Es gibt eine Petition.
Eine Petition ist eine Bitte an Politiker.
Menschen schreiben ihre Wünsche auf.
Die Petition ist im Internet.
Die Petition heißt: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Jasper Dombrowski hat die Petition gemacht.
Die Petition richtet sich an den Berliner Senat.
Der Senat ist die Regierung von Berlin.
Der Senat hat viele Mit-glieder.
Die Mit-glieder heißen Senatorinnen und Senatoren.
Der Senat plant gerade den Haushalt.
Der Haushalt ist ein Plan für Geld.
Der Plan zeigt: Wie viel Geld hat die Stadt?
Der Plan zeigt: Wofür gibt die Stadt das Geld aus?
Der Haushalt gilt für 2026 und 2027.
Menschen mit Behinderung brauchen Assistenz.
Eine Assistenz hilft anderen Menschen im Alltag.
Die Assistenz macht Sachen zusammen mit ihnen.
Es gibt 2 Modelle für Assistenz.
Modell 1: Der behinderte Mensch ist selbst Chef.
Er stellt Assistenten ein.
Das nennt man Arbeit-geber-Modell.
Das Arbeit-geber-Modell bedeutet: Menschen mit Behinderung sind selbst Chef.
Sie stellen ihre Hilfs-kräfte selbst ein.
Modell 2: Ein Assistenz-Dienst stellt Assistenten ein.
Ein Assistenz-Dienst ist eine Firma.
Die Firma schickt Hilfs-kräfte zu Menschen.
Die Hilfs-kräfte helfen im Alltag.
Der Assistenz-Dienst ist der Chef.
Das Problem ist: Die Löhne sind unterschiedlich.
Assistenten beim Assistenz-Dienst bekommen mehr Geld.
Assistenten beim Arbeit-geber-Modell bekommen weniger Geld.
Das ist seit 2019 so.
Die Petition sagt: Das ist ungerecht.
Gleiche Arbeit muss gleich bezahlt werden.
Die Assistenz-Dienste haben einen Tarif-Vertrag.
Ein Tarif-Vertrag ist eine Vereinbarung über Löhne.
Dort stehen die Preise für Arbeit.
Der Tarif-Vertrag ist mit der Gewerkschaft ver.di.
Im Tarif-Vertrag steht: Entgelt-Gruppe 5.
Die Entgelt-Gruppe zeigt: Wie viel Geld bekommt jemand?
Es gibt verschiedene Gruppen.
Jede Gruppe hat eine Nummer.
Höhere Nummern bedeuten: Mehr Geld.
Das bedeutet: Die Assistenten bekommen mehr Lohn.
Behinderte Arbeit-geber haben auch einen Tarif-Vertrag gemacht.
Aber der Senat zahlt den höheren Lohn nicht.
Der Senat zahlt nur bis Ende 2025.
Der Senat zahlt die Entgelt-Gruppe 5.
Das steht in einer Fach-Weisung.
Eine Fach-Weisung ist eine Anleitung für die Arbeit.
Die Anleitung kommt von Fach-Leuten.
Die Fach-Weisung ist vom 20. Februar 2025.
Aber: Es gibt keine Tarif-Anpassungen.
Tarif-Anpassungen bedeutet: Die Preise ändern sich.
Zum Beispiel: Der Lohn wird mehr.
Das bedeutet: Der Lohn wird nicht erhöht.
Die behinderten Arbeit-geber haben sich zusammen-geschlossen.
Der Verein heißt: AAPA.
Das ist kurz für: Arbeits-Gemeinschaft der behinderten Arbeit-geber mit Persönlicher Assistenz.
Die AAPA hat 2021 mit ver.di verhandelt.
Das Ergebnis liegt dem Senat vor.
Das Ergebnis liegt seit dem 14. September 2021 vor.
Die Petition fordert: Mehr Geld für das Arbeit-geber-Modell.
Das Arbeit-geber-Modell ist günstiger als Assistenz-Dienste.
Wenn alle zu Assistenz-Diensten wechseln müssen:
Dann kostet das Berlin viel mehr Geld.
Das kostet mehrere Millionen Euro.
Bitte unterschreiben Sie die Petition.

