile Lecomte
SaLü ist die Salztherme mit Reha-Bereich, Wasserviertel und Sportbad in Lüneburg. Verantwortlich für den Betrieb ist die Gesundheitsholding Lüneburg. Stein des Anstoßes für die Recherche zu Barrierefreiheit und Teilhabe dort war ein Termin bei der Eingliederungshilfe der Hansestadt Lüneburg. Ich habe selbst eine Behinderung und bin Rollstuhlnutzerin. Ich habe beim Amt die Kostenübernahme für einen Sportrollstuhl beantragt. Im Gespräch wurde mir Schwimmen statt WCMX (Skaten) nahegelegt. Das sei nicht so gefährlich wie Skaten und gut für mein Rheuma. Ein Jahr später: Ich habe immer noch keinen Bescheid für den Sportrollstuhl erhalten.
Ironie der Geschichte: Das einzige Sportbad in Lüneburg befindet sich im SaLü und ist für Rollstuhlnutzende unerreichbar. Es gibt eine Treppe. Wie kann das sein, frage ich mich. Schließlich hat es in den letzten Jahren immer wieder größere Bau- und Modernisierungsphasen gegeben. Wurde Barrierefreiheit hinten angestellt? Als „Nice to have“, wenn es gerade passt, jedoch nicht als „MUSS“?
Zum Zeitpunkt meiner Anfrage beim SaLü waren auf der Homepage keinerlei Informationen zu Barrierefreiheit verfügbar – außer zu Behindertenparkplätzen. Gehbehinderte kommen hin. Aber ob sie das Angebot dann nutzen können? Die Homepage war außerdem für blinde Menschen nicht zugänglich.
Beim Ortstermin wurde mir dann eine neue Unterseite zu Barrierefreiheit vorgestellt. Die Seite ist inzwischen auch Screenreader-tauglich. Ein Fortschritt. Doch für eine Teilhabe braucht es mehr als digitale Barrierefreiheit.
Blinde Menschen müssen draußen bleiben
Blinde Menschen können nun immerhin zur Kenntnis nehmen, dass sie nicht allein ins Schwimmbad dürfen.
„Hinweis zur Begleitungspflicht: Aus Sicherheitsgründen ist der Besuch der Salztherme Lüneburg für bestimmte Personengruppen nur in Begleitung einer volljährigen Betreuungsperson gestattet. Dies betrifft insbesondere Personen mit Neigungen zu Krampfanfällen, Ohnmacht oder Epilepsie, Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Personen mit geistiger Behinderung, die auf Unterstützung angewiesen sind, und Personen mit speziellen Sehbehinderungen. Die Begleitperson ist während des gesamten Aufenthalts für die Aufsicht und Sicherheit verantwortlich.“(1)
Die Anti-ableistische Aktion Lüneburg kritisiert diese Abwägung zwischen vermeintlicher Sicherheit und Teilhabe. Teilhabe ist ein Menschenrecht und nicht verhandelbar. Die Initiative hält die Verpflichtung für grundrechtswidrig.
Judith ist blind und bei der Anti-ableistischen Aktion Lüneburg aktiv: „Auf der Homepage vom SaLü ist die Rede von Betreuungsperson, die ein Blinder haben soll. Erstens nennt man das Begleitpersonen. Zweitens kann ein Blinder, wenn er das Schwimmbad mehrfach besucht hat und gut kennt und jeden Stolperstein kennt, auch komplett ohne Hilfe allein dorthin.“
Judith erwähnt weiter die Behinderung, die eine solche Regelung mit sich bringt: „Ich habe früher Leistungssport gemacht und kann nur sagen: So oft, wie ich trainieren war, konnte eine Begleitperson gar nicht dabei sein, da es sonst den Rahmen gesprengt hätte. Da ich jede Woche mindestens vier Mal dort war. Beim Training kannte ich das Schwimmbad komplett wie meine eigene Westentasche.“
Es geht auch anders! Ohne Bevormundung! Die Verpflichtung, eine Begleitperson mitzubringen, ist ableistisch. Warum wird Betroffenen als Experten in eigener Sache nicht vertraut? Sie wissen, welchen Unterstützungsbedarf sie haben! Dieser variiert von Mensch zu Mensch. Das Schwimmbad könnte von sich aus eine Führung durch das Gelände anbieten, damit blinde Menschen sich dann allein orientieren können.
