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inklusion – die geschichte des guten gewissens

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Schwarz-weißes Foto: Mann sitzt nachts allein auf einem Stuhl im Freien, liest in einem Buch, beleuchtet nur von einer einzelnen Schreibtischlampe – stille, surreale Szene.
Inklusion - ein Märchen von der Menschenwürde
Foto: Ralph Milewski

Fladungen (kobinet) Die Vorstellung, Inklusion sei Ausdruck gesellschaftlicher Einsicht und moralischen Fortschritts, ist eine beruhigende Erzählung. Sie klingt nach Verantwortung, nach Reue, nach einem kollektiven Lernprozess – und ist doch das Gegenteil davon: eine Selbstvergewisserung, mit der sich eine Gesellschaft bestätigt, ihre Vergangenheit überwunden zu haben. In Wahrheit war Inklusion nie die Vollendung eines Lernprozesses, sondern die Verpackung der Fortsetzung – die elegante Übersetzung alter Kontrollstrukturen in die Sprache des Fortschritts.

Inklusion – die Geschichte des guten Gewissens

Wer die Entwicklung seit dem 19. Jahrhundert betrachtet, erkennt, dass der Umgang mit Behinderung nie auf Erkenntnis, sondern auf moralischer Nachsteuerung beruhte – auf dem Versuch, das eigene Gewissen den jeweils neuen Werten anzupassen, ohne Macht abzugeben.

Das ist die eigentliche Konstante deutscher Behindertenpolitik: von den Anstalten der Industrialisierung über die Heilpädagogik der Zwischenkriegszeit bis hin zur Inklusionsrhetorik der Gegenwart. Jede Epoche hat ihre Sprache geändert – oft auch Reformen eingeleitet –, doch zentrale Strukturen und Machtverhältnisse blieben erstaunlich stabil. Aus Verwahrung wurde Förderung, aus Aussonderung Teilhabe, aus Kontrolle Inklusion. Die Begriffe änderten sich, der Blick blieb derselbe: Menschen mit Behinderung gelten nicht als Teil der Gesellschaft, sondern als ihre moralische Projektionsfläche – mal als Mahnung, mal als Beweis der Menschlichkeit.

Inklusion ist in diesem Sinne kein Fortschritt, sondern das jüngste Kapitel einer langen Geschichte des guten Gewissens. Sie ist das, was Soziologen „moralische Nachsteuerung“ nennen: das nachträgliche Anpassen alter Systeme an neue Gewissen, um sie aufrechtzuerhalten. Die Institutionen bleiben, nur die Schlagworte ändern sich. So wurde aus der Verwahrung die Förderung, aus der Aussonderung die Teilhabe, aus der Kontrolle die Inklusion.

Das 19. Jahrhundert – Ursprung der biopolitischen Logik

Ab Mitte des 19. Jahrhunderts begann man, Armut, Krankheit und Behinderung nicht mehr als Schicksal, sondern als gesellschaftliches Risiko zu begreifen – als etwas, das verwaltet werden musste. Mit der Industrialisierung wuchs der Druck, „nützliche Körper“ zu erhalten und „unproduktive“ auszusondern. Die Medizin begann, Abweichung zu klassifizieren: „Idiotie“, „Minderwertigkeit“, „Schwachsinn“. So entstand die Psychiatrie als Kontrollsystem – Anstalten, Verwahrung, Arbeitstherapie.

Parallel dazu entwickelte sich die Eugenik: die Idee, man könne die Gesellschaft biologisch verbessern, wenn man „minderwertige Gene“ fernhalte. Diese Vorstellung kam aus England (Francis Galton, 1860er-Jahre) und verbreitete sich schnell in Deutschland, den USA und Skandinavien. „Fürsorge“ für Behinderte entstand also nicht aus Mitgefühl, sondern als Instrument der Bevölkerungspolitik – zur Regulierung von Arbeitskraft, Moral und öffentlicher Ordnung.