Foto: Jasper Dombrowski
Berlin (kobinet) "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - Arbeitgebermodell in Berlin steht vor dem Aus!" So lautet der Titel einer Petition, die auf der Online-Plattform change.org von Jasper Dombrowski von der Berliner Behindertenzeitung eingestellt wurde und sich an die Entscheidungsträger des Berliner Senats richtet. "Aktuell geht es um die Planung des Doppelhaushalts 2026/2027: Hier müssen ausreichend Finanzmittel bereitgestellt werden, um die Konkurrenzfähigkeit – und damit den Fortbestand – des Arbeitgebermodells zu sichern. Bitte unterstützen Sie uns dabei! Gleiche Arbeit muss gleich bezahlt werden – noch dazu, wenn das Arbeitgebermodell dann trotzdem noch kostengünstiger ist! Weg mit realitätsfremden Vorgaben zur Mittelverwendung! Würden alle behinderten Arbeitgeber zu Assistenzdiensten wechseln müssen, entstünden dem Land Berlin Mehrkosten in zweistelliger Millionenhöhe!" So heißt es zu den Forderungen der Petition an den Berliner Senat. Hintergrund ist die Tatsache, dass Assistenten, die direkt bei behinderten Menschen im Rahmen des Arbeitgebermodells angestellt sind, weniger Lohn bekommen, als wenn sie bei Assistenzdiensten beschäftigt werden, die meist teurer als das Arbeitgebermodell sind.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2019 haben die beiden großen Assistenzdienste in Berlin mit ver.di jeweils einen Haustarifvertrag abgeschlossen. Demnach werden Assistentinnen und Assistenten, die dort beschäftigt sind, auf Grundlage eines neu entwickelten Tätigkeitsmerkmals nach TVL-Entgeltgruppe (EG) 5 bezahlt. Im Gegensatz zu der davor üblichen Verfahrensweise wurden im Zuge der Umsetzung der Tarifverträge die Löhne im Arbeitgebermodell nicht entsprechend den Löhnen bei den Assistenzdiensten angehoben. Das heißt, dass die behinderten Arbeitgeber ihre Assistenzkräfte weiterhin nur nach der schlechter vergüteten TVL-Entgeltgruppe 3 entlohnen konnten. Die behinderten Arbeitgeber schlossen sich 2021 zu der Arbeitsgemeinschaft der behinderten Arbeitgeber mit Persönlicher Assistenz (AAPA) e. V. zusammen und verhandelten mit ver.di einen den Assistenzdiensten entsprechenden Tarifvertrag. Eine Niederschriftserklärung, die das Verhandlungsergebnis zusammenfasst, liegt der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung seit dem 14.9.2021 vor“, heißt es im Text zur Petition.
Die aktuell gültige Fachliche Weisung Nr. 01/2025 vom 20.02.2025 sichert die Entlohnung der bei behinderten Personen angestellten Assistenzkräfte nach EG 5 (Stand 2022) jedoch nur bis zum Ende der Haushaltsperiode am 31.12.2025 zu und schließt Tarifanpassungen aus.

Foto: Jasper Dombrowski
Berlin (kobinet) "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - Arbeitgebermodell in Berlin steht vor dem Aus!" So lautet der Titel einer Petition, die auf der Online-Plattform change.org von Jasper Dombrowski von der Berliner Behindertenzeitung eingestellt wurde und sich an die Entscheidungsträger des Berliner Senats richtet. "Aktuell geht es um die Planung des Doppelhaushalts 2026/2027: Hier müssen ausreichend Finanzmittel bereitgestellt werden, um die Konkurrenzfähigkeit – und damit den Fortbestand – des Arbeitgebermodells zu sichern. Bitte unterstützen Sie uns dabei! Gleiche Arbeit muss gleich bezahlt werden – noch dazu, wenn das Arbeitgebermodell dann trotzdem noch kostengünstiger ist! Weg mit realitätsfremden Vorgaben zur Mittelverwendung! Würden alle behinderten Arbeitgeber zu Assistenzdiensten wechseln müssen, entstünden dem Land Berlin Mehrkosten in zweistelliger Millionenhöhe!" So heißt es zu den Forderungen der Petition an den Berliner Senat. Hintergrund ist die Tatsache, dass Assistenten, die direkt bei behinderten Menschen im Rahmen des Arbeitgebermodells angestellt sind, weniger Lohn bekommen, als wenn sie bei Assistenzdiensten beschäftigt werden, die meist teurer als das Arbeitgebermodell sind.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2019 haben die beiden großen Assistenzdienste in Berlin mit ver.di jeweils einen Haustarifvertrag abgeschlossen. Demnach werden Assistentinnen und Assistenten, die dort beschäftigt sind, auf Grundlage eines neu entwickelten Tätigkeitsmerkmals nach TVL-Entgeltgruppe (EG) 5 bezahlt. Im Gegensatz zu der davor üblichen Verfahrensweise wurden im Zuge der Umsetzung der Tarifverträge die Löhne im Arbeitgebermodell nicht entsprechend den Löhnen bei den Assistenzdiensten angehoben. Das heißt, dass die behinderten Arbeitgeber ihre Assistenzkräfte weiterhin nur nach der schlechter vergüteten TVL-Entgeltgruppe 3 entlohnen konnten. Die behinderten Arbeitgeber schlossen sich 2021 zu der Arbeitsgemeinschaft der behinderten Arbeitgeber mit Persönlicher Assistenz (AAPA) e. V. zusammen und verhandelten mit ver.di einen den Assistenzdiensten entsprechenden Tarifvertrag. Eine Niederschriftserklärung, die das Verhandlungsergebnis zusammenfasst, liegt der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung seit dem 14.9.2021 vor“, heißt es im Text zur Petition.