Dies macht beispielsweise das Jugendstil-Bad in Darmstadt. Sandra Patsis erläutert: „Das Thema Barrierefreiheit verstehen wir umfassend. Zwar bestehen aktuell noch keine spezifischen Orientierungshilfen oder taktile Leitsysteme für blinde oder sehbehinderte Menschen, jedoch unterstützen wir diese Gäste gerne individuell. Sofern es der laufende Betrieb zulässt, bieten wir bei einem ersten Besuch eine persönliche Einführung an, um eine selbstständige Orientierung bei künftigen Besuchen zu ermöglichen.“
Behindertenbeirat wurde nicht einbezogen
Erwähnenswert ist dabei, dass der Behindertenbeirat der Hansestadt Lüneburg bei den Umbauten der letzten Jahre nicht beteiligt wurde: „Der Beirat für Menschen mit Behinderungen wurde zu keinem Zeitpunkt vor oder während des Bauvorhabens einbezogen. Üblicherweise passiert dies bei Bauvorhaben dieser Größenordnung, insbesondere bei öffentlichen Gebäuden“, erklärt Miriam Ihnen.
Dirk Günther, Geschäftsführer der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH, erläutert das Vorgehen: „Das Thema Barrierefreiheit wurde in Zusammenhang mit allen erforderlichen Anträgen zur Um- und Neugestaltung der einzelnen SaLü-Bereiche seit 2010 immer mit dem Bauamt der Hansestadt besprochen. Außerdem waren an den Bau- und Projektmeetings auch immer Vertreter des SaLü-Gesellschafters Hansestadt Lüneburg vertreten, zuletzt Rainer Müller, der zum Landkreis wechselte. Bei verschiedenen Fachtagungen habe ich die Gelegenheit genutzt, auch mit einem Kollegen der Branche zu sprechen, der sich auf das Thema spezialisiert hat: Hans-Peter Matt. Offizielle Gutachten hat es hier nicht gegeben, eher den direkten Austausch zu einigen Fragen. Vor Ort haben wir zudem noch Kontakt zu zwei betroffenen Stammgästen aufgenommen, ihnen unsere Vorhaben präsentiert und ihre kritische Meinung erbeten. Die Ergebnisse all dieser Abstimmungen sind dann jeweils in die endgültige Umsetzung eingeflossen.“
Auf Nachfrage bei einem Ortstermin heißt es, die Stammgäste seien keine Rollstuhlnutzenden. „Das ist ein Witz! Ein ableistischer Witz! Nichts über uns ohne uns“, kontert die Anti-ableistische Aktion Lüneburg.