Frühes 20. Jahrhundert – Sozialdarwinismus als Leitideologie

Die Weimarer Republik war kein humanitärer Gegenentwurf, sondern das Versuchslabor für das, was später nationalsozialistisch radikalisiert wurde. 1920 veröffentlichten Karl Binding und Alfred Hoche ihr Manifest „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ – die theoretische Grundlage der späteren „Euthanasiepolitik“. Ab 1923 entstanden eugenische Gesellschaften, die Zwangssterilisation forderten. 1932 lag im Reichstag bereits ein Entwurf für ein „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“.

Die Idee, Behinderung sei gesellschaftlich schädlich, war also längst gesellschaftsfähig, bevor Hitler die Macht übernahm. Damit ist klar: Der Nationalsozialismus hat die Ideologie nicht erfunden – er hat sie nur radikalisiert.

1933–1945 – Von der Theorie zur Praxis

Nach der Machtübernahme wurde das eugenische Denken zur Staatsdoktrin. 1933 trat das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft – über 400 000 Menschen wurden zwangssterilisiert. 1935 folgte das „Gesetz zur Ehegesundheit“, das Heiratsverbote für „Erbkranke“ festschrieb. Ab 1939 begann unter dem Tarnnamen „Aktion T4“ der systematische Mord an psychisch kranken und behinderten Menschen.

Diese Morde waren bürokratisch durchorganisiert, medizinisch legitimiert und administrativ abgesichert. Nach Protesten – etwa durch den Bischof von Galen – wurde das Programm 1941 offiziell gestoppt, inoffiziell aber bis 1945 fortgeführt. Die Forschung spricht von mindestens 200 000 Ermordeten.

Das geschah nicht im Geheimen. Zeitungen, Schulfilme und Lehrmaterialien vermittelten das Bild vom „erbkranken Ballast“. Ärzte meldeten eigene Patienten und Familienmitglieder, Eltern wurden überzeugt, es sei „besser so“. Es war kein isolierter NS-Wahn, sondern Ausdruck eines breiten gesellschaftlichen Konsenses über Nützlichkeit und Wert des Lebens.

1945 – Der Zwang zum moralischen Handeln

Nach 1945 brauchte Deutschland ein neues moralisches Selbstbild. Offene Gewalt war diskreditiert, also musste die alte Logik in neue Worte übersetzt werden. Aus „lebensunwert“ wurde „pflegebedürftig“, aus „Ausmerzung“ wurde „Fürsorge“, aus „Aussonderung“ wurde „Betreuung“.

Die Verwaltungen blieben, viele Strukturen wurden beibehalten, nur das Vokabular änderte sich. In zahlreichen Fällen lässt sich eine personelle und institutionelle Kontinuität beobachten – ehemalige Ärzte und Pflegekräfte aus dem Umfeld der „Euthanasie“-Verbrechen fanden teilweise wieder Beschäftigung in ähnlichen Einrichtungen, nun unter neuem moralischem Vorzeichen. In Einzelfällen wurden sogar ehemalige Leiter von Heil- und Pflegeanstalten nach 1945 weiterbeschäftigt.

Damit begann die erste große moralische Nachsteuerung. Die Linie von der Anstalt 1900 über T4 1940 bis zur Werkstatt 1960 ist keine Verschwörung, sondern eine sozialpolitische Kontinuität – mit wechselnder Sprache, aber vielfach gleichem Denken.

1949 – Die Würde des Menschen und die Wirklichkeit

Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 versprach die junge Bundesrepublik einen moralischen Neubeginn. „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – dieser Satz wurde zur programmatischen Antwort auf die Barbarei des Nationalsozialismus. Doch während die Politik das Ideal der Menschenwürde beschwor, änderte sich die Realität für behinderte und psychisch kranke Menschen kaum.

Die großen Heil- und Pflegeanstalten blieben weiterhin bestehen, nun häufig unter kirchlicher oder staatlicher Verwaltung. Die Architektur, die Hierarchien, die Denkweise: alles blieb nahezu unverändert.

