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Berlin (kobinet) Die Triage kann der Bundestag per Artikelgesetz regeln. Dazu muss das Grundgesetz nicht geändert werden. Zu diesem Schluss kommt der „Runde Tisch Triage (RTT)“, der am 20. Januar 2026 10 Essentials zu seinem Vorschlag veröffentlicht hat. „Das Bundesverfassungsgericht hat die Triageregelungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes im Herbst 2025 zwar für nichtig erklärt, weil der Bund an dieser Stelle keine Gesetzgebungskompetenz habe,“ erläutert Ottmar Miles-Paul, Sprecher der LIGA Selbstvertretung, die mit weiteren Organisationen beim RTT aktiv ist. Das bedeute aber nicht zwangsläufig, dass nun die Länder aktiv werden müssten, denn der Bund könne per Artikelgesetz Regelungen in anderen Bundesgesetzen erlassen, für die seine Gesetzgebungskompetenz unzweifelhaft bestehe.







