Der Behindertenbeirat kritisiert: „Nach Einschätzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen reicht es nicht aus, wenige ausgewählte Stammgäste zu ihrer Meinung zu befragen oder ein Gespräch am Rande zu führen. Wenn echte Teilhabe gewollt ist, sollte nach Möglichkeit eine Begehung mit Gespräch stattfinden sowie eine Durchsicht der Baupläne mit fachkundigen Betroffenen-Vertretungen. Es reicht auch nicht, DIN-Normen abzuarbeiten, um eine echte Nutzbarkeit zu erreichen. Der Beirat hätte sich eine rechtzeitige Kontaktaufnahme durch das SaLü gewünscht, um auf direktem Wege zu eruieren, welche sinnvollen Maßnahmen ergriffen werden können, um die Nutzung des Bades für möglichst viele Menschen möglich zu machen.“
Stefan Ahrens von der Pressestelle der Stadt Lüneburg verweist auf Ausnahmeregelungen im Gesetz: „Zum Zeitpunkt des Umbaus des Sportbads 2009 zum Beispiel bestand die Anforderung an die barrierefreie Zugänglichkeit und Benutzbarkeit bestimmter baulicher Anlagen, zu denen auch Erlebnisbäder gehören, gemäß § 48 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Die NBauO sah zu dem Zeitpunkt aber auch Ausnahmen vor, soweit die Anforderungen nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können. Zu dem Zeitpunkt galt zudem die DIN 18024, die Anforderungen an das barrierefreie Bauen öffentlicher Verkehrswege und Gebäude für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen festlegt und durch die Liste der Technischen Baubestimmungen in Teilen bauordnungsrechtlich eingeführt wurde. Das bedeutet, dass auch nur diese Teile bauordnungsrechtlich unter Abwägung des § 48 Abs. 3 NBauO gefordert werden konnten. Es ist davon auszugehen, dass seinerzeit ein entsprechender Abwägungsprozess der örtlichen Gegebenheiten mit den Anforderungen stattgefunden hat.“
Inklusion wird behindert
„Wie wird es gehandhabt, wenn ein Schüler oder eine Schülerin mit Gehbehinderung am Schwimmunterricht teilnimmt?“, frage ich beim Ortstermin. Es sei Sache des Lehrpersonals, wird mir erläutert. Ob das Kind getragen wird, krabbelt oder die Schulklasse statt des Sportbads das Becken für Schwimmanfänger nutzt. Immerhin gebe es diese Alternative.
Niemand scheint sich zu fragen, ob es für betroffene Kinder nicht eine traumatische Erfahrung sein kann. Wo ist die Menschenwürde beim Getragenwerden oder Krabbeln? Läuft das behinderte Kind nicht Gefahr, gemobbt zu werden? „Wegen dir durften wir nicht ins Sportbad.“ Das ist keine Inklusion.
„Eine Nutzung des Sportbades ist aus Sicht des Beirats für alle Menschen zu ermöglichen, da Schwimmen der Gesunderhaltung und Teilhabe dient und das vorhandene Therapiebecken sowie das Wellenbecken im SaLü nicht für alle Zwecke ausreichen. Beispielsweise ist die Wassertiefe nicht ausreichend, um die Prüfung für das Bronze-Abzeichen abzulegen, und es sind keine Sprungtürme bzw. Startblöcke vorhanden“, gibt Miriam Ihnen vom Behindertenbeirat zu bedenken.
Eine weitere Treppe verdirbt gehbehinderten Kindern den Badespaß: Der Zugang zur großen Rutsche nach draußen ist nur über eine Treppe erreichbar.
Wir kommen beim Ortstermin ins Plaudern, die Atmosphäre ist freundlich. Die verschiedenen Bereiche werden mir gezeigt. Der Reha-Bereich wurde weitestgehend barrierefrei umgebaut. Der Zugang zu den verschiedenen Bereichen erfolgt mit Transponder für die Drehtür. Wer den Zugang über die Schwingtür benötigt, muss jedes Mal klingeln und auf Personal warten. Der Aufzug in den Sole-Bereich wird ebenfalls nur durch Personal gesteuert.
Gegen die für Schwingtüren programmierten Transponder für behinderte Badegäste spreche die Gefahr des Missbrauchs durch Nichtbehinderte, die sich zu den Bereichen, für die sie nicht bezahlt haben, unerlaubt Zugang verschaffen könnten, heißt es beim SaLü. Das ist Spekulation. In Darmstadt im Jugendstil-Bad zum Beispiel erhalten behinderte Badegäste für die Schwingtüren programmierte Transponder, besondere Probleme sind nicht bekannt. „Die bisherigen Erfahrungen mit diesem System sind durchweg positiv“, erklärt Sandra Patsis auf Nachfrage beim Jugendstil-Bad. Behinderte Badegäste fühlen sich willkommen statt bevormundet.
