Viola Krippner hat einen Text geschrieben.
Der Text ist für kobinet-nachrichten.
Viola Krippner pflegt einen jungen Mann.
Der Mann hat eine schwere Behinderung.
Sie arbeitet als Pflege-Fachkraft.
Und sie arbeitet als Alltags-Helferin.
Viola Krippner schreibt über ihre Erfahrungen.
Es geht um Eingliederungs-Hilfe.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet: Unterstützung für Menschen mit Behinderung.
Es geht auch um Assistenz.
Assistenz bedeutet: Eine Person hilft anderen Menschen.
Sie macht Sachen zusammen mit ihnen.
Viola Krippner hat viele Erfahrungen gemacht.
Das war in den letzten Jahren.
Fehler im Teil-Habe-System
In den letzten Jahren gab es Veränderungen.
Behinderten-Verbände haben sich eingesetzt.
Behinderten-Verbände sind Gruppen.
In den Gruppen sind Menschen mit Behinderung.
Die Gruppen setzen sich für Rechte ein.
Sie helfen und beraten auch.
Die Verbände wollten bessere Gesetze.
Die Gesetze sollten Menschen helfen.
Menschen mit Behinderung sollten selbst bestimmen können.
Aber es ist anders gekommen.
Viola Krippner hat das beobachtet.
Früher war ein Fortschritt geplant.
Heute ist es problematisch.
Das System funktioniert nicht gut.
Früher: Mitgefühl statt Regeln
Früher war vieles anders.
Die Mitarbeiter im Amt waren freundlich.
Die Mitarbeiter hatten Mitgefühl.
Sie hörten den Angehörigen zu.
Sie verstanden die Probleme im Alltag.
Die Mitarbeiter wussten: Wir kennen nicht alles.
Deshalb hörten sie auf die Familien.
Sie schauten auf das echte Leben.
Sie schauten nicht nur auf Gesetze.
Sie verstanden: Pflege ist sehr anstrengend.
Familien brauchen Entlastung.
Heute: Gesetze ohne Leben
Dann kam das Bundes-Teil-Habe-Gesetz.
Das Bundes-Teil-Habe-Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Es soll weniger Barrieren geben.
Das Gesetz soll Menschen helfen.
Aber es funktioniert nicht gut.
Die Mitarbeiter arbeiten jetzt anders.
Heute schauen die Mitarbeiter nur auf Gesetze.
Sie schauen nicht auf das Leben.
Die Mitarbeiter sagen: Wir sind Fach-Leute.
Wir wissen was richtig ist.
Aber sie kennen das Leben nicht.
Das Leben ist vielfältig.
Die Gesetze sagen: Menschen sollen selbst bestimmen.
Aber die Ämter arbeiten anders.
Die Ämter bestimmen selbst was richtig ist.
Das ist ein Widerspruch.
Die Theorie ist gut.
Die Praxis ist schlecht.
Das Problem: Diskriminierung durch Regeln
Das Ergebnis ist schlimm.
Menschen werden benachteiligt.
Nicht mit Absicht.
Aber durch zu viele Regeln.
Die Regeln sind zu starr.
Was passiert:
Besondere Wünsche werden abgelehnt.
Die Begründung: Das steht nicht im Gesetz.
Selbst-Bestimmung wird verhindert.
Die Ämter wissen angeblich besser Bescheid.
Menschen werden entmündigt.
Entmündigt bedeutet: Einem Menschen werden Rechte weg-genommen.
Der Mensch darf dann nicht mehr selbst entscheiden.
Andere Menschen entscheiden dann für ihn.
Das passiert durch Auslegung der Gesetze.
Auslegung bedeutet: Man erklärt einen Text.
Man sagt was der Text genau bedeutet.
Manchmal kann man einen Text verschieden verstehen.
Das ist eine neue Form von Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Schlechte Behandlung.
Eine Person wird benachteiligt.
Sie versteckt sich hinter Fach-Begriffen.
Sie versteckt sich hinter Gleichbehandlung.
Aber sie ist ungerecht.
Was ist der Kern des Problems?
Früher war das System nicht perfekt.
Aber es war menschlich.
Heute ist das System formal korrekt.
Formal korrekt bedeutet: Etwas ist nach den Regeln richtig.
Alle Vorschriften sind eingehalten.
Die Form stimmt.
Aber der Inhalt kann trotzdem falsch sein.
Aber es ist unmenschlich.
Die Gesetze sollten helfen.
