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Antidiskriminierungsstelle mahnt Reformen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes an

drei rote Ausrufezeichen
Drei rote Ausrufezeichen
Foto: ht

BERLIN (kobinet) Das Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) gilt jetzt seit 15 Jahren. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes würdigt aus diesem Anlass die erreichten Fortschritte und mahnt jedoch zugleich weitere Reformen für einen besseren Diskriminierungsschutz an.

Seit Bestehen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sie mehr als 50.000 Anfragen von Menschen beantwortet, die Diskriminierung erfahren hatten. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Anfragen um fast 80 Prozent. Es gelte nun, so hebt die Antidiskrminierungsstelle hervor, den Menschen umfassend die niedrigschwellige und qualifizierte Beratung anzubieten, die sie brauchen – durch einen Ausbau flächendeckender Beratungsangebote von Seiten der Zivilgesellschaft, Städten, Kommunen und Ländern.

„Mit dem AGG haben wir ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zu einer fairen und gleichberechtigten Gesellschaft erreicht“, stellt der kommissarische Leiter der Antidiskriminierungsstelle des Bundes Bernhard Franke in Berlin fest und erklärt dazu: „Immer mehr Menschen kennen ihre Rechte und wollen Diskriminierungen nicht hinnehmen. Mehr und mehr Arbeitgeber schützen ihre Beschäftigten aktiv vor Diskriminierung. Und auch die gesellschaftlichen Debatten der vergangenen Jahre zeigen, dass der hohe Wert von Fairness und Gleichbehandlung in den Köpfen der Menschen angekommen ist.“

Benachteiligung gehöre leider für zu viele Menschen weiter zum Alltag: „Jetzt müssen wir mit gemeinsamer Kraft daran arbeiten, dass Menschen, die Ausgrenzung und Diskriminierung erleben, nicht auf der Strecke bleiben.“