Köln (kobinet)
Die Bundes-Arbeits-Gemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungs-Hilfe hat einen neuen Bericht veröffentlicht.
Die Abkürzung dafür ist: BAGüS.
Die BAGüS ist ein Zusammen-Schluss von Organisationen.
Diese Organisationen helfen Menschen mit Behinderungen.
Der Bericht zeigt: Es gibt immer mehr Menschen mit Behinderungen.
Und die Kosten steigen stark an.
Sozial-Hilfe bedeutet: Menschen bekommen Geld vom Staat.
Das Geld ist für Menschen, die wenig Geld haben.
Eingliederungs-Hilfe bedeutet: Du bekommst Hilfe.
Die Hilfe ist für Menschen mit Behinderung.
Träger sind Organisationen oder Einrichtungen.
Sie sind verantwortlich für bestimmte Hilfs-Angebote.
Ende 2024 haben rund 495.700 erwachsene Menschen mit Behinderungen Hilfe bekommen.
Das sind 5,1 Prozent mehr als im Jahr davor.
5 Prozent bedeutet: Von 100 Menschen sind es 5 mehr.
Viele dieser Menschen leben in eigenen Wohnungen.
Sie bekommen dort Hilfe und Unterstützung.
Dieser Bereich ist um 8,9 Prozent gewachsen.
Assistenz-Leistungen sind Hilfen für den Alltag.
Eine andere Person hilft dir bei Dingen, die du alleine nicht kannst.
Wohn-Formen bedeutet: Es gibt verschiedene Arten zu wohnen.
Zum Beispiel in einer eigenen Wohnung oder in einem Wohn-Heim.
Ambulantisierung stärkt Teilhabe
Ambulantisierung bedeutet: Menschen bekommen Hilfe zu Hause.
Sie müssen nicht in eine besondere Einrichtung ziehen.
Inzwischen bekommen 61,5 Prozent aller Menschen Hilfe zu Hause.
Das sind fast 2 von 3 Menschen.
Dirk Rist leitet die BAGüS als Vorsitzender.
Er sagt: Immer mehr Menschen mit Behinderungen können selbst-bestimmt leben.
Selbst-bestimmt leben bedeutet: Die Menschen entscheiden selbst.
Sie leben in ihrer eigenen Wohnung.
Sie bekommen dort die Hilfe, die sie brauchen.
Teilhabe bedeutet: Man macht bei etwas mit.
Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Teilhabe.
Gleichzeitig brauchen viele Menschen mehr Hilfe als früher.
Teilhabe am Arbeits-Leben im Wandel
Viele Menschen mit Behinderungen arbeiten in Werk-Stätten für behinderte Menschen.
In diesen Werk-Stätten bekommen Menschen mit Behinderungen Unterstützung bei der Arbeit.
Ende 2024 waren das rund 267.400 Menschen.
Diese Zahl ist um 0,9 Prozent gesunken.
Es gibt aber auch andere Möglichkeiten zu arbeiten.
Eine davon heißt: Budget für Arbeit.
Budget für Arbeit bedeutet: Ein Mensch mit Behinderung bekommt Geld.
Mit dem Geld kann er auf dem normalen Arbeits-Markt arbeiten.
3.923 Menschen nutzen das Budget für Arbeit.
Das sind 12,8 Prozent mehr als im Jahr davor.
Deutlich steigende Ausgaben
Die Kosten für die Hilfe steigen stark an.
Für Hilfe in eigenen Wohnungen wurden rund 4,7 Milliarden Euro ausgegeben.
1 Milliarde ist 1.000 mal eine Million Euro.
Das sind 22,6 Prozent mehr als im Jahr davor.
Für Hilfe in besonderen Wohn-Formen wurden über 10 Milliarden Euro ausgegeben.
Das sind 9,2 Prozent mehr als im Jahr davor.
Insgesamt gibt Deutschland jährlich über 25 Milliarden Euro aus.
Das Geld ist für die Eingliederungs-Hilfe.
Dirk Rist sagt: Das ist eine große Heraus-Forderung.
