Berlin (kobinet)
Heute ist der 29. April 2026.
Die Bundes-Regierung stimmt heute über eine Gesundheits-Reform ab.
Eine Gesundheits-Reform bedeutet: Die Regeln für Kranken-Versicherungen werden geändert.
Bei einer Abstimmung entscheiden alle gemeinsam über ein Thema.
Verena Bentele ist die Chefin des VdK.
VdK ist die Abkürzung für Sozial-Verband Deutschland.
Ein Sozial-Verband setzt sich für Menschen in Not ein.
Die Kranken-Versicherung zahlt, wenn man krank ist.
Beiträge sind Beträge, die Menschen für ihre Kranken-Versicherung zahlen.
Die Bundes-Regierung sagt: Die Reform hält die Beiträge stabil.
Stabil bedeutet: Die Beiträge bleiben gleich und steigen nicht.
Verena Bentele kritisiert die Gesundheits-Reform.
Sie sagt: Die Reform ist nicht gut für Versicherte.
Versicherte sind Menschen mit einer Kranken-Versicherung.
Der VdK sagt: Die Reform spart Geld auf Kosten der Versicherten.
Ehepartner müssen künftig 3,5 Prozent mehr zahlen.
Das ist eine große Mehr-Last für viele Familien.
Mehr-Last bedeutet: Man muss mehr zahlen als bisher.
Vor allem Menschen mit wenig Geld sind betroffen.
Der VdK hält das für ungerecht.
Zu-Zahlungen werden erhöht.
Zu-Zahlungen sind Beträge, die man selbst beim Arzt zahlt.
Die Kranken-Versicherung zahlt den Rest.
Wer wenig Geld hat, kann sich Medikamente vielleicht nicht leisten.
Manche Menschen brechen dann ihre Behandlung ab.
Behandlung bedeutet: Ein Arzt hilft einem kranken Menschen gesund zu werden.
Abgebrochene Behandlungen machen Krankheiten schlimmer.
Am Ende kostet das alle mehr Geld.
Auch das Kranken-Geld soll sinken.
Kranken-Geld bekommt man, wenn man krank ist.
Man kann dann nicht arbeiten gehen.
Wer krank ist, bekommt dann weniger Geld als bisher.
Das drängt Menschen dazu, zu früh wieder zu arbeiten.
Das schadet der Genesung.
Genesung bedeutet: Man wird nach einer Krankheit wieder gesund.
Die Reform plant auch eine Teil-Krank-Schreibung.
Bei einer Teil-Krank-Schreibung arbeitet man trotz Krankheit ein bisschen.
Man arbeitet dann weniger Stunden als sonst.
Der VdK lehnt das ab.
Kranke Menschen brauchen Ruhe zur Erholung.
Es gibt bereits ein bewährtes Modell für die Rückkehr zur Arbeit.
Es heißt Hamburger Modell.
Beim Hamburger Modell fängt man langsam wieder an zu arbeiten.
Das Hamburger Modell schützt Kranke besser als die Teil-Krank-Schreibung.
Menschen mit hohem Einkommen zahlen zu wenig in die Kranken-Versicherung.
Auch Einnahmen aus Vermietung werden kaum berücksichtigt.
Geld-Anlage bedeutet: Man legt Geld an und bekommt dafür Zinsen.
Einnahmen aus Geld-Anlagen werden ebenfalls kaum berücksichtigt.
Der VdK fordert: Alle sollen gerecht zur Kranken-Versicherung beitragen.
Der Bund zahlt zu wenig für bestimmte Leistungen der Kranken-Versicherung.
Diese Kosten tragen dann die gesetzlich Versicherten.
Gesetzlich versichert bedeutet: Man ist in einer normalen Kranken-Kasse.
Zum Beispiel zahlt der Bund zu wenig für Menschen mit Grund-Sicherung.
Grund-Sicherung ist Geld vom Staat für Menschen mit sehr wenig Einkommen.
Der VdK fordert: Der Bund muss diese Kosten vollständig übernehmen.

Foto: VdK Bayern
Berlin (kobinet) Heute, am 29. April 2026, steht im Kabinett die Gesundheitsreform zur Abstimmung. VdK Präsidentin Verena Bentele kommentiert die Pläne wie folgt: "Die Bundesregierung verkauft die Reform als Stabilisierung der Beiträge. Tatsächlich ist sie ein Sparprogramm auf Kosten der Versicherten. Dafür werden Leistungen begrenzt und Versicherte stärker belastet. Der eigentliche Skandal dieser Reform: Sie verteilt nicht gerecht, sie verteilt nach unten. Das ist ein sozialpolitischer Rückschritt mit Ansage."
Kritisch sieht der VdK insbesondere den geplanten zusätzlichen Beitrag von 3,5 Prozent für Ehepartner. Für viele Haushalte bedeutet dies eine spürbare Mehrbelastung. Die Regelung trifft vor allem die Mittelschicht und Menschen mit geringem finanziellem Spielraum. Gleichzeitig werden die Zuzahlungen erhöht. Das ist nichts anderes als eine Strafgebühr auf Krankheit. Wer sehr wenig hat, überlegt sich künftig zweimal, ob er sich ein Medikament noch leisten kann. Die Folge ist absehbar: Therapieabbrüche, verschleppte Krankheiten – und am Ende höhere Kosten für alle. Das ist keine verantwortungsvolle Gesundheitspolitik, sondern kurzsichtig und gefährlich, so die VdK-Kritik.
