Hannover (kobinet)
Eltern und Kinder brauchen oft Gut-Achten.
Ein Fach-Mann prüft etwas genau.
Dann schreibt er seine Meinung auf.
Das hilft bei wichtigen Entscheidungen.
Die Gut-Achten sind für die Schule.
Sie zeigen: Braucht ein Kind besondere Hilfe?
Besondere Hilfe nennt man: Förder-Bedarf.
Das Kind bekommt dann extra Unterstützung beim Lernen.
Das ist sehr schwierig für Eltern.
Viele Menschen sagen: Das muss einfacher werden.
Es gibt zu viele Formulare.
Es gibt zu viele Regeln.
Das dauert sehr lange.
Der Landes-Rechnungs-Hof hat das geprüft.
Der Landes-Rechnungs-Hof ist ein Amt.
Das Amt prüft: Gibt das Bundes-Land sein Geld richtig aus?
Das war in Nieder-Sachsen.
Das war vor einigen Jahren.
Der Bericht zeigt: Man kann Geld sparen.
Man kann auch Zeit sparen.
Das Verfahren für Förder-Bedarf kostet viel Geld.
Verfahren bedeutet: Eine feste Abfolge mit genauen Regeln.
Man muss diese Regeln einhalten.
Das Verfahren dauert auch sehr lange.
Das Verfahren ist nicht mehr nötig.
Jedes Verfahren dauert 43 Stunden.
Das ist die Arbeits-Zeit für Lehr-Kräfte.
Das Amt braucht 2,33 Stunden pro Verfahren.
In ganz Nieder-Sachsen sind das viele Stunden.
Es sind 665.207 Stunden pro Jahr.
Das kostet 39,3 Millionen Euro.
Diese Infos sind von der GEW.
GEW bedeutet: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft.
Eine Gewerkschaft ist ein Verein für Arbeiter.
Die Gewerkschaft redet mit den Chefs.
Sie setzt sich für gute Arbeits-Bedingungen ein.
Der Bericht ist vom 5. November 2018.

Foto: Ralph Milewski
Hannover (kobinet) In Zeiten, in denen Eltern und Kinder immer wieder von Gutachten zum sonderpädagogischen Förderbedarf geplagt werden und der Ruf nach Entbürokratisierung immer lauter wird, ist ein Blick auf die Einschätzung des niedersächsischen Landesrechnungshofs von vor einigen Jahren interessant: "Der Bericht des Landesrechnungshofes (LRH) stellt fest, dass sich personelle und finanzielle Ressourcen in beträchtlicher Höhe einsparen lassen. So sei z. B. das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in der derzeitigen Form kostenintensiv, zeitintensiv und außerdem nicht mehr erforderlich. Der zeitliche Aufwand für jedes Verfahren beträgt für die beteiligten Lehrkräfte ca. 43 Stunden, für die Behörde im Durchschnitt 2,33 Stunden. Landesweit summieren sich die Bearbeitungszeiten auf insgesamt 665.207 Stunden pro Jahr. Die Kosten betragen dabei laut Bericht 39,3 Mio. Euro", heißt es in einem Bericht der GEW Bezirksverband Weser-Ems vom 5. November 2018.

Foto: Ralph Milewski
Hannover (kobinet) In Zeiten, in denen Eltern und Kinder immer wieder von Gutachten zum sonderpädagogischen Förderbedarf geplagt werden und der Ruf nach Entbürokratisierung immer lauter wird, ist ein Blick auf die Einschätzung des niedersächsischen Landesrechnungshofs von vor einigen Jahren interessant: "Der Bericht des Landesrechnungshofes (LRH) stellt fest, dass sich personelle und finanzielle Ressourcen in beträchtlicher Höhe einsparen lassen. So sei z. B. das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs in der derzeitigen Form kostenintensiv, zeitintensiv und außerdem nicht mehr erforderlich. Der zeitliche Aufwand für jedes Verfahren beträgt für die beteiligten Lehrkräfte ca. 43 Stunden, für die Behörde im Durchschnitt 2,33 Stunden. Landesweit summieren sich die Bearbeitungszeiten auf insgesamt 665.207 Stunden pro Jahr. Die Kosten betragen dabei laut Bericht 39,3 Mio. Euro", heißt es in einem Bericht der GEW Bezirksverband Weser-Ems vom 5. November 2018.





Der Begriff des sonderpädagogischen Förderbedarfs ist abelistisch da er der Aussonderung und nicht der Inklusion Vorschub leistet. Er reduziert Menschen mit Behinderungen auf ihre Defizite und steht damit im klaren Gegensatz zum sozialen Behinderungsbegriff. Die betreffenden Schüler*innen werden diagnostiziert und dann häufig ausgesondert. Gerade Kinder mit Autismus werden so auf ihrem Recht auf Teilhabe an Bildung, im übrigen ein Menschenrecht entzogen. Der Bericht des landesrechnungshofes zeigt dass also nicht die Inklusion kostenintensiv ist sondern die Aussonderung. Man würde sich einen Bericht mit ähnlicher Intention auch für den Bereich der sogenannten Eingliederungshilfe wünschen. Auch dort werden Unsummen in Gutachten investiert anstatt den Betroffenen einfach ihr Recht und Teilhabe zu garantieren.
Martin Theben