
Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Am heutigen Donnerstag, den 19. August, wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) voraussichtlich den letzten Schritt in einem umstrittenen Bewertungsverfahren tun und die Versicherteninformation zum Nichtinvasiven Pränataltest (NIPT) in die Mutterschafts-Richtlinien trotz vielfältiger Proteste aus der Zivilgesellschaft aufnehmen. Damit wird auch der Beschluss über die Kassenzulassung des NIPT auf die Trisomien 13, 18 und 21 in Kraft treten, den der G-BA bereits im September 2019 gefasst hat.











