Das Sportbad kann ich mir nur von oben anschauen. Es ist tiefer gelegen und nur über eine Treppe zu erreichen. Dirk Günther erläutert: „Leider konnten bei den Umbaumaßnahmen in den Jahren 2009 und 2010 keine Möglichkeiten gefunden werden, einen barrierefreien Zugang zum Sportbad zu schaffen. Hintergrund sind die unterschiedlichen Bauhöhen der einzelnen Bereiche des vorhandenen SaLü-Gebäudekomplexes, die immer einen Treppenzugang in das Sportbad notwendig machten. Der Bau einer Rampe war wegen Flächenmangels nicht möglich, die maximale Steigung einer solchen Rampe von 6 % plus Zwischenabsätzen war baulich nicht umsetzbar.“
Es wurden sich Gedanken gemacht. Aber ersetzt dies die Expertise des Behindertenbeirats? Ein Gutachten?
Schafft Zugang!
Die Verantwortlichen machen es sich zu einfach, kontert der Behindertenbeirat. Es könnte ein Gutachten zu barrierefreien Zugangsmöglichkeiten für das Sportbad erstellt werden. Eine Lösung könnte in der Schaffung eines Zugangs über die Tiefgarage bestehen. „Aus Sicht des Beirats könnte kostengünstig und kurzfristig das Sportbad umgestaltet werden, indem gehbehinderten Menschen der direkte Zugang durch die Tiefgarage zum Sportbad ermöglicht wird. Es sind abgeteilte, alkovenartige Bereiche vorhanden, die zu Dusche, Toilette und Umkleideraum umgestaltet werden können.“
Der Reha-Bereich mit Bewegungsbad ist erreichbar. Ob mit „Sport“ das für Eingliederungshilfe und Teilhabeleistungen zuständige Amt den Rehasport im Bewegungsbad meinte? Wohl wissend, dass das Sportbad nicht erreichbar ist? Gut möglich.
Rehasport ist jedoch nicht gleich (Para-)Sport. Der Ansatz ist ein anderer. Rehasport ist Medizin, dafür da, Menschen zu „rehabilitieren“, die „Maschine Mensch“ zu reparieren. Der Ansatz basiert auf dem medizinischen Modell von Behinderung.
Es ist aber anders herum, betont die Anti-ableistische Aktion Lüneburg und bezieht sich dabei auf das gesellschaftliche Modell von Behinderung. Die Gesellschaft behindert uns mit ihren Vorurteilen über Behinderung, ihren Diskriminierungen und Barrieren. Wir wollen selbstbestimmt leben! Teilhabe ist ein Menschenrecht. Parasport gehört dazu. Die Entscheidung, welche Sportart behinderte Menschen ausüben, auch. Schafft Zugang, keine Ausreden!
Ob die Kritik gehört und der obige Vorschlag des Behindertenbeirats aufgegriffen wird? Inklusion ist ein Menschenrecht!
Cécile Lecomte
Fußnote
1) https://www.salue.info/barrierearm
Die Gesellschaft behindert uns mit ihren Vorurteilen über Behinderung, ihren Diskriminierungen und Barrieren. Wir wollen selbstbestimmt leben! Teilhabe ist ein Menschenrecht
Die Autorin weist darauf hin, dass dieser Beitrag zuerst in der Zeitschrift GWR 502, die am Kiosk erhältlich ist, erschienen ist.

Foto: Cécile Lecomte
Lüneburg (kobinet) Die Kletteraktivistin Cécile Lecomte hat die Kostenübernahme für einen Sportrollstuhl beantragt. Im Gespräch wurde ihr Schwimmen statt WCMX (Skaten) nahegelegt. Das sei nicht so gefährlich wie Skaten und gut für ihr Rheuma. Dies hat sie zu einer Recherche über die Möglichkeiten des Sportschwimmens vor Ort beim SaLü, einer Salztherme mit Rehabereich, Wasserviertel und Sportbad in Lüneburg, veranlasst. Die Ironie der Geschichte ist: Das einzige Sportbad in Lüneburg befindet sich im SaLü und ist für Rollstuhlnutzende unerreichbar. Es gibt eine Treppe. Wie kann das sein, fragte sich die Aktivistin gegen Ableismus und recherchierte für folgenden Bericht, den die kobinet-nachrichten veröffentlichen.
