STUTTGART (kobinet)
Hans-Josef Hotz leitet den Sozial-Verband VdK Baden-Württemberg.
Ein Sozial-Verband ist eine große Gruppe von Menschen.
Diese Menschen helfen sich gegenseitig.
Sie setzen sich für ihre Rechte ein.
Er sagt: Pflege ist ein sehr wichtiges Thema.
Pflege darf bei den Koalitions-Verhandlungen nicht vergessen werden.
Koalitions-Verhandlungen bedeutet: Parteien besprechen ihre gemeinsame Regierung.
Pflege in Baden-Württemberg ist sehr teuer.
Im Jahr 2026 zahlen Menschen im Pflege-Heim über 3.500 Euro pro Monat selbst.
Schon heute braucht jeder 3. Bewohner im Pflege-Heim Sozial-Hilfe.
Sozial-Hilfe bedeutet: Der Staat hilft mit Geld.
Die Bundes-Politik plant eine Pflege-Reform.
Eine Pflege-Reform bedeutet: Die Regierung ändert die Regeln zur Pflege.
Das Ziel ist bessere oder günstigere Pflege.
Es soll schwerer werden, Pflege-Hilfe zu bekommen.
Pflege-bedürftig bedeutet: Eine Person braucht Hilfe beim Waschen, Anziehen oder Essen.
Das gilt für Pflege zu Hause und im Pflege-Heim.
Die Pflege-Versicherung soll weniger zahlen.
Die Pflege-Versicherung ist eine Versicherung für alle Menschen in Deutschland.
Sie zahlt einen Teil der Kosten bei Pflege.
Ihr Anteil soll künftig langsamer steigen.
Das bedeutet: Menschen müssen noch mehr selbst zahlen.
Hans-Josef Hotz sagt: Die Landes-Regierung muss die Menschen entlasten.
Die Landes-Regierung regiert ein Bundes-Land.
Dort arbeiten Minister und Ministerinnen.
Entlasten bedeutet: Die Kosten für Menschen sollen sinken.
Klare Maßnahmen müssen im Koalitions-Vertrag stehen.
Ein Koalitions-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Parteien.
Darin stehen Regeln für die gemeinsame Arbeit.
Ein erster Schritt wäre die Investitions-Kosten-Förderung.
Investitions-Kosten sind Kosten für den Bau von Pflege-Heimen.
Förderung bedeutet: Das Land gibt Geld dazu.
Diese Kosten zahlen die Bewohner bisher selbst.
Im Schnitt sind das 461 Euro pro Monat.
Das Land könnte diese Kosten mit-bezahlen.
Das Gesetz sagt: Das Land Baden-Württemberg ist für gute Pflege verantwortlich.
Dieses Gesetz heißt Elftes Sozial-Gesetz-Buch.
Das Elfte Sozial-Gesetz-Buch regelt die Pflege in Deutschland.
Darin stehen die Regeln für die Pflege-Versicherung.
Im Jahr 2010 hat das Land aufgehört, Pflege-Heime zu unterstützen.
Seitdem zahlt das Land keine Investitions-Kosten mehr mit.

Foto: Jutta Kübler
STUTTGART (kobinet) "Pflege ist kein Randthema, sondern eine der größten sozialen Fragen unserer Zeit. Sie darf in den Koalitionsverhandlungen nicht vergessen werden", sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg. "Die bezahlbare stationäre Pflege ist eines der Themen, das die Menschen im Land am stärksten bewegt. Schon heute ist jeder dritte Pflegeheimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen. Wir verstehen nicht, dass das Thema Pflege im Sondierungspapier keine Rolle gespielt hat."
Dabei ist Pflege in Baden-Württemberg schon jetzt besonders teuer, der durchschnittliche Eigenanteil liegt im Jahr 2026 bei über 3.500 Euro monatlich im ersten Jahr. Und die Bundespolitik plant, die Pflegeheimbewohner im Zuge der Pflegereform sogar noch stärker zu belasten. Es soll schwerer werden, überhaupt als pflegebedürftig anerkannt zu werden – das gilt für die ambulante und die stationäre Pflege. Außerdem sollen die gestaffelten Zuschüsse der Pflegeversicherung, mit denen der Eigenanteil im Pflegeheim gesenkt wird, langsamer anwachsen als bisher.
„Die künftige Landesregierung muss alles in ihrer Macht Stehende tun, um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen spürbar zu entlasten – auch daran wird sie sich messen lassen müssen. Konkrete verbindliche Maßnahmen müssen im Koalitionsvertrag verankert werden. Ein erster Schritt könnte der Wiedereinstieg des Landes in die Investitionskostenförderung sein. Jeder stationär Pflegebedürftige wäre damit spürbar entlastet“, sagt VdK-Vorsitzender Hans-Josef Hotz.
Die Investitionskosten als Teil des Eigenanteiles liegen aktuell im Schnitt bei 461 Euro. Nach dem Elften Sozialgesetzbuch ist auch das Land Baden-Württemberg für die Vorhaltung einer leistungsfähigen und zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung verantwortlich. Fakt ist jedoch, dass das Land aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen im Jahr 2010 ausgestiegen ist. Baden-Württemberg beteiligt sich somit nicht mehr an den Investitionskosten.

Foto: Jutta Kübler
STUTTGART (kobinet) "Pflege ist kein Randthema, sondern eine der größten sozialen Fragen unserer Zeit. Sie darf in den Koalitionsverhandlungen nicht vergessen werden", sagt Hans-Josef Hotz, Vorsitzender des Sozialverbands VdK Baden-Württemberg. "Die bezahlbare stationäre Pflege ist eines der Themen, das die Menschen im Land am stärksten bewegt. Schon heute ist jeder dritte Pflegeheimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen. Wir verstehen nicht, dass das Thema Pflege im Sondierungspapier keine Rolle gespielt hat."
Dabei ist Pflege in Baden-Württemberg schon jetzt besonders teuer, der durchschnittliche Eigenanteil liegt im Jahr 2026 bei über 3.500 Euro monatlich im ersten Jahr. Und die Bundespolitik plant, die Pflegeheimbewohner im Zuge der Pflegereform sogar noch stärker zu belasten. Es soll schwerer werden, überhaupt als pflegebedürftig anerkannt zu werden – das gilt für die ambulante und die stationäre Pflege. Außerdem sollen die gestaffelten Zuschüsse der Pflegeversicherung, mit denen der Eigenanteil im Pflegeheim gesenkt wird, langsamer anwachsen als bisher.
„Die künftige Landesregierung muss alles in ihrer Macht Stehende tun, um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen spürbar zu entlasten – auch daran wird sie sich messen lassen müssen. Konkrete verbindliche Maßnahmen müssen im Koalitionsvertrag verankert werden. Ein erster Schritt könnte der Wiedereinstieg des Landes in die Investitionskostenförderung sein. Jeder stationär Pflegebedürftige wäre damit spürbar entlastet“, sagt VdK-Vorsitzender Hans-Josef Hotz.
Die Investitionskosten als Teil des Eigenanteiles liegen aktuell im Schnitt bei 461 Euro. Nach dem Elften Sozialgesetzbuch ist auch das Land Baden-Württemberg für die Vorhaltung einer leistungsfähigen und zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung verantwortlich. Fakt ist jedoch, dass das Land aus der öffentlichen Förderung von stationären Pflegeheimen im Jahr 2010 ausgestiegen ist. Baden-Württemberg beteiligt sich somit nicht mehr an den Investitionskosten.




