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Digitale Teilhabe wird ausgebaut

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Foto: Aktion Mensch

HANNOVER (kobinet) In Niedersachsen wird aktuell eine Förderrichtlinie erarbeitet, welche die Tagesbildungsstätten und das deutschen Taubblindenwerk in diesem Bundesland bei der Digitalisierung unterstützen soll. Die Förderrichtlinie soll im November 2021 starten. Sie hat einen Umfang von 1,5 Millionen Euro, die das Digitalisierungsministerium aus dem Sondervermögen Digitalisierung zur Verfügung stellt.

Aufgrund ihrer speziellen heterogenen Schülerschaft wird Medienkompetenz für die Tagesbildungsstätten und das Taubblindenwerk als besonders wichtig angesehen. Gleichzeitig entstehen mit Hilfe von digitalen Technologien wie Assistenzsystemen, neue Möglichkeiten, Menschen mit Behinderung besser in den Arbeitsalltag und somit den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Die Tagesbildungsstätten und das Taubblindenwerk mit digitaler Technik auszustatten und zielgerichtet digitale Medien in die entsprechenden Lehrpläne und Abläufe zu integrieren, ist daher nach Einschätzung der Landesregierung eine wichtige Aufgabe.

Die geplante Richtlinie sieht eine Förderung aus zwei Komponenten für die Träger der Tagesbildungsstätten und des Taubblindenwerks vor. Diese bestehen einerseits aus einem Sockelbetrag von. 22.000 Euro je Träger und zusätzlichen 250 Euro je Schülerin und Schüler.