Berlin (kobinet) Die Abgeordneten der FDP-Bundestagsfraktion wollen wissen, welche Maßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen wurden, um die mehr als 80.000 Menschen unter Betreuung "über ihr Wahlrecht zum 20. Deutschen Bundestag zu informieren". Auch fragen in einer Kleine Anfrage im Bundestag unter anderem, wie gewährleistet ist, dass die Menschen unter Betreuung eine Wahlbenachrichtigung für die Wahl des nächsten Bundestages erhalten.
Wie die FDP-Bundestagsfraktion einem Bericht von Heute im Bundestag in ihrer Kleinen Anfrage (19/31713) ausführt, ist die Teilnahme an Wahlen „für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Element ihrer Selbstbestimmtheit und ihrer Teilhabe am politischen und gesellschaftlichen Leben“.
Viele Behindertenverbände haben in dieser Legislaturperiode hart dafür gekämpft, dass der Wahlrechtsausschluss für Menschen, die eine umfassende gesetzliche Betreuung nutzen, endlich abgeschafft wird. Hierfür bedurfte es u.a. den Weg vor’s Bundesverfassungsgericht, das den Betroffenen Recht gab und die Regierungskoalition zum Handeln zwang. Vor allem die CDU/CSU Fraktion sträubte sich lange gegen die Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses. Nun darf der bisher ausgeeschlossene Personenkreis zum ersten Mal bei einer Bundestagswahl wählen.