STUTTGART (kobinet)
Die Regierung von Baden-Württemberg hat einen Plan gemacht.
Der Plan heißt: Gesetz für Teil-Habe und Pflege-Qualität.
Teil-Habe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Man ist dabei und kann mit-bestimmen.
Pflege-Qualität bedeutet: Wie gut ist die Pflege?
Bekommen die Menschen gute Hilfe?
Die Abkürzung ist: TPQG.
Das Gesetz soll bald beschlossen werden.
Der Plan hat Regeln für Pflege-Heime.
Viele Menschen sind gegen diesen Plan.
Das neue Gesetz macht große Änderungen.
Bewohner von Pflege-Heimen können bald weniger mit-bestimmen.
Mit-Bestimmung bedeutet: Sie dürfen mit-reden.
Sie dürfen mit-entscheiden.
Ihre Meinung ist wichtig.
Das bedeutet: Sie haben weniger Rechte.
Es gibt auch Wohn-Gemeinschaften für pflege-bedürftige Menschen.
Eine Wohn-Gemeinschaft ist: Mehrere Menschen leben zusammen.
Sie teilen sich Bad und Küche.
Die werden kurz ABWGs genannt.
Die Heim-Aufsicht prüft diese Wohn-Gruppen bald nicht mehr.
Die Heim-Aufsicht ist eine Behörde.
Die Behörde prüft Pflege-Heime und Wohn-Heime.
Sie kontrolliert: Leben die Menschen dort gut?
Behörde bedeutet: Das ist ein Amt.
Zum Beispiel das Sozial-Amt oder das Bürger-Amt.
Der Sozial-Verband VdK ist dagegen.
VdK ist die Abkürzung für: Verband der Kriegs-Beschädigten.
Ein Verband ist: Viele Menschen arbeiten zusammen.
Sie haben gemeinsame Ziele und gemeinsame Regeln.
Der VdK hat früh gewarnt.
Auch andere Verbände haben gewarnt.
Minister Lucha will das Gesetz trotzdem machen.
Minister Lucha ist zuständig für Soziales in Baden-Württemberg.
Minister Lucha sagt: Pflege-Heime haben zu viel Arbeit.
Das Gesetz soll ihnen helfen.
Der VdK sagt aber: Das Gesetz schadet den Bewohnern.
Die Bewohner können weniger mit-reden.
Auch die ehren-amtlichen Helfer haben Nachteile.
Ehren-amtlich bedeutet: Menschen helfen ohne Bezahlung.
Sie bekommen kein Geld dafür.
Bisher gibt es klare Regeln für Mit-Bestimmung.
Diese Regeln stehen in der Landesheim-Mitwirkungs-Verordnung.
Das ist eine Regel vom Bundes-Land.
Die Regel sagt: Bewohner dürfen mit-reden.
Die Regel gilt für Pflege-Heime.
Das neue Gesetz will diese Regeln streichen.
Statt-dessen soll es nur noch eine Empfehlung geben.
Diese Empfehlung ist nicht verpflichtend.
Verpflichtend bedeutet: Das muss man machen.
Das ist Pflicht.
Man kann nicht Nein sagen.
Die Pflege-Heime können selbst entscheiden.
Der VdK kritisiert das stark.
Die neue Empfehlung gilt nur bei Zustimmung.
Die Träger müssen zu-stimmen.
Ein Träger leitet ein Pflege-Heim.
Der Träger ist der Chef vom Heim.
Der Träger bezahlt die Mit-Arbeiter.
Auch die Bewohner müssen zu-stimmen.
Beide Seiten müssen dann noch verhandeln.
Das macht viele Probleme.
Die Bewohner haben weniger Rechte.
Es gibt mehr Arbeit für alle.
Keiner weiß genau: Was ist erlaubt?
Das ist besonders schwer für ehren-amtliche Helfer.
Der VdK sagt: Das ist nicht fair.
Das Gesetz ändert auch etwas bei den Wohn-Gemeinschaften.
Die Abkürzung ist: ABWGs.
Die Heim-Aufsicht prüft diese Wohn-Gruppen bald nicht mehr.
Der VdK warnt: Das ist gefährlich.
Die Qualität der Pflege kann schlecht werden.
Die Wohn-Gemeinschaften haben oft wenig Geld.
Viele Bewohner brauchen sehr viel Pflege.
Fast 64 von 100 Wohn-Gemeinschaften haben Menschen mit Intensiv-Pflege.
Intensiv-Pflege bedeutet: Ein Mensch braucht sehr viel Hilfe.
Der Mensch ist sehr krank.
Pflege-Kräfte helfen dem Menschen Tag und Nacht.
Diese Menschen brauchen ständig Betreuung.
Der VdK fordert: Die Heim-Aufsicht muss bleiben.
Die Wohn-Gemeinschaften müssen geprüft werden können.
Das gilt besonders wenn es Probleme gibt.
Neue Wohn-Gemeinschaften brauchen 3 Jahre lang Begleitung.
