
Foto: Susanne Göbel
Berlin (kobinet) Das Bündnis Istanbul-Konvention hat seinen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland veröffentlicht. Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens fehlen in Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen, stellt das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) fest. Insbesondere für Gruppen, wie Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit Behinderungen, diversen geschlechtlichen Identitäten oder in Wohnungslosigkeit, sei der in der Konvention verankerte Zugang zu Prävention, Schutz, Beratung und Recht nach wie vor mangelhaft.











