Die aktuell gültige Fachliche Weisung Nr. 01/2025 vom 20.02.2025 sichert die Entlohnung der bei behinderten Personen angestellten Assistenzkräfte nach EG 5 (Stand 2022) jedoch nur bis zum Ende der Haushaltsperiode am 31.12.2025 zu und schließt Tarifanpassungen aus.





Guten Morgen was die Fachliche Weisung 1/2025 sieht diese sehr wohl Tarifanpassungen vor aber ichm.E nur soweit es um eine Entlohnung im Rahmen einer EG 3 geht. Außerdem könnte das vom Senat in Auftrag gegebene Gutachten auch das Ziel haben, festzustellen dass die persönliche Assistenz generell, also auch bei den Assistenzdiensten nur mit einer EG 3 zu bewerten wäre. Das würde aber aus meiner Sicht einen Eingriff in das Tarifrecht bedeuten; aber wie immer man das juristisch auch bewerten möchte ich finde es höchst problematisch das Schicksal des arbeitgeber:innenmodells und der davon Betroffenen in die Hände eines Gutachters zu legen anstatt einfach eine politische Entscheidung zu treffen die da sagt fairer Lohn für gute Arbeit und Erhalt des Arbeitgeber innenmodells.
In diesem Sinne Grüße Martin Theben
Guten Tag, und anstatt jetzt einfach eine politische Entscheidung zu treffen gibt der Senat Geld für ein Rechtsgutachten aus hält so die Spannung hoch und versetzt dabei die Betroffenen in große Unsicherheit da sie nicht wissen wie es ab dem kommenden Jahr weitergehen soll. Politisch finde ich das vorsichtig ausgedrückt fragwürdig.
Solidarische Grüße Martin Theben
Derweil scheint der Senatsverwaltung erst jetzt aufgefallen zu sein, dass auch so ein Gutachten nicht gratis zu haben ist. Jedenfalls sucht sie nach wie vor nach einer passenden Finanzierung – für das Gutachten,,
Hallo Arnd, es sind wohl 30.000 Euro für das Gutachten eingestellt und das Ausschreibungsverfahren abgeschlossen.
Grüße von Martin
Guten Morgen,
auch in Rheinland-Pfalz ist dieses Vorgehen zu beobachten.
Für die notwendigen Betreuungs-/Assisenzkosten muss seit Monaten in Vorleistung getreten werden.
Die zuständige Versorgungsbehörde verweigert den notwendigen rechtsmittelfähigen Bescheid mit dem nach dem Eilverfahren in das Hauptsacheverfahren eingetreten werden kann, mit dem Hinweis auf „weitere Sachverhaltsaufklärung“.
Die eingereichte Klage wurde wie erwartet abgewiesen.
Vor über 20 Jahren wurde das gleiche Spiel schon einmal gespielt.
Erst als der damalige Behindertenbeauftragte eingeschaltet wurde, dem ich bis heute zu grossem Dank verpflichtet bin, ist die Versorgungsbehörde zurückgerudert.
Auch in diesem Fall wird die Mutter und Betreuerin als die Schuldige festgestellt.
UN-Behindertenrechtskonvention?
Grüsse an Alle
Rosa