Die Zustände in den Einrichtungen waren katastrophal: überfüllte Schlafsäle, Mangelernährung, Gewalt und Isolierung als Alltag. Viele Bewohner mussten körperliche Arbeit verrichten – in Landwirtschaft, Küche oder Werkstätten –, meist ohne Entlohnung, unter disziplinarischem Druck. Was offiziell nicht mehr als Zwangsarbeit galt, wurde schlicht umbenannt in Beschäftigungstherapie.

Sie diente weniger der Heilung als der Aufrechterhaltung des Anstaltsbetriebs. Die Sprache hatte sich geändert, nicht die Strukturen.

So entstand die große moralische Diskrepanz der Nachkriegszeit: Das Grundgesetz versprach Würde, doch das Fürsorgesystem verweigerte sie. Zwischen den Verfassungssätzen und den Heimen lag eine Kluft, die bis weit in die 1970er-Jahre bestehen blieb – bis die Psychiatrie-Enquête erstmals aussprach, was längst jeder wusste: Dass das „Nie wieder“ der jungen Republik nicht bis hinter die Mauern der Anstalten reichte.

Die Disney-Welt der Fürsorge

In den 1950er- und 1960er-Jahren – also in jener Zeit, deren Zustände die Psychiatrie-Enquête später offenlegte – entstanden Heime, Werkstätten und Hilfsschulen, die als Errungenschaften gefeiert wurden. Sie galten als Schutzräume, als Fortschritt, als Humanität. In Wahrheit waren sie häufig geschlossene Systeme, deren Architektur Trennung organisierte.

Sie boten der Gesellschaft das perfekte Alibi: Hilfe ohne Nähe, Anteilnahme ohne Begegnung. So entstand, was man mit Recht als Disney-Welt der Fürsorge bezeichnen kann – eine glatt inszenierte Parallelwelt, in der die Gesellschaft sich selbst bewundern konnte.

Die Fernseh-Lotterie „Aktion Sorgenkind“ (später „Aktion Mensch“) und die Lebenshilfe dienten diesem Zweck: nicht als Vorreiter, sondern als Nachläufer einer Moral, die sich modern gab, aber strukturell oft unverändert blieb. Man half, um das eigene Bild zu retten – nicht, um Strukturen zu ändern.

Die importierte Emanzipation

Die wahre Emanzipation begann nicht in Deutschland, sondern in den USA. In den 1970er-Jahren formierte sich dort das Disability Rights Movement. Es verlangte keine Fürsorge, sondern Rechte. Es blockierte Busse, Universitäten, Behörden – und erzwang 1990 den Americans with Disabilities Act (ADA), ein einklagbares Gleichstellungsrecht.

Daraus erwuchs 2006 die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) – das erste globale Dokument, das Behinderung als Menschenrechtsfrage verstand. Doch als sie nach Europa kam, wurde sie abgeschwächt. Deutschland ratifizierte sie 2009, wobei viele ihrer Rechte bis heute nicht als unmittelbar einklagbare Ansprüche im deutschen Rechtssystem etabliert sind.

So wurde aus einem politischen Werkzeug ein moralisches Symbol – ein weiteres Kapitel der moralischen Nachsteuerung. Man übernahm den Diskurs, ohne die Konsequenzen.

Die Gegenwart – Inklusion als Ersatzvokabel

Heute wird vieles als Inklusion bezeichnet, sobald ein behinderter Mensch beteiligt ist. In Wahrheit aber ist Inklusion oft nur der Ersatzbegriff für Exklusion – in höflicher, dekorativer Form.

Sonderformate, Sonderpreise, Inklusionstage, Wettbewerbe, „Leuchtturmprojekte“: Sie alle feiern die Differenz, statt sie aufzuheben. Sie funktionieren wie gut inszenierte Beweise gesellschaftlicher Menschlichkeit, während sie dieselbe Trennung stabilisieren, die sie zu überwinden vorgeben.

Das System hat gelernt, Rhetorik mit Realität zu verwechseln. Man zeigt, dass man sich kümmert – und verhindert damit jede Veränderung, die Macht verschieben würde.

