
Foto: omp
Berlin (kobinet) Heute, am 24. März, hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) beschlossen. Es regelt die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen und soll Barrieren beim Zugang zu Informationen und Kommunikation beseitigen. Darauf weist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hin. Damit kann das Gesetz noch in dieser Legislaturperiode vom Bundestag verabschiedet werden.











































