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Taub-blinde Frau wartet seit 15 Monaten auf korrekten Bescheid

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Foto: Irina Tischer

Neuried (kobinet) Viel wird in diesen Tagen über Bürokratieabbau, schnelle Hilfen für die Teilhabe behinderter Menschen etc. diskutiert. Dass der Alltag der Betroffenen oft ganz anders aussieht, macht ein Bericht von Bella Mühlberger deutlich, den diese den kobinet-nachrichten zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat. "Seit 15 Monaten wartet eine taubblinde Frau mittlerweile auf einen korrekten Bescheid bezüglich ihres Persönlichen Budgets. Sie hat ihre Assistenzkräfte über Monate bezahlen müssen, weil der Bezirk untätig blieb. Ein Fall mehr, der zeigt, wie die bayerischen Bezirke auf ihre Art und Weise an Menschen mit Behinderung sparen: indem sie darauf hoffen, dass diese aufgeben und auf Leistungen verzichten", heißt es zusammenfassend im Bericht.

Taub-blinde Frau wartet seit 15 Monaten auf korrekten Bescheid

Bericht von Bella Mühlberger

Der Bezirk Unterfranken lässt Frau F., die im August 2024 einen Antrag auf Persönliches Budget stellte (siehe Bericht der kobinet-nachrichten vom 30. Mai 2024), warten und warten. Für einen Bescheid über eine Zielvereinbarung (das Gespräch dazu fand im September 2024 statt) benötigte die Sozialverwaltung mehr als sechs Monate.

In ihrem Anhörungsschreiben legte sie dar, dass weder ihr Mann noch ihr Sohn (der nicht im Haushalt lebt) als „Synergieeffekte“ herangezogen werden dürfen, wie es die Sozialverwaltung vorschlug. Ebenso wenig muss sie ihr Blindengeld für die Assistenzkräfte verwenden, wie es ihr der Bezirk nahelegte.

Erst am 12. Juni 2025 erhält sie einen Bescheid, der in nichts vom Schreiben des Bezirks vom März 2025 abweicht. Der Bezirk benötigte also drei Monate, um festzustellen, dass er nichts ändern will. Die Argumente ihres Anhörungsschreibens wurden in keinem Punkt berücksichtigt.

Am 17. Juni 2025 legte sie Widerspruch gegen den Bescheid ein und erhielt neun Wochen später ein Schreiben, das darlegte, dem Widerspruch könne nicht abgeholfen werden und er also an die Regierung von Unterfranken weitergeleitet wurde.

Seit 15 Monaten wartet sie auf einen korrekten Bescheid bezüglich ihres Persönlichen Budgets – sie musste ihre Assistenzkräfte über Monate bezahlen, weil der Bezirk untätig blieb. Ein Fall mehr, der zeigt, wie die bayerischen Bezirke auf ihre Art und Weise bei Menschen mit Behinderung sparen: indem sie darauf hoffen, dass diese aufgeben und auf Leistungen verzichten.

Link zum Bericht der kobinet-nachrichten vom 30. Mai 2025

Lesermeinungen

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2 Lesermeinungen
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Martin
15.10.2025 18:20

Guten Tag, ich spreche in solchen Fällen die ist ja leider bundesweit gibt immer gerne von einer Art kommunalen Staatsstreich. Die angeblich Klammen Kommunen tragen die Konflikte über die Finanzierung auf dem Rücken der Betroffenen aus. Auch dies ist völlig verantwortungslos.

Grüße von Martin Theben

Inge Ro.
Antwort auf  Martin
16.10.2025 11:52

Der unterfränkische Bezirkstagspräsident sagte in einem Interview, dass man „liebgewonnene Leistungen auf den Prüfstand stellen“ müsse, „beispielsweise bei der Betreuung von schwerstbehinderten Menschen“.
Im Bezirk Unterfranken scheint das grundsätzliche Verständnis dafür zu fehlen, dass es sich hierbei nicht um freiwillige oder „liebgewonnene Leistungen“ handelt, sondern um ein gesetzlich verankertes, einklagbares Recht. Es geht um Unterstützung, die Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht – also um einen notwendigen Nachteilsausgleich zur Umsetzung von Inklusion und Gleichstellung.
Meine Tochter hat übrigens nach vier Jahren in der WG und insgesamt drei Bedarfsermittlungen immer noch keinen Bescheid. Wir bleiben dran…