Inklusion ist längst zur Verwaltungsreligion geworden: mit eigenen Ritualen (Leitfäden, Evaluationen, Qualitätsberichte), eigener Liturgie („Vielfalt ist Stärke“) und eigener Beichtformel („Wir müssen noch besser werden“).

So wurde das, was einst als Menschenrechtsbewegung begann, zur Branche. Träger, Verwaltungen, Wohlfahrtsverbände, Politik und Öffentlichkeitsarbeit profitieren von einer Inklusionsökonomie, die Beschäftigung und Legitimation liefert – aber selten Gleichstellung. Die Betroffenen bleiben Teil des Programms, nicht Teil der Entscheidungen.

Die Vereinnahmung der Bewegung

Die sogenannte Next Generation der Inklusionsakteurinnen und -akteure wächst nicht mehr im Widerstand auf, sondern im System. Sie wird eingeladen zu Workshops, Podien und Runden Tischen, um „mitzureden“ – nicht um zu verändern. Ihre Teilnahme ist Teil eines eingeübten Rituals: Mitsprache simuliert Einfluss, während die Spielregeln längst feststehen.

Empowerment, Diversität und Teilhabe sind die neuen Schlagworte einer Förderlogik, die jede Kritik neutralisiert, indem sie sie finanziert. Was einst Protest war, ist heute Projektarbeit. Fördermittel, Evaluationen und Leitfäden ersetzen politische Haltung. Der Antrag ist zur Waffe geworden – nur dass er niemanden mehr trifft.

Social Media liefert die passende Ästhetik dazu: Selfies vom Podium, Empowerment-Clips, Hashtags für Sichtbarkeit. Doch was sichtbar wird, ist selten Macht – sondern Anpassung. Die Bewegung performt Selbstbestimmung im Rahmen ihrer Bewilligungsbescheide. Ihre Wut ist professionalisiert, ihre Sprache institutionalisiert, ihre Radikalität gebrieft.

Was als Bewegung begann, ist zur Betriebsform geworden. Die Fördersysteme halten sie am Leben – und zugleich in Schach. Wer mitmacht, wird gehört. Wer stört, verliert Zugang. So bleibt das System stabil, während es den Anschein von Fortschritt pflegt.

Inklusion ist in dieser Form keine politische Forderung mehr, sondern eine Verwaltungssprache. Eine, die gelernt hat, ihre eigene Kritik zu verwalten.

Die bequeme Erzählung

Die Geschichte des Umgangs mit Menschen mit Behinderung ist kein Fortschrittsroman – auch nicht nach 1945. Sie ist die Geschichte einer Gesellschaft, die gelernt hat, ihre alten Systeme zu modernisieren, ohne sie wirklich zu verändern.

Man hat die Ausgrenzung gezähmt, verpackt, moralisch marktfähig gemacht. Man zeigt sie auf Bühnen, in Werbespots und Projekten – solange, wie sie niemanden stört. Damit schließt sich der Kreis: Vom Anstaltswesen des 19. Jahrhunderts bis zur heutigen Inklusionsrhetorik führt eine einzige Linie – die Geschichte des guten Gewissens. Jede Epoche fand ihre eigene Sprache, um Distanz zu rechtfertigen, und jede nannte diese Sprache Fortschritt.

Epilog

Ich zeichne in diesem Essay die lange Linie deutscher Behindertenpolitik nach – von den Anstalten des 19. Jahrhunderts über die Nachkriegsfürsorge bis zur heutigen Inklusionsrhetorik. Mich interessiert, wie sich alte Strukturen der Aussonderung immer wieder moralisch neu verpacken – und ob Inklusion tatsächlich Fortschritt ist oder nur das jüngste Kapitel einer Geschichte des guten Gewissens.

Der Text basiert auf einem Entwurf, den ich bereits im Dezember 2024 geschrieben habe. Damals blieb er unvollendet in der Schublade – vielleicht, weil die Zeit noch nicht reif war. Nun, knapp ein Jahr später, scheint der Moment gekommen, ihn in überarbeiteter und erweiterter Form zu veröffentlichen – als Beitrag zu einer Debatte, die in Deutschland längst überfällig ist.