Aber sie werden falsch angewendet.
Sie verhindern jetzt Selbst-Bestimmung.
Der Gesetzestext ist wichtiger als Menschen.
Das Leben wird vergessen.
Persönliches Fazit von Viola Krippner
Viola Krippner sagt:
Erst jetzt erlebe ich echte Diskriminierung.
Diskriminierung bedeutet: Schlechte Behandlung.
Eine Person wird benachteiligt.
Nach vielen Jahren.
Niemand will das absichtlich.
Aber das System funktioniert falsch.
Das System hat seine Orientierung verloren.
Die Verwaltung arbeitet gegen die Menschen.
Die Gesetze sollten befreien.
Aber sie begrenzen jetzt.
Viola Krippner hofft:
Die Menschen sehen dieses Problem.
Sie nehmen es ernst.
Das ist keine Anklage.
Das ist eine Warnung.
Zu viele Regeln sind gefährlich.
Zu viel Fachlichkeit ist problematisch.
Wenn man die Menschen vergisst.
Für die das System gedacht war.
Viola Krippner pflegt einen jungen Mann.
Der Mann hat eine schwere Behinderung.
Sie ist seine ehrenamtliche Betreuerin.
Sie arbeitet als Pflege-Fachkraft.
Und als selbstständige Alltags-Helferin.

Foto: ht
Rügen (kobinet) Viola Krippner hat den kobinet-nachrichten einen Beitrag mit dem Titel "Strukturelle Fehlentwicklung im Teilhabesystem – eine persönliche Beobachtung" zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Die pflegende Angehörige eines schwerstbehinderten jungen Mannes und ehrenamtliche Betreuerin, die beruflich als Pflegefachkraft und selbstständige Alltagshelferin nach § 45a SGB XI tätig ist, blickt dabei auf ihre Erfahrungen der letzten Jahre in Sachen Eingliederungshilfe und Assistenz zurück.
Strukturelle Fehlentwicklung im Teilhabesystem – eine persönliche Beobachtung
Von Viola Krippner
In den vergangenen Jahren haben Behindertenverbände und Selbstvertretungsorganisationen mit großem Engagement darauf hingewirkt, dass die tatsächlichen Bedarfe von Menschen mit Behinderung stärker in den Mittelpunkt der Gesetzgebung rücken. Ziel war ein System, das Selbstbestimmung ermöglicht und Fremdbestimmung zurückdrängt. Wenn ich jedoch auf die Entwicklung der letzten Jahrzehnte zurückblicke, sehe ich eine bedenkliche Verschiebung: Das, was ursprünglich als Fortschritt gedacht war, hat sich in der Praxis teilweise in sein Gegenteil verkehrt.
1. Früher: Empathie statt Formalismus
Über viele Jahre hinweg habe ich als Angehörige erlebt, dass die Sachbearbeiter in den Ämtern zwar nicht immer perfekt informiert, aber menschlich und empathisch handelten. Sie wussten, dass sie die Lebensrealität der Betroffenen nicht vollständig kennen konnten und verließen sich auf die Schilderungen von Angehörigen und Betreuern. Die Bedarfe wurden am tatsächlichen Leben bemessen, nicht am Gesetzestext. Man verstand zum Beispiel intuitiv, dass niemand über Jahrzehnte rund um die Uhr pflegen oder assistieren kann, ohne selbst Entlastung zu brauchen. Das war nicht immer bürokratisch korrekt, aber es war menschlich nachvollziehbar.
2. Heute: Gesetzestreue ohne Lebensnähe
Mit dem Bundesteilhabegesetz und der stärkeren Einflussnahme von Interessenverbänden ist eine neue Logik entstanden: Die Gesetze definieren nun sehr genau, was „Teilhabe“ und „Selbstbestimmung“ bedeuten sollen – doch die praktische Auslegung durch die Leistungsträger entfernt sich zunehmend von der Lebensrealität. Die theoretische Selbstbestimmung wird vom echten sozialen Umfeld komplett abgekoppelt und Beziehungen gleichzeitig gegensätzlich als Ressource vorausgesetzt UND in ihrer Kompetenz infrage gestellt. Sachbearbeiter verstehen sich heute als „Fachkräfte“, die anhand des Wortlauts im Gesetz bewerten, was ein Mensch braucht. Dabei geht verloren, dass kein Paragraph die Vielfalt menschlicher Lebenssituationen vollständig abbilden kann. So entsteht eine Praxis, in der der Gesetzestext wichtiger geworden ist als der Mensch.
