
Foto: Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Berlin (kobinet) Heute vor 15 Jahren, am 18. August 2006, ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ist dies ein Grund zum Feiern und auch Ottmar Miles-Paul, der für den Deutschen Behindertenrat im Beirat der Antidiskriminierungsstelle mitwirkt und mit vielen anderen damals für die Verabschiedung des Gesetzes gekämpft hat, stellt dessen Inkrafttreten ein wichtiger Meilenstein dar. Aber es gibt auch noch einiges zu verbessern, wie Horst Frehe beim gestrigen Empfang des Bundesbehindertenbeauftragten deutlich gemacht hat.
Als die Behindertenbewegung Anfang der 90er Jahre begann, sich für die Aufnahme eines Benachteiligungsverbots im Grundgesetz und für ein Antidiskriminierungsgesetz nach US-amerikanischem Vorbild einzusetzen, war klar, dass dies ein längerer Kampf wird. 1994 gelang die Aufnahme des Satzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in Artikel 3 des Grundgesetzes. Bis 2002 dauerte es dann, dass das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz in Kraft trat, das allerdings hauptsächlich die öffentlichen Träger zur Barrierefreiheit verpflichtet. Dieses wurde dann 2016 reformiert und beispielsweise eine Schlichtungsstelle verankert. Am 18. August 2006 war es dann soweit, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft treten konnte. Über all die Jahre hinweg war es ein kräftezehrender Kampf für die Gleichstellung behinderter Menschen.
Und danach ging es nicht nur um die Umsetzung der verabschiedeten Bestimmungen, sondern auch darum, die Gesetze weiterzuentwickeln, damit Diskriminierungen auch wirklich abgebaut werden. Insgesamt über 50.000 Eingaben bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes machen deutlich, wie mühsam dieser Kampf trotz der gesetzlichen Regelungen immer noch ist. Und dabei ist noch längst nicht geregelt, dass auch private Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet sind. Das machte Horst Frehe vom Vorstand der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) beim gestrigen Empfang des Bundesbehindertenbeauftragten deutlich. Er und viele andere fordern, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) endlich entscheidend weiterentwickelt wird, so dass zum Beispiel die privaten Anbieter von Dienstleistungen und Produkten zur Barrierefreiheit verpflichtet werden, wie dies in anderen Ländern zum Teil schon seit vielen Jahren Praxis ist.
Das 15jährige Jubliäum des Allgemeinen Gleichbehanldungsgesetzes ist also nicht nur ein Grund zum Feiern, sondern auch ein Anlass, die nötigen Reformen nun konsequent voranzutreiben.