SaLü: Kein Sportbad für behinderte Menschen?
Bericht von Cécile Lecomte
SaLü ist die Salztherme mit Reha-Bereich, Wasserviertel und Sportbad in Lüneburg. Verantwortlich für den Betrieb ist die Gesundheitsholding Lüneburg. Stein des Anstoßes für die Recherche zu Barrierefreiheit und Teilhabe dort war ein Termin bei der Eingliederungshilfe der Hansestadt Lüneburg. Ich habe selbst eine Behinderung und bin Rollstuhlnutzerin. Ich habe beim Amt die Kostenübernahme für einen Sportrollstuhl beantragt. Im Gespräch wurde mir Schwimmen statt WCMX (Skaten) nahegelegt. Das sei nicht so gefährlich wie Skaten und gut für mein Rheuma. Ein Jahr später: Ich habe immer noch keinen Bescheid für den Sportrollstuhl erhalten.
Ironie der Geschichte: Das einzige Sportbad in Lüneburg befindet sich im SaLü und ist für Rollstuhlnutzende unerreichbar. Es gibt eine Treppe. Wie kann das sein, frage ich mich. Schließlich hat es in den letzten Jahren immer wieder größere Bau- und Modernisierungsphasen gegeben. Wurde Barrierefreiheit hinten angestellt? Als „Nice to have“, wenn es gerade passt, jedoch nicht als „MUSS“?
Zum Zeitpunkt meiner Anfrage beim SaLü waren auf der Homepage keinerlei Informationen zu Barrierefreiheit verfügbar – außer zu Behindertenparkplätzen. Gehbehinderte kommen hin. Aber ob sie das Angebot dann nutzen können? Die Homepage war außerdem für blinde Menschen nicht zugänglich.
Beim Ortstermin wurde mir dann eine neue Unterseite zu Barrierefreiheit vorgestellt. Die Seite ist inzwischen auch Screenreader-tauglich. Ein Fortschritt. Doch für eine Teilhabe braucht es mehr als digitale Barrierefreiheit.
Blinde Menschen müssen draußen bleiben
Blinde Menschen können nun immerhin zur Kenntnis nehmen, dass sie nicht allein ins Schwimmbad dürfen.
„Hinweis zur Begleitungspflicht: Aus Sicherheitsgründen ist der Besuch der Salztherme Lüneburg für bestimmte Personengruppen nur in Begleitung einer volljährigen Betreuungsperson gestattet. Dies betrifft insbesondere Personen mit Neigungen zu Krampfanfällen, Ohnmacht oder Epilepsie, Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Personen mit geistiger Behinderung, die auf Unterstützung angewiesen sind, und Personen mit speziellen Sehbehinderungen. Die Begleitperson ist während des gesamten Aufenthalts für die Aufsicht und Sicherheit verantwortlich.“(1)
Die Anti-ableistische Aktion Lüneburg kritisiert diese Abwägung zwischen vermeintlicher Sicherheit und Teilhabe. Teilhabe ist ein Menschenrecht und nicht verhandelbar. Die Initiative hält die Verpflichtung für grundrechtswidrig.
