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Aktion Mensch warnt: Menschenrechte sind nicht verhandelbar

Plakat der Aktion Mensch zum Europäischen Protesttag 2026
Plakat der Aktion Mensch zum Europäischen Protesttag 2026
Foto: Aktion Mensch

Bonn (kobinet) Zum 35. Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung macht die Aktion Mensch auf eine besorgniserregende Entwicklung aufmerksam: In Debatten über Sparmaßnahmen im Sozialbereich geraten Teilhabeleistungen zunehmend unter Rechtfertigungsdruck. Die Sozialorganisation warnt davor, notwendige Unterstützungsmaßnahmen als "Luxus" zu bewerten. Dadurch verschiebt sich nach Ansicht der Aktion Mensch der Umgang mit Menschenrechten vom verbindlichen Anspruch hin zu einer Frage der Kostenabwägung. Das Ausmaß dieser Entwicklung zeigt eine aktuelle Studie der Aktion Mensch. Sie macht deutlich, wie groß die Diskrepanz zwischen gesetzlich verankertem Anspruch und der gelebten Realität gleichberechtigter Teilhabe ist. So gibt derzeit nur jede*r vierte Befragte an, genau die Unterstützung zu erhalten, die individuell benötigt wird.

Teilhabeplanverfahren: Gesetzlich verankert, aber kaum bekannt

Ein zentrales Instrument des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist das Teilhabeplanverfahren. Es soll Menschen mit Behinderung ermöglichen, notwendige Unterstützungsleistungen – etwa beim Wohnen oder am Arbeitsplatz – selbstbestimmt mitzugestalten. Im Alltag der Menschen kommt dieses Recht jedoch kaum an und bleibt weitgehend ungenutzt. So hat nur jede*r Achte bislang an einem Teilhabeplanverfahren teilgenommen. Häufigster Grund hierfür ist die fehlende Aufklärung über das Verfahren: 88 Prozent derjenigen, die das Verfahren nicht nutzen, fühlen sich dazu nicht ausreichend informiert.

„Es gibt viele Unterstützungsmöglichkeiten zur Teilhabe – doch sie sind vielen gar nicht bekannt“, kommentiert Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch. „Nur wenn Informationen auch verständlich aufbereitet und Leistungen unbürokratisch zugänglich sind, kann das Recht seine Wirkung entfalten und Menschen mit Behinderung können es einfordern.“

Auch für Nutzer*innen des Teilhabeplanverfahrens ist der bürokratische Weg häufig beschwerlich. 82 Prozent der Befragten mit entsprechender Erfahrung kritisieren den hohen Verwaltungsaufwand beim Erhalt von Leistungen zur Teilhabe.

Forderung zum 5. Mai: Voraussetzungen für gleichberechtigte Teilhabe verbessern

Trotz bestehender Defizite macht die Studie das große Potenzial des Teilhabeplanverfahrens sichtbar: Wird es partnerschaftlich und qualitätsvoll umgesetzt, kann es als zentraler Hebel für Selbstbestimmung wirken. Damit dieses Ziel Realität wird, fordert die Aktion Mensch zum Europäischen Protesttag einen spürbaren Abbau bürokratischer Hürden – durch verständliche Sprache, einheitliche und digitale Antragsverfahren sowie eine breite und systematische Bekanntmachung bestehender Rechte. „Teilhabe darf kein bürokratischer Kraftakt sein, sondern muss im Alltag für alle Menschen verlässlich gewährleistet werden“, betont Christina Marx. „Erst dann wird das Versprechen der UN-Behindertenrechtskonvention eingelöst. Menschenrechte sind nicht verhandelbar.“

Rund um den 5. Mai finden deutschlandweit über 500 Aktionen und Veranstaltungen statt. Gemeinsam mit zahlreichen Verbänden macht sich die Aktion Mensch für Barrierefreiheit und die konsequente Umsetzung von Teilhaberechten stark. Weitere Informationen unter: www.aktion-mensch.de/5mai.

Weitere Informationen:

  • *Für die Studie „Teilhabeplanverfahren in der Praxis“ hat die Aktion Mensch gemeinsam mit dem Sozialforschungsinstitut Ipsos zwei quantitative Befragungen durchgeführt. Am ersten Befragungsteil vom 20. August bis zum 1. September 2025 nahmen 537 Personen teil; am zweiten Befragungsteil vom 11. September bis zum 21. September 2025 466 Personen. Ergänzend wurden zwölf vertiefende Einzelinterviews geführt. Weitere Informationen zur Studie unter: https://www.aktion-mensch.de/teilhabeplanverfahren-studie.
    Beteiligt haben sich Mitglieder der Teilhabe-Community, dem ersten Umfrage-Panel im deutschsprachigen Raum, das ausschließlich aus Menschen mit Beeinträchtigung besteht.

**Weitere Informationen zum Teilhabeplanverfahren gibt’s unter: Das Bundes-Teilhabe-Gesetz | Familienratgeber.

Lesermeinungen

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1 Lesermeinung
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Gine Calero
30.04.2026 12:39

Hatte ‘94 einen sehr schweren Autounfall und bin seitdem 100% behindert ‼️🙁
Der Unfall war tragisch, weil ich seitdem 100 % Schwerbehindert bin ‼️🙁
Mein Glück war, dass ich auf dem Weg zur Arbeit gewesen bin! Somit bin ich wenigstens finanziell abgesichert gewesen ‼️

Dann kamen anfangs jedes Jahr und inzwischen nur noch alle zwei Jahre eine Rehabilitation ‼️

Jeder hat gesehen wie anfangs die Fortschritte deutlich sichtbar besser wurden, doch dann wurde mir gesagt dass ich mich entscheiden sollte ob ich in Rente gehe oder eine Umschulung machen möchte! Da eine Umschulung für mich nicht in Frage kam sollte ich in Rente gehen ‼️
‼️RENTE‼️
Wo für, warum? Hat doch jeder gesagt dass es bei mir so schnell geht und jetzt soll ich in Rente gehen?

Egal, das ist jetzt schon seit ‘94 her, aber ich habe mich wieder ganz gut erholt, bin aber dennoch froh dass ich nicht mehr in meinem Job arbeite, weil es 1997 wurde der Schwerbehinderten Ausweis neu aufgesetzt und ich wäre zu dem Zeitpunkt ja sowieso schon berentet gewesen ‼️

Es war nicht leicht, den Schritt zu akzeptieren aber heute bin ich sehr froh darüber und ich wollte es nicht mehr anders haben als es ist‼️🥰