Länder und Kommunen haben Schwierigkeiten, das Geld aufzubringen.
Kommunen sind Städte und Gemeinden.
Sie müssen zusammen Lösungen finden.
Pflege-Finanzierung als zusätzlicher Kosten-Treiber
Es gibt ein weiteres Problem mit den Kosten.
Die Pflege-Versicherung zahlt für Pflege-Kosten.
Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohn-Formen bekommen weniger Geld von dieser Versicherung.
Andere Menschen bekommen mehr Geld von dieser Versicherung.
Den fehlenden Betrag müssen die Träger der Eingliederungs-Hilfe bezahlen.
Das macht die Kosten noch höher.
Dirk Rist sagt: Das ist nicht gerecht.
Die BAGüS möchte, dass sich das ändert.
Alle Menschen sollen gleich viel Geld von der Pflege-Versicherung bekommen.
Das soll nicht davon abhängen, wo sie wohnen.
So müssen die Träger der Eingliederungs-Hilfe weniger Geld ausgeben.
Reform-Prozesse jetzt nutzen
Die BAGüS möchte, dass der Bund mehr hilft.
Der Bund ist die Regierung von ganz Deutschland.
Eine Reform ist eine Veränderung.
Etwas soll besser werden als bisher.
Es gibt zurzeit verschiedene Gesprächs-Runden auf Bundes-Ebene.
Bundes-Ebene bedeutet: Es geht um ganz Deutschland.
Die BAGüS sagt: Diese Runden müssen Lösungen finden.
Gesprächs-Runden bedeutet: Viele Menschen treffen sich.
Sie reden gemeinsam über wichtige Themen und suchen Lösungen.
Es gibt ein Gesetz: Das Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Dieses Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Sie können überall mitmachen.
Das Gesetz sollte auch bei den Kosten helfen.
Das hat es aber nicht geschafft.
Dirk Rist sagt: Der Bund muss mehr Geld beisteuern.
Nur so kann die Hilfe langfristig bezahlt werden.
Steuerung stärken, Teilhabe sichern
Die BAGüS sieht noch mehr Bedarf für Verbesserungen.
Die Hilfe soll besser geplant werden.
Jeder Mensch soll genau die Hilfe bekommen, die er braucht.
Außerdem soll es mehr Durchblick bei den Verträgen geben.
Und es sollen mehr Möglichkeiten zur Teilhabe entstehen.
Die Eingliederungs-Hilfe ist sehr wichtig für die Gesellschaft.
Eine Gesellschaft ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen leben zusammen.
Die Eingliederungs-Hilfe hilft rund einer halben Million Menschen.
Das sind 500.000 Menschen in Deutschland.
Die BAGüS sagt: Diese Hilfe muss weiter gut funktionieren.
Dafür braucht es genug Geld und gute Planung.
Über die BAGüS
Die BAGüS ist ein freiwilliger Zusammen-Schluss.
23 Organisationen aus ganz Deutschland machen mit.
Diese Organisationen helfen Menschen mit Behinderungen.
Sie helfen auch Menschen, die Pflege brauchen.
Die Mitglieder der BAGüS geben jährlich über 20 Milliarden Euro aus.
Das Geld geht an Menschen, die Unterstützung brauchen.
Die BAGüS entwickelt Empfehlungen für die Praxis.
Empfehlungen sind Vorschläge, wie etwas gut gemacht werden kann.
Diese Empfehlungen helfen dabei, Gesetze umzusetzen.
Einheitlich bedeutet: In ganz Deutschland auf die gleiche Weise.

Foto: BAGüS
Köln (kobinet) Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) hat ihren aktuellen Kennzahlenvergleich zur Eingliederungshilfe veröffentlicht. Der Bericht für das Jahr 2024 zeigt erneut eine deutliche Dynamik bei Fallzahlen und Ausgaben – und unterstreicht den dringenden, auch gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Bundesebene, wie es in einer Presseinformation des Landschaftsverband Rheinland (LVR) heißt. Ende 2024 erhielten demnach bundesweit rund 495.700 erwachsene Menschen mit Behinderungen Assistenzleistungen innerhalb und außerhalb besonderer Wohnformen oder Leistungen in Pflegefamilien. Das entspricht einem Anstieg um 5,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders stark wächst weiterhin der Bereich der Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen (+8,9 Prozent), während die Fallzahlen in besonderen Wohnformen leicht rückläufig sind.
