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Warten auf eine echte BGG-Reform ist Warten auf Godot

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Frau sitzt wartend vor einer geschlossenen Tür, gesehen durch ein Autofenster.
Warten auf die nächste Reform.
Foto: Ralph Milewski

Fladungen (kobinet) Die angekündigte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes wird, sofern sie überhaupt kommt, voraussichtlich strukturell wirkungslos bleiben. Sie adressiert wahrscheinlich nicht die Orte, an denen Teilhabe tatsächlich scheitert. Das politische Ritual erzeugt Bewegung ohne Veränderung. Reform bedeutet nicht Fortschritt Seit Jahren wird Barrierefreiheit im privaten Bereich als der nächste große Schritt verkauft. Die Szene reagiert vorhersehbar mit Hoffnung, Druck und Empörung über Verzögerungen. Der Denkfehler liegt im Begriff selbst. Nicht das Ausbleiben der Reform ist das Problem, sondern ihr erwartbarer Inhalt. Eine Reform ist in diesem Politikfeld kein Programm, sondern ein Etikett.

Wo Teilhabe scheitert

Die Barrieren liegen nicht bei Toom, Globus oder McDonald’s, sondern bei Arztpraxen, Therapien, Apotheken, Bäckereien, Kneipen, Cafés, kleinen Läden, Vereinsheimen und Kulturorten. Dort findet das gesellschaftliche Leben statt, dort entscheidet sich Teilhabe im Alltag. Genau dort wird seit Jahren mit Bestandsschutz, Zumutbarkeitsklauseln, Schwellenwerten und Förderrhetorik gearbeitet. Die Pflicht trifft nur große Anbieter und Neubauten. Für alle anderen bleibt Barrierefreiheit freiwillig.

Schweigen als Signal

Würde die Reform wirklich eingreifen, wäre der Widerstand laut. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung würde vor Überlastung und Praxissterben warnen. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und der Hotel- und Gaststättenverband würden von Bürokratiemonstern, Wettbewerbsnachteilen und Unzumutbarkeit sprechen. Doch nichts davon geschieht. Die kleinen Betriebe bleiben ausgenommen, die großen sind längst gesetzeskonform. Das Ergebnis dürfte rechtliche Bewegung bei gleichzeitiger gesellschaftlicher Stagnation sein.

Minimalismus als Prinzip

Die jüngste Gesetzgebung zur Barrierefreiheit, etwa das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, zeigt die Richtung. Sie konzentriert sich auf Teilbereiche, schafft Ausnahmen, gewährt lange Übergangsfristen und sieht kaum Kontrolle oder Sanktionen vor. Die BGG-Reform dürfte diese Logik übernehmen. Sichtbar modernisiert, aber inhaltlich schwach.

Wenn das Versprechen eingelöst wird

Selbst wenn die Regierung ihre Zusage einer stärkeren Verpflichtung der Privatwirtschaft erfüllt, geschieht das wahrscheinlich nur dort, wo Barrierefreiheit längst vorhanden ist. Großmärkte, Ketten, Franchisebetriebe und Neubauten erfüllen die Anforderungen bereits. Eine Reform, die dort verpflichtet, wo Erfüllung längst Realität ist, bestätigt sich selbst. Sie kodifiziert den Status quo und verkauft ihn als Fortschritt.

Das Inklusionskarussell

Die Mechanik ist bekannt. Zuerst die große Ankündigung einer historischen Reform. Dann die Hängepartie zwischen den Ministerien. Am Ende ein Kompromiss mit Ausnahmen, Fristen und einer Schlichtung ohne Wirkung. Danach folgt die Selbstbestätigung. Man feiert einen Meilenstein und lebt weiter mit den gleichen Barrieren. Viel Bewegung, keine Richtung.

Warten auf Godot

Wie bei Beckett wird gewartet, geredet und verschoben. Godot kommt nicht. Und selbst wenn er käme, wäre er nicht der, auf den man gehofft hat. Eine gelieferte Reform ändert das System nicht, das Exklusion reproduziert. Sie bestätigt es mit neuen Worten und alten Mechanismen.

Was eine echte Reform wäre

Wirksam wäre nur ein Gesetz ohne Unternehmensschwellen, unabhängig vom Baujahr. Es müsste kurze Fristen setzen, Sanktionen mit Zähnen enthalten – also Bußgelder, Nutzungsuntersagung und einklagbare Ansprüche mit Beweislastumkehr. Förderung könnte ergänzen, aber niemals Pflicht ersetzen. Entscheidend wäre proaktive Kontrolle statt individueller Klagen. Politisch ist das unpopulär, weil es Geld kostet und Konflikte erzeugt.

Der Blick in die USA

In den Vereinigten Staaten gilt seit 1990 der Americans with Disabilities Act. Dieses Gesetz verpflichtet öffentliche wie private Anbieter zur Barrierefreiheit. Unter Title III müssen alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen Barrieren beseitigen, soweit dies technisch oder finanziell machbar ist. Bestandsschutz gibt es nicht. Auch kleine Betriebe müssen tragbare Rampen, Klingeln oder alternative Zugänge bereitstellen.

Im Streitfall muss der Betrieb belegen, dass eine Anpassung objektiv nicht möglich oder zumutbar ist. Diese faktische Umkehr der Beweislast hat das Land sichtbar verändert. Rampen, Aufzüge und barrierefreie Toiletten sind dort selbstverständlich. Würde Deutschland dieses Prinzip übernehmen, entstünde zum ersten Mal ein echter Hebel. Dann könnte jemand sagen: Ich will in diese Bäckerei. Wenn Sie mich nicht hineinlassen, belegen Sie bitte, warum Sie es nicht können. Das würde die Realität schnell verändern, weil Haftungsdruck stärker wirkt als moralische Appelle.

Konsequenzen für die Debatte

Die entscheidenden Fragen lauten nicht, wo die Reform bleibt, sondern welche Orte tatsächlich verpflichtet werden, welche Ausnahmen ausgeschlossen sind und welche Sanktionen automatisch greifen. Ohne klare Antworten bleibt jede Reform eine sprachliche Übung, kein politisches Instrument.

Fazit

Das Warten auf die BGG-Reform ist Warten auf Godot. Es beruhigt, bindet Kräfte und produziert Überschriften, ändert aber nichts an der Stufe vor der Praxistür oder an der fehlenden Toilette im Café. Wer Wirkung will, muss die Reihenfolge umkehren: Pflichten zuerst, Ausnahmen zuletzt, Kontrolle immer. Alles andere bleibt Musik auf dem Inklusionskarussell.