„Auch beim Krankengeld wird angesetzt: Wer ernsthaft krank ist, soll künftig weniger bekommen. Das setzt Menschen unter Druck, zu früh wieder arbeiten zu gehen, statt sich ausreichend zu erholen. Damit wird das Gegenteil erreicht: schnelle Rückkehr um jeden Preis statt nachhaltiger Genesung. Der VdK lehnt zudem die Einführung einer Teilkrankschreibung ab. Sie birgt die Gefahr, dass Beschäftigte trotz Krankheit unter Druck geraten, teilweise zu arbeiten, was die Genesung gefährdet. Mit dem Hamburger Modell existiert bereits eine bewährte stufenweise Wiedereingliederung bei voller sozialer Absicherung. Dieses sollte gestärkt werden, statt neue Unsicherheiten zu schaffen. Und während all das passiert, bleibt die eigentliche Schieflage unangetastet: Neben einer einmaligen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 werden hohe Einkommen oder auch Erträge aus Kapitalanlagen, Vermietung und Verpachtung nicht in ausreichendem Maß herangezogen“. erklärte Verena Bentele.
Vor allem bleibe eine erhebliche Ungerechtigkeit im System bestehen: Der Bund komme seinen Zahlungsverpflichtungen für versicherungsfremde und familienpolitische Leistungen nicht in angemessener Höhe nach und verschiebe damit die Kosten auf die gesetzlich Versicherten. Beispielsweise wäre eine vollständige Übernahme der Kosten für die Beiträge von Grundsicherungsempfangenden durch den Bund sachgerecht und würde den Großteil der Finanzierungslücke bei der GKV mit einem Schlag abdecken. „Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen vom Staat in ihrer tatsächlichen Höhe finanziert werden“, so die Forderung des VdK.

Foto: VdK Bayern
Berlin (kobinet) Heute, am 29. April 2026, steht im Kabinett die Gesundheitsreform zur Abstimmung. VdK Präsidentin Verena Bentele kommentiert die Pläne wie folgt: "Die Bundesregierung verkauft die Reform als Stabilisierung der Beiträge. Tatsächlich ist sie ein Sparprogramm auf Kosten der Versicherten. Dafür werden Leistungen begrenzt und Versicherte stärker belastet. Der eigentliche Skandal dieser Reform: Sie verteilt nicht gerecht, sie verteilt nach unten. Das ist ein sozialpolitischer Rückschritt mit Ansage."
Kritisch sieht der VdK insbesondere den geplanten zusätzlichen Beitrag von 3,5 Prozent für Ehepartner. Für viele Haushalte bedeutet dies eine spürbare Mehrbelastung. Die Regelung trifft vor allem die Mittelschicht und Menschen mit geringem finanziellem Spielraum. Gleichzeitig werden die Zuzahlungen erhöht. Das ist nichts anderes als eine Strafgebühr auf Krankheit. Wer sehr wenig hat, überlegt sich künftig zweimal, ob er sich ein Medikament noch leisten kann. Die Folge ist absehbar: Therapieabbrüche, verschleppte Krankheiten – und am Ende höhere Kosten für alle. Das ist keine verantwortungsvolle Gesundheitspolitik, sondern kurzsichtig und gefährlich, so die VdK-Kritik.
„Auch beim Krankengeld wird angesetzt: Wer ernsthaft krank ist, soll künftig weniger bekommen. Das setzt Menschen unter Druck, zu früh wieder arbeiten zu gehen, statt sich ausreichend zu erholen. Damit wird das Gegenteil erreicht: schnelle Rückkehr um jeden Preis statt nachhaltiger Genesung. Der VdK lehnt zudem die Einführung einer Teilkrankschreibung ab. Sie birgt die Gefahr, dass Beschäftigte trotz Krankheit unter Druck geraten, teilweise zu arbeiten, was die Genesung gefährdet. Mit dem Hamburger Modell existiert bereits eine bewährte stufenweise Wiedereingliederung bei voller sozialer Absicherung. Dieses sollte gestärkt werden, statt neue Unsicherheiten zu schaffen. Und während all das passiert, bleibt die eigentliche Schieflage unangetastet: Neben einer einmaligen Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 werden hohe Einkommen oder auch Erträge aus Kapitalanlagen, Vermietung und Verpachtung nicht in ausreichendem Maß herangezogen“. erklärte Verena Bentele.
Vor allem bleibe eine erhebliche Ungerechtigkeit im System bestehen: Der Bund komme seinen Zahlungsverpflichtungen für versicherungsfremde und familienpolitische Leistungen nicht in angemessener Höhe nach und verschiebe damit die Kosten auf die gesetzlich Versicherten. Beispielsweise wäre eine vollständige Übernahme der Kosten für die Beiträge von Grundsicherungsempfangenden durch den Bund sachgerecht und würde den Großteil der Finanzierungslücke bei der GKV mit einem Schlag abdecken. „Gesamtgesellschaftliche Aufgaben müssen vom Staat in ihrer tatsächlichen Höhe finanziert werden“, so die Forderung des VdK.