Ambulantisierung stärkt Teilhabe
Ein zentrales Ergebnis des Kennzahlenvergleichs ist die weiterhin steigende Ambulantisierung. Bundesweit liegt die Ambulantisierungsquote inzwischen bei 61,5 Prozent – das bedeutet: Fast zwei Drittel der leistungsberechtigten Menschen erhalten ihre Unterstützung außerhalb besonderer Wohnformen. „Diese Entwicklung zeigt, dass immer mehr Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt in ihrem eigenen Wohnumfeld leben können. Die Ambulantisierung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und entspricht dem Ziel einer personenzentrierten Unterstützung“, betont Dirk Rist, Vorsitzender der BAGüS und LVR-Sozialdezernent.
Gleichzeitig wächst mit der Ambulantisierung auch die Komplexität der Unterstützung, da zunehmend Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf im eigenen Wohnumfeld begleitet werden.
Teilhabe am Arbeitsleben im Wandel
Auch im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben zeigen sich wichtige Entwicklungen: Ende 2024 waren bundesweit rund 267.400 Menschen im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt. Die Zahl ist damit weiterhin leicht rückläufig (–0,9 Prozent). Gleichzeitig gewinnen alternative Beschäftigungsformen an Bedeutung, etwa das Budget für Arbeit, das inzwischen von 3.923 Menschen genutzt wird (+12,8 Prozent).
Deutlich steigende Ausgaben
Die Ergebnisse zeigen, dass die Ausgaben weiterhin erheblich steigen: Allein für Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen wurden rund 4,7 Milliarden Euro aufgewendet – ein Plus von 22,6 Prozent. In besonderen Wohnformen beliefen sich die Ausgaben auf über 10 Milliarden Euro (+9,2 Prozent).
Damit steigen die Ausgaben deutlich schneller als die Zahl der Leistungsberechtigten – ein zentraler Befund des Kennzahlenvergleichs. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben der Eingliederungshilfe bundesweit inzwischen auf weit über 25 Milliarden Euro jährlich – mit weiter steigender Tendenz. „Die Eingliederungshilfe entwickelt sich weiterhin dynamisch – sowohl bei den Fallzahlen als auch bei den Kosten. Diese Entwicklung stellt Länder und Kommunen vor enorme Herausforderungen“, erklärt Dirk Rist.
Pflegefinanzierung als zusätzlicher Kostentreiber
Ein wesentlicher Faktor für die steigenden Ausgaben liegt auch im Zusammenspiel von Eingliederungshilfe und Pflege. Menschen mit Behinderungen erhalten in besonderen Wohnformen deutlich geringere Leistungen der Pflegeversicherung als andere Versicherte. Die Differenz muss von den Trägern der Eingliederungshilfe ausgeglichen werden. „Die derzeitige Ausgestaltung der Pflegeversicherung führt dazu, dass Kosten systematisch in die Eingliederungshilfe verlagert werden. Das ist weder sachgerecht noch nachhaltig“, so Dirk Rist.
Die BAGüS fordert daher eine Reform der Pflegeversicherung, die eine gleichberechtigte Leistungsgewährung unabhängig von der Wohnform sicherstellt und die Träger der Eingliederungshilfe spürbar entlastet.
Reformprozesse jetzt konsequent nutzen
Vor diesem Hintergrund appelliert die BAGüS an die aktuellen Reformprozesse auf Bundesebene – insbesondere den Dialogprozess Eingliederungshilfe sowie die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ beim Bundeskanzleramt – konkrete Lösungen zu erarbeiten. Zentrale Forderung ist es, die Kostendynamik wirksam zu begrenzen und die Finanzierungsverantwortung gerechter zu verteilen. Die bisherigen Erwartungen an das Bundesteilhabegesetz haben sich in finanzieller Hinsicht nicht erfüllt. „Ohne eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe wird die langfristige Finanzierbarkeit nicht gesichert werden können“, so Dirk Rist.