Judith ist blind und bei der Anti-ableistischen Aktion Lüneburg aktiv: „Auf der Homepage vom SaLü ist die Rede von Betreuungsperson, die ein Blinder haben soll. Erstens nennt man das Begleitpersonen. Zweitens kann ein Blinder, wenn er das Schwimmbad mehrfach besucht hat und gut kennt und jeden Stolperstein kennt, auch komplett ohne Hilfe allein dorthin.“
Judith erwähnt weiter die Behinderung, die eine solche Regelung mit sich bringt: „Ich habe früher Leistungssport gemacht und kann nur sagen: So oft, wie ich trainieren war, konnte eine Begleitperson gar nicht dabei sein, da es sonst den Rahmen gesprengt hätte. Da ich jede Woche mindestens vier Mal dort war. Beim Training kannte ich das Schwimmbad komplett wie meine eigene Westentasche.“
Es geht auch anders! Ohne Bevormundung! Die Verpflichtung, eine Begleitperson mitzubringen, ist ableistisch. Warum wird Betroffenen als Experten in eigener Sache nicht vertraut? Sie wissen, welchen Unterstützungsbedarf sie haben! Dieser variiert von Mensch zu Mensch. Das Schwimmbad könnte von sich aus eine Führung durch das Gelände anbieten, damit blinde Menschen sich dann allein orientieren können.
Dies macht beispielsweise das Jugendstil-Bad in Darmstadt. Sandra Patsis erläutert: „Das Thema Barrierefreiheit verstehen wir umfassend. Zwar bestehen aktuell noch keine spezifischen Orientierungshilfen oder taktile Leitsysteme für blinde oder sehbehinderte Menschen, jedoch unterstützen wir diese Gäste gerne individuell. Sofern es der laufende Betrieb zulässt, bieten wir bei einem ersten Besuch eine persönliche Einführung an, um eine selbstständige Orientierung bei künftigen Besuchen zu ermöglichen.“
Behindertenbeirat wurde nicht einbezogen
Erwähnenswert ist dabei, dass der Behindertenbeirat der Hansestadt Lüneburg bei den Umbauten der letzten Jahre nicht beteiligt wurde: „Der Beirat für Menschen mit Behinderungen wurde zu keinem Zeitpunkt vor oder während des Bauvorhabens einbezogen. Üblicherweise passiert dies bei Bauvorhaben dieser Größenordnung, insbesondere bei öffentlichen Gebäuden“, erklärt Miriam Ihnen.
Dirk Günther, Geschäftsführer der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH, erläutert das Vorgehen: „Das Thema Barrierefreiheit wurde in Zusammenhang mit allen erforderlichen Anträgen zur Um- und Neugestaltung der einzelnen SaLü-Bereiche seit 2010 immer mit dem Bauamt der Hansestadt besprochen. Außerdem waren an den Bau- und Projektmeetings auch immer Vertreter des SaLü-Gesellschafters Hansestadt Lüneburg vertreten, zuletzt Rainer Müller, der zum Landkreis wechselte. Bei verschiedenen Fachtagungen habe ich die Gelegenheit genutzt, auch mit einem Kollegen der Branche zu sprechen, der sich auf das Thema spezialisiert hat: Hans-Peter Matt. Offizielle Gutachten hat es hier nicht gegeben, eher den direkten Austausch zu einigen Fragen. Vor Ort haben wir zudem noch Kontakt zu zwei betroffenen Stammgästen aufgenommen, ihnen unsere Vorhaben präsentiert und ihre kritische Meinung erbeten. Die Ergebnisse all dieser Abstimmungen sind dann jeweils in die endgültige Umsetzung eingeflossen.“
Auf Nachfrage bei einem Ortstermin heißt es, die Stammgäste seien keine Rollstuhlnutzenden. „Das ist ein Witz! Ein ableistischer Witz! Nichts über uns ohne uns“, kontert die Anti-ableistische Aktion Lüneburg.
