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Staatenprüfung Deutschlands frühestens im Frühjahr 2023

UN-Flagge mit Text Behindertenrechtskonvention im Hintergrund
UN-Flagge mit Konvention
Foto: BIZEPS

Genf/Berlin (kobinet) Eigentlich hätte die zweite Staatenprüfung Deutschlands in Sachen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention längst erfolgt sein sollen. Erst kam Corona und nun verzögert sich der Staatenprüfungsprozess weiter. Nach Informationen des Ausschusssekretariats des UN-Fachausschusses zur UN-Behindertenrechtskonvention steht nun fest, dass die zweite Staatenprüfung Deutschlands auch im Jahr 2022 nicht erfolgen kann, so dass diese frühestens im März oder April 2023 auf der Tagesordnung stehen könnte, wie die Monitoringstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention mitteilte.

Die Verbände warten nun schon eine geraume Zeit auf den Termin für die zweite Staatenprüfung und haben schon eine Reihe von Vorbereitungen für den Bericht der Zivilgesellschaft zum Stand der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland geleistet. Nun heißt es wieder Warten. Auf diese Weise bekommt die neue Regierungskoalition, wie diese auch immer aussehen möge, noch eine Chance, so manche Kritikpunkte des UN-Fachausschusses durch konkretes politisches Handeln auszuräumen.