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Hessisches Sinnesbehindertengeldgesetz verabschiedet

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Foto: Irina Tischer

Wiesbaden (kobinet) Am 8. Juli 2021 wurde im Hessischen Landtag das Sinnesbehindertengeldgesetz abschließend beraten und beschlossen. Das Gesetz führt nach Informationen der Landesbehindertenbeauftragten von Hessen, Rika Esser, ein Taubblinden- und Gehörlosengeld ein. Als Nachweis bei dessen Beantragung soll der Schwerbehindertenausweis genügen. Das Gehörlosengeld wird sich fortan automatisch dynamisch jeweils dem Zeitpunkt und Umfang des aktuellen Rentenwerts anpassen, wie die Beauftragte mitteilte.

Link zur Pressemitteilung des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration: https://soziales.hessen.de/presse/pressemitteilung/beschluss-des-neuen-sinnesbehindertengeldgesetzes-im-landtag

Link zum Vorgang in der Parlamentsdatenbank: http://starweb.hessen.de/starweb/LIS/servlet.starweb?path=LIS/PdPi_FLMore20.web&search=WP%3d20+and+R%3d13995