Begleitung bedeutet: Eine Person hilft einer anderen Person.
Die Person geht mit und unterstützt.
In dieser Zeit muss jedes Jahr eine Prüfung statt-finden.
Der VdK sagt: Das ist wichtig für gute Pflege.

Foto: Pixabay/geralt
STUTTGART (kobinet) Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat in dieser Woche die Einbringung eines Entwurfs für das Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität (TPQG) in den baden-württembergischen Landtag beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Mitwirkungsrechte in Pflegeheimen deutlich einzuschränken. So soll die Qualität in ambulant betreuten Wohngemeinschaften nicht mehr durch die Heimaufsicht überprüft werden. Trotz frühzeitiger Hinweise und Kritik des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg sowie anderer Betroffenenverbände bleibt Minister Lucha bei seinem Vorhaben. Sein Ziel, die Pflegeheime zu entlasten, geht zulasten der Pflegebedürftigen, Bewohner und Ehrenamtlichen.
Die Landesheimmitwirkungsverordnung in Baden-Württemberg gibt aktuell für die Mitwirkung von Bewohnerinnen und Bewohnern in stationären Pflegeheimen klare Strukturen vor. Mit dem Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität (TPQG) soll diese Verordnung komplett gestrichen werden. Als Alternative soll eine Handreichung erarbeitet werden, die als Grundlage für Mitwirkung in Pflegeheimen dient. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg kritisiert jedoch, dass diese auf Freiwilligkeit basiert: Sowohl Träger als auch Bewohner müssten ihr zustimmen und Einzelheiten verhandeln. Dies schränkt nicht nur die Rechte der Mitwirkung ein, sondern führt auch zu mehr Belastung und Rechtsunsicherheiten. Diese sind nach dem Verständnis des Sozialverbandes VdK besonders für Ehrenamtliche nicht zumutbar.
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg sieht durch die Herausnahme der ambulant betreuten Wohngemeinschaften (ABWGs) aus dem Ordnungsrecht auch die Qualität der Pflege in Gefahr. Der Verband weist darauf hin, dass die ABWGs finanziellem Druck unterliegen und teils schwerstpflegebedürftige Personen beherbergen. 63,8 Prozent der ABWGs haben einen Bedarf an außerklinischer Intensivpflege. Aus diesem Grund müssen ABWGs nach der Einschätzung des VdK mindestens anlassbezogen durch die Heimaufsicht überprüft werden können.
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg weist zudem darauf hin, dass vor allem in der Gründungsphase ABWGs weiterhin drei Jahre lang begleitet und jährlich begangen werden sollten.

Foto: Pixabay/geralt
STUTTGART (kobinet) Der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg hat in dieser Woche die Einbringung eines Entwurfs für das Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität (TPQG) in den baden-württembergischen Landtag beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor, die Mitwirkungsrechte in Pflegeheimen deutlich einzuschränken. So soll die Qualität in ambulant betreuten Wohngemeinschaften nicht mehr durch die Heimaufsicht überprüft werden. Trotz frühzeitiger Hinweise und Kritik des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg sowie anderer Betroffenenverbände bleibt Minister Lucha bei seinem Vorhaben. Sein Ziel, die Pflegeheime zu entlasten, geht zulasten der Pflegebedürftigen, Bewohner und Ehrenamtlichen.
Die Landesheimmitwirkungsverordnung in Baden-Württemberg gibt aktuell für die Mitwirkung von Bewohnerinnen und Bewohnern in stationären Pflegeheimen klare Strukturen vor. Mit dem Gesetz für Teilhabe- und Pflegequalität (TPQG) soll diese Verordnung komplett gestrichen werden. Als Alternative soll eine Handreichung erarbeitet werden, die als Grundlage für Mitwirkung in Pflegeheimen dient. Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg kritisiert jedoch, dass diese auf Freiwilligkeit basiert: Sowohl Träger als auch Bewohner müssten ihr zustimmen und Einzelheiten verhandeln. Dies schränkt nicht nur die Rechte der Mitwirkung ein, sondern führt auch zu mehr Belastung und Rechtsunsicherheiten. Diese sind nach dem Verständnis des Sozialverbandes VdK besonders für Ehrenamtliche nicht zumutbar.
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg sieht durch die Herausnahme der ambulant betreuten Wohngemeinschaften (ABWGs) aus dem Ordnungsrecht auch die Qualität der Pflege in Gefahr. Der Verband weist darauf hin, dass die ABWGs finanziellem Druck unterliegen und teils schwerstpflegebedürftige Personen beherbergen. 63,8 Prozent der ABWGs haben einen Bedarf an außerklinischer Intensivpflege. Aus diesem Grund müssen ABWGs nach der Einschätzung des VdK mindestens anlassbezogen durch die Heimaufsicht überprüft werden können.
Der Sozialverband VdK Baden-Württemberg weist zudem darauf hin, dass vor allem in der Gründungsphase ABWGs weiterhin drei Jahre lang begleitet und jährlich begangen werden sollten.