3. Folge: Diskriminierung durch Formalität
Ironischerweise führt diese Entwicklung zu dem, was sie ursprünglich verhindern wollte: Diskriminierung. Nicht durch offene Benachteiligung, sondern durch strukturellen Formalismus.
– Individuelle Bedarfe werden abgelehnt, weil sie „nicht vorgesehen“ sind.
– Selbstbestimmung wird eingeschränkt, weil Behörden meinen, sie besser definieren zu können als die Betroffenen selbst.
– Menschen mit Behinderung werden erneut entmündigt – diesmal durch Übergriffigkeit, durch Auslegung des gesetzlichen Wortes.
Es ist eine perfide Form der Ungleichbehandlung, die sich hinter fachlichen Begriffen und vermeintlicher Gleichbehandlung versteckt.
4. Der Kern des Problems
Früher war das System eventuell unvollkommen, aber menschlich. Heute ist es formal „perfekt“, aber entmenschlicht. Gesetze, die im Namen der Selbstbestimmung geschaffen wurden, werden nun so ausgelegt, dass sie in der Praxis Selbstbestimmung behindern. Die Sprache des Gesetzes hat die Sprache des Lebens ersetzt.
5. Persönliches Fazit
Erst jetzt, nach Jahrzehnten, erlebe ich zum ersten Mal echte Diskriminierung – nicht, weil jemand mich oder meinen Sohn absichtlich benachteiligt, sondern weil das System seine moralische Orientierung verloren hat. Ich sehe mit Sorge, dass die Verwaltungspraxis den Geist der Teilhabe verdrängt. Was einst ein Werkzeug zur Befreiung war, droht zu einem Instrument der Begrenzung zu werden. Ich hoffe, dass diese Entwicklung gesehen und ernst genommen wird – nicht als Vorwurf, sondern als Warnung, wohin überregulierte Fachlichkeit führen kann, wenn sie den Menschen aus dem Blick verliert, für den sie gedacht war.
Viola Krippner (pflegende Angehörige eines schwerstbehinderten jungen Mannes, seine ehrenamtliche Betreuerin und beruflich Pflegefachkraft und selbstständige Alltagshelferin nach § 45a SGB XI)

Foto: ht
Rügen (kobinet) Viola Krippner hat den kobinet-nachrichten einen Beitrag mit dem Titel "Strukturelle Fehlentwicklung im Teilhabesystem – eine persönliche Beobachtung" zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Die pflegende Angehörige eines schwerstbehinderten jungen Mannes und ehrenamtliche Betreuerin, die beruflich als Pflegefachkraft und selbstständige Alltagshelferin nach § 45a SGB XI tätig ist, blickt dabei auf ihre Erfahrungen der letzten Jahre in Sachen Eingliederungshilfe und Assistenz zurück.
Strukturelle Fehlentwicklung im Teilhabesystem – eine persönliche Beobachtung
Von Viola Krippner
In den vergangenen Jahren haben Behindertenverbände und Selbstvertretungsorganisationen mit großem Engagement darauf hingewirkt, dass die tatsächlichen Bedarfe von Menschen mit Behinderung stärker in den Mittelpunkt der Gesetzgebung rücken. Ziel war ein System, das Selbstbestimmung ermöglicht und Fremdbestimmung zurückdrängt. Wenn ich jedoch auf die Entwicklung der letzten Jahrzehnte zurückblicke, sehe ich eine bedenkliche Verschiebung: Das, was ursprünglich als Fortschritt gedacht war, hat sich in der Praxis teilweise in sein Gegenteil verkehrt.
1. Früher: Empathie statt Formalismus
Über viele Jahre hinweg habe ich als Angehörige erlebt, dass die Sachbearbeiter in den Ämtern zwar nicht immer perfekt informiert, aber menschlich und empathisch handelten. Sie wussten, dass sie die Lebensrealität der Betroffenen nicht vollständig kennen konnten und verließen sich auf die Schilderungen von Angehörigen und Betreuern. Die Bedarfe wurden am tatsächlichen Leben bemessen, nicht am Gesetzestext. Man verstand zum Beispiel intuitiv, dass niemand über Jahrzehnte rund um die Uhr pflegen oder assistieren kann, ohne selbst Entlastung zu brauchen. Das war nicht immer bürokratisch korrekt, aber es war menschlich nachvollziehbar.
