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Strukturelle Fehlentwicklung im Teilhabesystem – eine persönliche Beobachtung

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Foto: ht

Rügen (kobinet) Viola Krippner hat den kobinet-nachrichten einen Beitrag mit dem Titel "Strukturelle Fehlentwicklung im Teilhabesystem – eine persönliche Beobachtung" zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt. Die pflegende Angehörige eines schwerstbehinderten jungen Mannes und ehrenamtliche Betreuerin, die beruflich als Pflegefachkraft und selbstständige Alltagshelferin nach § 45a SGB XI tätig ist, blickt dabei auf ihre Erfahrungen der letzten Jahre in Sachen Eingliederungshilfe und Assistenz zurück.

Strukturelle Fehlentwicklung im Teilhabesystem – eine persönliche Beobachtung

Von Viola Krippner

In den vergangenen Jahren haben Behindertenverbände und Selbstvertretungsorganisationen mit großem Engagement darauf hingewirkt, dass die tatsächlichen Bedarfe von Menschen mit Behinderung stärker in den Mittelpunkt der Gesetzgebung rücken. Ziel war ein System, das Selbstbestimmung ermöglicht und Fremdbestimmung zurückdrängt. Wenn ich jedoch auf die Entwicklung der letzten Jahrzehnte zurückblicke, sehe ich eine bedenkliche Verschiebung: Das, was ursprünglich als Fortschritt gedacht war, hat sich in der Praxis teilweise in sein Gegenteil verkehrt.

1. Früher: Empathie statt Formalismus

Über viele Jahre hinweg habe ich als Angehörige erlebt, dass die Sachbearbeiter in den Ämtern zwar nicht immer perfekt informiert, aber menschlich und empathisch handelten. Sie wussten, dass sie die Lebensrealität der Betroffenen nicht vollständig kennen konnten und verließen sich auf die Schilderungen von Angehörigen und Betreuern. Die Bedarfe wurden am tatsächlichen Leben bemessen, nicht am Gesetzestext. Man verstand zum Beispiel intuitiv, dass niemand über Jahrzehnte rund um die Uhr pflegen oder assistieren kann, ohne selbst Entlastung zu brauchen. Das war nicht immer bürokratisch korrekt, aber es war menschlich nachvollziehbar.

2. Heute: Gesetzestreue ohne Lebensnähe

Mit dem Bundesteilhabegesetz und der stärkeren Einflussnahme von Interessenverbänden ist eine neue Logik entstanden: Die Gesetze definieren nun sehr genau, was „Teilhabe“ und „Selbstbestimmung“ bedeuten sollen – doch die praktische Auslegung durch die Leistungsträger entfernt sich zunehmend von der Lebensrealität. Die theoretische Selbstbestimmung wird vom echten sozialen Umfeld komplett abgekoppelt und Beziehungen gleichzeitig gegensätzlich als Ressource vorausgesetzt UND in ihrer Kompetenz infrage gestellt. Sachbearbeiter verstehen sich heute als „Fachkräfte“, die anhand des Wortlauts im Gesetz bewerten, was ein Mensch braucht. Dabei geht verloren, dass kein Paragraph die Vielfalt menschlicher Lebenssituationen vollständig abbilden kann. So entsteht eine Praxis, in der der Gesetzestext wichtiger geworden ist als der Mensch.

3. Folge: Diskriminierung durch Formalität

Ironischerweise führt diese Entwicklung zu dem, was sie ursprünglich verhindern wollte: Diskriminierung. Nicht durch offene Benachteiligung, sondern durch strukturellen Formalismus.

– Individuelle Bedarfe werden abgelehnt, weil sie „nicht vorgesehen“ sind.

– Selbstbestimmung wird eingeschränkt, weil Behörden meinen, sie besser definieren zu können als die Betroffenen selbst.

– Menschen mit Behinderung werden erneut entmündigt – diesmal durch Übergriffigkeit, durch Auslegung des gesetzlichen Wortes.

Es ist eine perfide Form der Ungleichbehandlung, die sich hinter fachlichen Begriffen und vermeintlicher Gleichbehandlung versteckt.

4. Der Kern des Problems

Früher war das System eventuell unvollkommen, aber menschlich. Heute ist es formal „perfekt“, aber entmenschlicht. Gesetze, die im Namen der Selbstbestimmung geschaffen wurden, werden nun so ausgelegt, dass sie in der Praxis Selbstbestimmung behindern. Die Sprache des Gesetzes hat die Sprache des Lebens ersetzt.

5. Persönliches Fazit

Erst jetzt, nach Jahrzehnten, erlebe ich zum ersten Mal echte Diskriminierung – nicht, weil jemand mich oder meinen Sohn absichtlich benachteiligt, sondern weil das System seine moralische Orientierung verloren hat. Ich sehe mit Sorge, dass die Verwaltungspraxis den Geist der Teilhabe verdrängt. Was einst ein Werkzeug zur Befreiung war, droht zu einem Instrument der Begrenzung zu werden. Ich hoffe, dass diese Entwicklung gesehen und ernst genommen wird – nicht als Vorwurf, sondern als Warnung, wohin überregulierte Fachlichkeit führen kann, wenn sie den Menschen aus dem Blick verliert, für den sie gedacht war.

Viola Krippner (pflegende Angehörige eines schwerstbehinderten jungen Mannes, seine ehrenamtliche Betreuerin und beruflich Pflegefachkraft und selbstständige Alltagshelferin nach § 45a SGB XI)

Lesermeinungen

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2 Lesermeinungen
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Martin
16.10.2025 06:52

Ich kann diese Schilderungen aus meiner beruflichen Praxis nur bestätigen. Das merkt man zuweilen auch an so mancher Politiker Generation. Kamen Sozialpolitiker früher aus dem Metier was sie dann politisch verantworteten, sind es heute oft Verwaltungsökonomen oder iTler ohne jeden fachlichen Bezug. Mögen sie dann auch noch so empathisch sein, ihnen fehlt das fachliche Verständnis mit der Folge dass sie dann durch ihre eigene Verwaltung mehr oder minder gesteuert werden. Jedenfalls danke auch ich für diesen sehr guten Beitrag der so vielleicht auch direkt als Rundbrief an die politisch Verantwortlichen gesendet werden sollte.

Herzliche Grüße Dr Martin Theben

Stephan Laux
15.10.2025 09:58

Eine wirklich gelungene Analyse aus der Praxis und deswegen eine echte Expertinnenmeinung!

Einen Hilfebedarf und dessen Ausgestaltung regelt kein Gesetz, sondern die Lebensrealität betroffener Menschen, deren Assistent*innen und Angehörigen.

Danke an Viola Krippner und für die Veröffentlichung ihrer persönlichen Beobachtung.