Steuerung stärken, Teilhabe sichern
Neben der Finanzierung sieht die BAGüS weiteren Handlungsbedarf bei der Steuerung des Leistungsgeschehens. Ziel ist es, die Leistungen weiterhin bedarfsgerecht und personenzentriert auszugestalten und gleichzeitig die Steuerungsfähigkeit der Leistungsträger zu verbessern. Dazu gehören unter anderem eine stärkere Verknüpfung von Bedarfsplanung und Leistungssteuerung, mehr Transparenz im Vertragsrecht sowie die konsequente Weiterentwicklung inklusiver Strukturen.
Zugleich betont die BAGüS, dass die Eingliederungshilfe ein zentraler Baustein für gesellschaftliche Teilhabe bleibt. Ziel müsse es sein, die Leistungen und derzeitigen Strukturen nachhaltig zu sichern – für aktuell rund eine halbe Millionen leistungsberechtigter Menschen.
Über die BAGüS
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) ist ein freiwilliger Zusammenschluss aller 23 überörtlichen Träger in Deutschland. Ziel der BAGüS ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben sowie die Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf. Für diese Leistungen verausgaben die Mitglieder der BAGüS jährlich über 20 Milliarden Euro. Die BAGüS entwickelt lebens- und praxisnahe Empfehlungen zur Umsetzung der Sozialgesetze und unterstützt damit eine einheitliche Rechtsanwendung in Deutschland.

Foto: BAGüS
Köln (kobinet) Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) hat ihren aktuellen Kennzahlenvergleich zur Eingliederungshilfe veröffentlicht. Der Bericht für das Jahr 2024 zeigt erneut eine deutliche Dynamik bei Fallzahlen und Ausgaben – und unterstreicht den dringenden, auch gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf Bundesebene, wie es in einer Presseinformation des Landschaftsverband Rheinland (LVR) heißt. Ende 2024 erhielten demnach bundesweit rund 495.700 erwachsene Menschen mit Behinderungen Assistenzleistungen innerhalb und außerhalb besonderer Wohnformen oder Leistungen in Pflegefamilien. Das entspricht einem Anstieg um 5,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Besonders stark wächst weiterhin der Bereich der Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen (+8,9 Prozent), während die Fallzahlen in besonderen Wohnformen leicht rückläufig sind.
Ambulantisierung stärkt Teilhabe
Ein zentrales Ergebnis des Kennzahlenvergleichs ist die weiterhin steigende Ambulantisierung. Bundesweit liegt die Ambulantisierungsquote inzwischen bei 61,5 Prozent – das bedeutet: Fast zwei Drittel der leistungsberechtigten Menschen erhalten ihre Unterstützung außerhalb besonderer Wohnformen. „Diese Entwicklung zeigt, dass immer mehr Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt in ihrem eigenen Wohnumfeld leben können. Die Ambulantisierung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und entspricht dem Ziel einer personenzentrierten Unterstützung“, betont Dirk Rist, Vorsitzender der BAGüS und LVR-Sozialdezernent.
Gleichzeitig wächst mit der Ambulantisierung auch die Komplexität der Unterstützung, da zunehmend Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf im eigenen Wohnumfeld begleitet werden.
Teilhabe am Arbeitsleben im Wandel
Auch im Bereich der Teilhabe am Arbeitsleben zeigen sich wichtige Entwicklungen: Ende 2024 waren bundesweit rund 267.400 Menschen im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigt. Die Zahl ist damit weiterhin leicht rückläufig (–0,9 Prozent). Gleichzeitig gewinnen alternative Beschäftigungsformen an Bedeutung, etwa das Budget für Arbeit, das inzwischen von 3.923 Menschen genutzt wird (+12,8 Prozent).