Der Behindertenbeirat kritisiert: „Nach Einschätzung des Beirats für Menschen mit Behinderungen reicht es nicht aus, wenige ausgewählte Stammgäste zu ihrer Meinung zu befragen oder ein Gespräch am Rande zu führen. Wenn echte Teilhabe gewollt ist, sollte nach Möglichkeit eine Begehung mit Gespräch stattfinden sowie eine Durchsicht der Baupläne mit fachkundigen Betroffenen-Vertretungen. Es reicht auch nicht, DIN-Normen abzuarbeiten, um eine echte Nutzbarkeit zu erreichen. Der Beirat hätte sich eine rechtzeitige Kontaktaufnahme durch das SaLü gewünscht, um auf direktem Wege zu eruieren, welche sinnvollen Maßnahmen ergriffen werden können, um die Nutzung des Bades für möglichst viele Menschen möglich zu machen.“
Stefan Ahrens von der Pressestelle der Stadt Lüneburg verweist auf Ausnahmeregelungen im Gesetz: „Zum Zeitpunkt des Umbaus des Sportbads 2009 zum Beispiel bestand die Anforderung an die barrierefreie Zugänglichkeit und Benutzbarkeit bestimmter baulicher Anlagen, zu denen auch Erlebnisbäder gehören, gemäß § 48 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Die NBauO sah zu dem Zeitpunkt aber auch Ausnahmen vor, soweit die Anforderungen nur mit unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können. Zu dem Zeitpunkt galt zudem die DIN 18024, die Anforderungen an das barrierefreie Bauen öffentlicher Verkehrswege und Gebäude für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen festlegt und durch die Liste der Technischen Baubestimmungen in Teilen bauordnungsrechtlich eingeführt wurde. Das bedeutet, dass auch nur diese Teile bauordnungsrechtlich unter Abwägung des § 48 Abs. 3 NBauO gefordert werden konnten. Es ist davon auszugehen, dass seinerzeit ein entsprechender Abwägungsprozess der örtlichen Gegebenheiten mit den Anforderungen stattgefunden hat.“
Inklusion wird behindert
„Wie wird es gehandhabt, wenn ein Schüler oder eine Schülerin mit Gehbehinderung am Schwimmunterricht teilnimmt?“, frage ich beim Ortstermin. Es sei Sache des Lehrpersonals, wird mir erläutert. Ob das Kind getragen wird, krabbelt oder die Schulklasse statt des Sportbads das Becken für Schwimmanfänger nutzt. Immerhin gebe es diese Alternative.
Niemand scheint sich zu fragen, ob es für betroffene Kinder nicht eine traumatische Erfahrung sein kann. Wo ist die Menschenwürde beim Getragenwerden oder Krabbeln? Läuft das behinderte Kind nicht Gefahr, gemobbt zu werden? „Wegen dir durften wir nicht ins Sportbad.“ Das ist keine Inklusion.
„Eine Nutzung des Sportbades ist aus Sicht des Beirats für alle Menschen zu ermöglichen, da Schwimmen der Gesunderhaltung und Teilhabe dient und das vorhandene Therapiebecken sowie das Wellenbecken im SaLü nicht für alle Zwecke ausreichen. Beispielsweise ist die Wassertiefe nicht ausreichend, um die Prüfung für das Bronze-Abzeichen abzulegen, und es sind keine Sprungtürme bzw. Startblöcke vorhanden“, gibt Miriam Ihnen vom Behindertenbeirat zu bedenken.
Eine weitere Treppe verdirbt gehbehinderten Kindern den Badespaß: Der Zugang zur großen Rutsche nach draußen ist nur über eine Treppe erreichbar.
Wir kommen beim Ortstermin ins Plaudern, die Atmosphäre ist freundlich. Die verschiedenen Bereiche werden mir gezeigt. Der Reha-Bereich wurde weitestgehend barrierefrei umgebaut. Der Zugang zu den verschiedenen Bereichen erfolgt mit Transponder für die Drehtür. Wer den Zugang über die Schwingtür benötigt, muss jedes Mal klingeln und auf Personal warten. Der Aufzug in den Sole-Bereich wird ebenfalls nur durch Personal gesteuert.