2. Heute: Gesetzestreue ohne Lebensnähe
Mit dem Bundesteilhabegesetz und der stärkeren Einflussnahme von Interessenverbänden ist eine neue Logik entstanden: Die Gesetze definieren nun sehr genau, was „Teilhabe“ und „Selbstbestimmung“ bedeuten sollen – doch die praktische Auslegung durch die Leistungsträger entfernt sich zunehmend von der Lebensrealität. Die theoretische Selbstbestimmung wird vom echten sozialen Umfeld komplett abgekoppelt und Beziehungen gleichzeitig gegensätzlich als Ressource vorausgesetzt UND in ihrer Kompetenz infrage gestellt. Sachbearbeiter verstehen sich heute als „Fachkräfte“, die anhand des Wortlauts im Gesetz bewerten, was ein Mensch braucht. Dabei geht verloren, dass kein Paragraph die Vielfalt menschlicher Lebenssituationen vollständig abbilden kann. So entsteht eine Praxis, in der der Gesetzestext wichtiger geworden ist als der Mensch.
3. Folge: Diskriminierung durch Formalität
Ironischerweise führt diese Entwicklung zu dem, was sie ursprünglich verhindern wollte: Diskriminierung. Nicht durch offene Benachteiligung, sondern durch strukturellen Formalismus.
– Individuelle Bedarfe werden abgelehnt, weil sie „nicht vorgesehen“ sind.
– Selbstbestimmung wird eingeschränkt, weil Behörden meinen, sie besser definieren zu können als die Betroffenen selbst.
– Menschen mit Behinderung werden erneut entmündigt – diesmal durch Übergriffigkeit, durch Auslegung des gesetzlichen Wortes.
Es ist eine perfide Form der Ungleichbehandlung, die sich hinter fachlichen Begriffen und vermeintlicher Gleichbehandlung versteckt.
4. Der Kern des Problems
Früher war das System eventuell unvollkommen, aber menschlich. Heute ist es formal „perfekt“, aber entmenschlicht. Gesetze, die im Namen der Selbstbestimmung geschaffen wurden, werden nun so ausgelegt, dass sie in der Praxis Selbstbestimmung behindern. Die Sprache des Gesetzes hat die Sprache des Lebens ersetzt.
5. Persönliches Fazit
Erst jetzt, nach Jahrzehnten, erlebe ich zum ersten Mal echte Diskriminierung – nicht, weil jemand mich oder meinen Sohn absichtlich benachteiligt, sondern weil das System seine moralische Orientierung verloren hat. Ich sehe mit Sorge, dass die Verwaltungspraxis den Geist der Teilhabe verdrängt. Was einst ein Werkzeug zur Befreiung war, droht zu einem Instrument der Begrenzung zu werden. Ich hoffe, dass diese Entwicklung gesehen und ernst genommen wird – nicht als Vorwurf, sondern als Warnung, wohin überregulierte Fachlichkeit führen kann, wenn sie den Menschen aus dem Blick verliert, für den sie gedacht war.
Viola Krippner (pflegende Angehörige eines schwerstbehinderten jungen Mannes, seine ehrenamtliche Betreuerin und beruflich Pflegefachkraft und selbstständige Alltagshelferin nach § 45a SGB XI)





Ich kann diese Schilderungen aus meiner beruflichen Praxis nur bestätigen. Das merkt man zuweilen auch an so mancher Politiker Generation. Kamen Sozialpolitiker früher aus dem Metier was sie dann politisch verantworteten, sind es heute oft Verwaltungsökonomen oder iTler ohne jeden fachlichen Bezug. Mögen sie dann auch noch so empathisch sein, ihnen fehlt das fachliche Verständnis mit der Folge dass sie dann durch ihre eigene Verwaltung mehr oder minder gesteuert werden. Jedenfalls danke auch ich für diesen sehr guten Beitrag der so vielleicht auch direkt als Rundbrief an die politisch Verantwortlichen gesendet werden sollte.
Herzliche Grüße Dr Martin Theben
Eine wirklich gelungene Analyse aus der Praxis und deswegen eine echte Expertinnenmeinung!
Einen Hilfebedarf und dessen Ausgestaltung regelt kein Gesetz, sondern die Lebensrealität betroffener Menschen, deren Assistent*innen und Angehörigen.
Danke an Viola Krippner und für die Veröffentlichung ihrer persönlichen Beobachtung.