Deutlich steigende Ausgaben
Die Ergebnisse zeigen, dass die Ausgaben weiterhin erheblich steigen: Allein für Assistenzleistungen außerhalb besonderer Wohnformen wurden rund 4,7 Milliarden Euro aufgewendet – ein Plus von 22,6 Prozent. In besonderen Wohnformen beliefen sich die Ausgaben auf über 10 Milliarden Euro (+9,2 Prozent).
Damit steigen die Ausgaben deutlich schneller als die Zahl der Leistungsberechtigten – ein zentraler Befund des Kennzahlenvergleichs. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben der Eingliederungshilfe bundesweit inzwischen auf weit über 25 Milliarden Euro jährlich – mit weiter steigender Tendenz. „Die Eingliederungshilfe entwickelt sich weiterhin dynamisch – sowohl bei den Fallzahlen als auch bei den Kosten. Diese Entwicklung stellt Länder und Kommunen vor enorme Herausforderungen“, erklärt Dirk Rist.
Pflegefinanzierung als zusätzlicher Kostentreiber
Ein wesentlicher Faktor für die steigenden Ausgaben liegt auch im Zusammenspiel von Eingliederungshilfe und Pflege. Menschen mit Behinderungen erhalten in besonderen Wohnformen deutlich geringere Leistungen der Pflegeversicherung als andere Versicherte. Die Differenz muss von den Trägern der Eingliederungshilfe ausgeglichen werden. „Die derzeitige Ausgestaltung der Pflegeversicherung führt dazu, dass Kosten systematisch in die Eingliederungshilfe verlagert werden. Das ist weder sachgerecht noch nachhaltig“, so Dirk Rist.
Die BAGüS fordert daher eine Reform der Pflegeversicherung, die eine gleichberechtigte Leistungsgewährung unabhängig von der Wohnform sicherstellt und die Träger der Eingliederungshilfe spürbar entlastet.
Reformprozesse jetzt konsequent nutzen
Vor diesem Hintergrund appelliert die BAGüS an die aktuellen Reformprozesse auf Bundesebene – insbesondere den Dialogprozess Eingliederungshilfe sowie die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ beim Bundeskanzleramt – konkrete Lösungen zu erarbeiten. Zentrale Forderung ist es, die Kostendynamik wirksam zu begrenzen und die Finanzierungsverantwortung gerechter zu verteilen. Die bisherigen Erwartungen an das Bundesteilhabegesetz haben sich in finanzieller Hinsicht nicht erfüllt. „Ohne eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Kosten der Eingliederungshilfe wird die langfristige Finanzierbarkeit nicht gesichert werden können“, so Dirk Rist.
Steuerung stärken, Teilhabe sichern
Neben der Finanzierung sieht die BAGüS weiteren Handlungsbedarf bei der Steuerung des Leistungsgeschehens. Ziel ist es, die Leistungen weiterhin bedarfsgerecht und personenzentriert auszugestalten und gleichzeitig die Steuerungsfähigkeit der Leistungsträger zu verbessern. Dazu gehören unter anderem eine stärkere Verknüpfung von Bedarfsplanung und Leistungssteuerung, mehr Transparenz im Vertragsrecht sowie die konsequente Weiterentwicklung inklusiver Strukturen.
Zugleich betont die BAGüS, dass die Eingliederungshilfe ein zentraler Baustein für gesellschaftliche Teilhabe bleibt. Ziel müsse es sein, die Leistungen und derzeitigen Strukturen nachhaltig zu sichern – für aktuell rund eine halbe Millionen leistungsberechtigter Menschen.
Über die BAGüS
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) ist ein freiwilliger Zusammenschluss aller 23 überörtlichen Träger in Deutschland. Ziel der BAGüS ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben sowie die Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf. Für diese Leistungen verausgaben die Mitglieder der BAGüS jährlich über 20 Milliarden Euro. Die BAGüS entwickelt lebens- und praxisnahe Empfehlungen zur Umsetzung der Sozialgesetze und unterstützt damit eine einheitliche Rechtsanwendung in Deutschland.