Gegen die für Schwingtüren programmierten Transponder für behinderte Badegäste spreche die Gefahr des Missbrauchs durch Nichtbehinderte, die sich zu den Bereichen, für die sie nicht bezahlt haben, unerlaubt Zugang verschaffen könnten, heißt es beim SaLü. Das ist Spekulation. In Darmstadt im Jugendstil-Bad zum Beispiel erhalten behinderte Badegäste für die Schwingtüren programmierte Transponder, besondere Probleme sind nicht bekannt. „Die bisherigen Erfahrungen mit diesem System sind durchweg positiv“, erklärt Sandra Patsis auf Nachfrage beim Jugendstil-Bad. Behinderte Badegäste fühlen sich willkommen statt bevormundet.
Das Sportbad kann ich mir nur von oben anschauen. Es ist tiefer gelegen und nur über eine Treppe zu erreichen. Dirk Günther erläutert: „Leider konnten bei den Umbaumaßnahmen in den Jahren 2009 und 2010 keine Möglichkeiten gefunden werden, einen barrierefreien Zugang zum Sportbad zu schaffen. Hintergrund sind die unterschiedlichen Bauhöhen der einzelnen Bereiche des vorhandenen SaLü-Gebäudekomplexes, die immer einen Treppenzugang in das Sportbad notwendig machten. Der Bau einer Rampe war wegen Flächenmangels nicht möglich, die maximale Steigung einer solchen Rampe von 6 % plus Zwischenabsätzen war baulich nicht umsetzbar.“
Es wurden sich Gedanken gemacht. Aber ersetzt dies die Expertise des Behindertenbeirats? Ein Gutachten?
Schafft Zugang!
Die Verantwortlichen machen es sich zu einfach, kontert der Behindertenbeirat. Es könnte ein Gutachten zu barrierefreien Zugangsmöglichkeiten für das Sportbad erstellt werden. Eine Lösung könnte in der Schaffung eines Zugangs über die Tiefgarage bestehen. „Aus Sicht des Beirats könnte kostengünstig und kurzfristig das Sportbad umgestaltet werden, indem gehbehinderten Menschen der direkte Zugang durch die Tiefgarage zum Sportbad ermöglicht wird. Es sind abgeteilte, alkovenartige Bereiche vorhanden, die zu Dusche, Toilette und Umkleideraum umgestaltet werden können.“
Der Reha-Bereich mit Bewegungsbad ist erreichbar. Ob mit „Sport“ das für Eingliederungshilfe und Teilhabeleistungen zuständige Amt den Rehasport im Bewegungsbad meinte? Wohl wissend, dass das Sportbad nicht erreichbar ist? Gut möglich.
Rehasport ist jedoch nicht gleich (Para-)Sport. Der Ansatz ist ein anderer. Rehasport ist Medizin, dafür da, Menschen zu „rehabilitieren“, die „Maschine Mensch“ zu reparieren. Der Ansatz basiert auf dem medizinischen Modell von Behinderung.
Es ist aber anders herum, betont die Anti-ableistische Aktion Lüneburg und bezieht sich dabei auf das gesellschaftliche Modell von Behinderung. Die Gesellschaft behindert uns mit ihren Vorurteilen über Behinderung, ihren Diskriminierungen und Barrieren. Wir wollen selbstbestimmt leben! Teilhabe ist ein Menschenrecht. Parasport gehört dazu. Die Entscheidung, welche Sportart behinderte Menschen ausüben, auch. Schafft Zugang, keine Ausreden!
Ob die Kritik gehört und der obige Vorschlag des Behindertenbeirats aufgegriffen wird? Inklusion ist ein Menschenrecht!
Cécile Lecomte
Fußnote
1) https://www.salue.info/barrierearm
Die Gesellschaft behindert uns mit ihren Vorurteilen über Behinderung, ihren Diskriminierungen und Barrieren. Wir wollen selbstbestimmt leben! Teilhabe ist ein Menschenrecht
Die Autorin weist darauf hin, dass dieser Beitrag zuerst in der Zeitschrift GWR 502, die am Kiosk erhältlich ist, erschienen ist.




