
Foto: BIZEPS
Genf/Berlin (kobinet) Eigentlich hätte die zweite Staatenprüfung Deutschlands in Sachen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention längst erfolgt sein sollen. Erst kam Corona und nun verzögert sich der Staatenprüfungsprozess weiter. Nach Informationen des Ausschusssekretariats des UN-Fachausschusses zur UN-Behindertenrechtskonvention steht nun fest, dass die zweite Staatenprüfung Deutschlands auch im Jahr 2022 nicht erfolgen kann, so dass diese frühestens im März oder April 2023 auf der Tagesordnung stehen könnte, wie die Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mitteilte.











