Hinweis: Wenn hier von Inklusion die Rede ist, bezieht sich der Begriff auf die durch politische, administrative und mediale Deutungshoheit entstellte Version – nicht auf das menschenrechtliche Ideal, das ursprünglich damit verbunden war.

Lesermeinungen

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4 Lesermeinungen
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Bernd Kittendorf
10.10.2025 15:09

Wenn also zu den Abschließenden Bemerkungen (zur genannten UN-BRK) an Deutschland aus 2015 und 2023 keine Reaktion und kein Nachsteuern an Regelungen erfolgt, so ist das in sich schlüssig. Geltendes Recht und eine Sichtweise auf das Thema, die bei zu vielen tief verwurzelt ist, was soll da schon anderes passieren? Auch wenn vieles, wenn nicht gar alles, aus einem eingeräumten Recht nicht einklagbar ist, so ist es doch verkehrt, sich nicht trotzdem darauf zu berufen, selbst wenn das nicht mehr bewirkt, als ein leichtes Kratzen am ruhigen Gewissen der Zipfelbemützten, die nur den Trends hinterher laufen und es nicht (alle) so böse meinen, wie es sich schon ausgewirkt hat.
Das alles ist jedoch auch der Scherbensalat, der den jungen Menschen mit Behinderungen von wem auch immer überlassen wurde. Man mag sprachlos da stehen, doch wer sich nicht mehr äußert, der wird wohl kaum gehört werden. Es ist auch nicht verkehrt, der Einladung in einen Expertenworkshop zu folgen. Wie sonst sollte man Antworten wie diese bekommen, bei der es um die Teilnahme eines zweiten (!) Menschen aus Organisationen mit Behinderungen zum Thema mehr Flexibilität bei Neigungen auf Rampen in einem vom Bund finanzierten Forschungsprojekt ging (mehr Steigung, als nach den technischen Normen bisher zugelassen und weitere Eigenschaften der Rampen im Wegenetz wie Ruhe-Podeste): „Da wir zeitlich auch innerhalb der angesetzten zweieinhalb Stunden des Workshops sehr begrenzt sind, müssen wir die Zahl der Teilnehmenden begrenzen. Können Sie daher bitte untereinander ausmachen und mir im Anschluss mitteilen, wer von Ihnen beiden teilnehmen wird?“ Es ging um knapp über ein Dutzend Experten und einen, der das lediglich als Betroffener kennt und trotzdem mitmachen durfte.

Oliver Gruber
10.10.2025 10:58

Hallo Herr Milewski,

ich bin abermals berührt von dieser schneidenden und überaus zutreffenden Veröffentlichung.

Vielen Dank für ihr Wirken.

Herzliche Grüße

Oliver Gruber

Rosa
10.10.2025 09:55

Guten Morgen, Ralph Milewski,
ich DANKE Ihnen, dass Sie uns die Realität der Behindertenbewegung von Beginn an aufzeigen. Mir hat es nach 50 Jahren Kampf sprichwörtlich die Sprache verschlagen.
Grüsse Rosa

Martin
Antwort auf  Rosa
11.10.2025 09:20

Udo Sierck ein sehr bedeutender Aktivist der Behindertenbewegung der 80er und 90er Jahre hat schon vor vielen Jahren ein Buch mit dem Titel Budenzauber Inklusion veröffentlicht und die Vermarktung des Begriffes durch Menschen und Institutionen die ihn so besser nicht im Munde führen sollten angeprangert. Dieser Beitrag hier, freilich im anderen Stil, ergänzt diese Kritik gut. Klar ist jedenfalls das es wir Menschen mit Behinderungen sein sollten die dem Begriff deuten , den dahinterstehenden Ansatz erstreiten und innerhalb unserer Community wie man das heute so schön sagt auch selbst leben.

Martin Theben