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Petition: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – Arbeitgeber*innen-Modell in Berlin steht vor dem Aus

Bild zur Petition für gleiche Löhne im Arbeitgebermodell in Berlin
Bild zur Petition für gleiche Löhne im Arbeitgebermodell in Berlin
Foto: Jasper Dombrowski

Berlin (kobinet) "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit - Arbeitgebermodell in Berlin steht vor dem Aus!" So lautet der Titel einer Petition, die auf der Online-Plattform change.org von Jasper Dombrowski von der Berliner Behindertenzeitung eingestellt wurde und sich an die Entscheidungsträger des Berliner Senats richtet. "Aktuell geht es um die Planung des Doppelhaushalts 2026/2027: Hier müssen ausreichend Finanzmittel bereitgestellt werden, um die Konkurrenzfähigkeit – und damit den Fortbestand – des Arbeitgebermodells zu sichern. Bitte unterstützen Sie uns dabei! Gleiche Arbeit muss gleich bezahlt werden – noch dazu, wenn das Arbeitgebermodell dann trotzdem noch kostengünstiger ist! Weg mit realitätsfremden Vorgaben zur Mittelverwendung! Würden alle behinderten Arbeitgeber zu Assistenzdiensten wechseln müssen, entstünden dem Land Berlin Mehrkosten in zweistelliger Millionenhöhe!" So heißt es zu den Forderungen der Petition an den Berliner Senat. Hintergrund ist die Tatsache, dass Assistenten, die direkt bei behinderten Menschen im Rahmen des Arbeitgebermodells angestellt sind, weniger Lohn bekommen, als wenn sie bei Assistenzdiensten beschäftigt werden, die meist teurer als das Arbeitgebermodell sind.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2019 haben die beiden großen Assistenzdienste in Berlin mit ver.di jeweils einen Haustarifvertrag abgeschlossen. Demnach werden Assistentinnen und Assistenten, die dort beschäftigt sind, auf Grundlage eines neu entwickelten Tätigkeitsmerkmals nach TVL-Entgeltgruppe (EG) 5 bezahlt. Im Gegensatz zu der davor üblichen Verfahrensweise wurden im Zuge der Umsetzung der Tarifverträge die Löhne im Arbeitgebermodell nicht entsprechend den Löhnen bei den Assistenzdiensten angehoben. Das heißt, dass die behinderten Arbeitgeber ihre Assistenzkräfte weiterhin nur nach der schlechter vergüteten TVL-Entgeltgruppe 3 entlohnen konnten. Die behinderten Arbeitgeber schlossen sich 2021 zu der Arbeitsgemeinschaft der behinderten Arbeitgeber mit Persönlicher Assistenz (AAPA) e. V. zusammen und verhandelten mit ver.di einen den Assistenzdiensten entsprechenden Tarifvertrag. Eine Niederschriftserklärung, die das Verhandlungsergebnis zusammenfasst, liegt der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung seit dem 14.9.2021 vor“, heißt es im Text zur Petition.

Die aktuell gültige Fachliche Weisung Nr. 01/2025 vom 20.02.2025 sichert die Entlohnung der bei behinderten Personen angestellten Assistenzkräfte nach EG 5 (Stand 2022) jedoch nur bis zum Ende der Haushaltsperiode am 31.12.2025 zu und schließt Tarifanpassungen aus.

Link zur Petition

Lesermeinungen

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5 Lesermeinungen
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Martin
19.10.2025 10:41

Guten Morgen was die Fachliche Weisung 1/2025 sieht diese sehr wohl Tarifanpassungen vor aber ichm.E nur soweit es um eine Entlohnung im Rahmen einer EG 3 geht. Außerdem könnte das vom Senat in Auftrag gegebene Gutachten auch das Ziel haben, festzustellen dass die persönliche Assistenz generell, also auch bei den Assistenzdiensten nur mit einer EG 3 zu bewerten wäre. Das würde aber aus meiner Sicht einen Eingriff in das Tarifrecht bedeuten; aber wie immer man das juristisch auch bewerten möchte ich finde es höchst problematisch das Schicksal des arbeitgeber:innenmodells und der davon Betroffenen in die Hände eines Gutachters zu legen anstatt einfach eine politische Entscheidung zu treffen die da sagt fairer Lohn für gute Arbeit und Erhalt des Arbeitgeber innenmodells.

In diesem Sinne Grüße Martin Theben

Martin
15.10.2025 18:16

Guten Tag, und anstatt jetzt einfach eine politische Entscheidung zu treffen gibt der Senat Geld für ein Rechtsgutachten aus hält so die Spannung hoch und versetzt dabei die Betroffenen in große Unsicherheit da sie nicht wissen wie es ab dem kommenden Jahr weitergehen soll. Politisch finde ich das vorsichtig ausgedrückt fragwürdig.

Solidarische Grüße Martin Theben

Arnd Hellinger
Antwort auf  Martin
17.10.2025 01:50

Derweil scheint der Senatsverwaltung erst jetzt aufgefallen zu sein, dass auch so ein Gutachten nicht gratis zu haben ist. Jedenfalls sucht sie nach wie vor nach einer passenden Finanzierung – für das Gutachten,,

Martin
Antwort auf  Arnd Hellinger
18.10.2025 13:31

Hallo Arnd, es sind wohl 30.000 Euro für das Gutachten eingestellt und das Ausschreibungsverfahren abgeschlossen.

Grüße von Martin

Rosa
15.10.2025 11:13

Guten Morgen,
auch in Rheinland-Pfalz ist dieses Vorgehen zu beobachten.
Für die notwendigen Betreuungs-/Assisenzkosten muss seit Monaten in Vorleistung getreten werden.
Die zuständige Versorgungsbehörde verweigert den notwendigen rechtsmittelfähigen Bescheid mit dem nach dem Eilverfahren in das Hauptsacheverfahren eingetreten werden kann, mit dem Hinweis auf „weitere Sachverhaltsaufklärung“.
Die eingereichte Klage wurde wie erwartet abgewiesen.
Vor über 20 Jahren wurde das gleiche Spiel schon einmal gespielt.
Erst als der damalige Behindertenbeauftragte eingeschaltet wurde, dem ich bis heute zu grossem Dank verpflichtet bin, ist die Versorgungsbehörde zurückgerudert.
Auch in diesem Fall wird die Mutter und Betreuerin als die Schuldige festgestellt.
UN-Behindertenrechtskonvention?
Grüsse an Alle
Rosa