Bonn (kobinet)
Heute ist der 35. Europa-weite Protest-Tag.
Der Protest-Tag ist ein Aktions-Tag für Menschen mit Behinderung.
Der Tag ist jedes Jahr am 5. Mai.
Dieser Tag ist für Menschen mit Behinderung.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Es geht um gleiche Rechte für alle Menschen.
Die Aktion Mensch macht auf ein Problem aufmerksam.
Immer mehr Menschen fragen: Ist Unterstützung zu teuer?
Das macht vielen Menschen Sorgen.
Man denkt: Das ist nicht gut so.
Unterstützung für Menschen mit Behinderung ist ein Recht.
Dieses Recht steht im Gesetz.
Aber viele Menschen bekommen nicht die nötige Hilfe.
Das zeigt eine neue Unter-suchung der Aktion Mensch.
Bei einer Unter-suchung stellen Forscher vielen Menschen Fragen.
So findet man heraus, wie etwas wirklich ist.
Nur jede vierte befragte Person bekommt genug Unterstützung.
Das ist ein großes Problem.
Das Teilhabe-Plan-Verfahren
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz hat ein wichtiges Werkzeug.
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz ist ein Gesetz in Deutschland.
Das Gesetz hilft Menschen mit Behinderung.
Dieses Werkzeug heißt Teilhabe-Plan-Verfahren.
Das Teilhabe-Plan-Verfahren ist ein Plan für deine Unterstützung.
Du machst diesen Plan gemeinsam mit anderen Menschen.
Teilhabe bedeutet: Du kannst in der Gesellschaft mitmachen.
Eine Gesellschaft ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen leben zusammen.
Das Verfahren bedeutet: Du planst deine Unterstützung selbst mit.
Zum Beispiel beim Wohnen oder bei der Arbeit.
Das ist dein Recht.
Aber viele Menschen kennen dieses Recht nicht.
Nur jede achte Person hat das Verfahren schon genutzt.
88 Prozent der Menschen kennen das Verfahren nicht gut genug.
Das sind fast alle, die das Verfahren nicht nutzen.
Das ist zu wenig Information.
Christina Marx spricht für die Aktion Mensch.
Sie sagt: Es gibt viele Hilfs-Möglichkeiten.
Aber viele Menschen wissen das nicht.
Informationen müssen verständlich sein.
Leistungen müssen einfach zu bekommen sein.
Leistungen sind Hilfen, die du beantragen kannst.
Zum Beispiel Geld oder Unterstützung im Alltag.
Nur dann können Menschen ihr Recht einfordern.
Auch wer das Verfahren kennt, hat oft Probleme.
82 Prozent der Nutzer berichten von zu viel Bürokratie.
Ein Nutzer ist eine Person, die das Teilhabe-Plan-Verfahren nutzt.
Bürokratie bedeutet: sehr viel Papier-Kram.
Die Abläufe sind oft sehr kompliziert.
Abläufe sind Schritte, die man nacheinander machen muss.
Zum Beispiel beim Ausfüllen eines Antrags.
Ein Antrag ist ein Formular.
Damit bittest du eine Behörde um Hilfe.
Das macht es schwer, Hilfe zu bekommen.
Das muss sich ändern.
Was die Aktion Mensch fordert
Die Unter-suchung zeigt: Das Verfahren kann gut funktionieren.
Es muss aber gemeinsam und gut gemacht werden.
Dann hilft es Menschen, ihr Leben selbst zu bestimmen.
Die Aktion Mensch stellt dazu klare Forderungen.
Eine Forderung ist etwas, das man klar verlangt.
Man sagt: Das muss sich ändern.
Diese Forderungen sind wichtig zum 5. Mai.
Die Bürokratie muss weniger werden.
Die Sprache in Anträgen muss einfacher werden.
Anträge sollen auch online möglich sein.
Alle Menschen müssen über ihre Rechte informiert werden.
Christina Marx sagt: Teilhabe darf kein Kraft-Akt sein.
Ein Kraft-Akt ist etwas, das sehr viel Kraft kostet.
Es ist viel zu schwer und anstrengend.
Menschen-Rechte gelten für alle Menschen auf der Welt.
Menschen-Rechte sind Rechte für alle Menschen.
Diese Rechte gelten immer. Man kann nicht darüber streiten.
Am 5. Mai finden über 500 Aktionen statt.
Diese Aktionen sind überall in Deutschland.
Viele Verbände machen mit.
Ein Verband ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen kämpfen gemeinsam für ein Ziel.
Die Aktion Mensch kämpft für Barriere-Freiheit.
Barriere-Freiheit bedeutet: Alle können überall mitmachen.
Niemand wird ausgeschlossen.
Mehr Informationen gibt es hier:
www.aktion-mensch.de/5mai
Weitere Informationen
Die Aktion Mensch hat eine Unter-suchung gemacht.
Die Unter-suchung heißt: Teilhabe-Plan-Verfahren in der Praxis.
Die Aktion Mensch hat dafür mit dem Institut Ipsos zusammen-gearbeitet.
Ipsos ist ein Forschungs-Institut.
Ein Forschungs-Institut ist eine Einrichtung mit Fach-leuten.
Diese Fach-leute untersuchen wichtige Fragen.
Die Forscher haben Menschen Fragen gestellt.
Über 1000 Menschen haben mitgemacht.
Außerdem gab es 12 einzelne Gespräche.
Die Menschen in der Unter-suchung gehören zur Teilhabe-Gemein-schaft.
Eine Gemein-schaft ist eine Gruppe von Menschen mit gleichen Erfahrungen.
Alle Mitglieder haben eine Beein-trächtigung.
Eine Beein-trächtigung ist eine Einschränkung im Alltag.
Manche Dinge gehen schwerer oder gar nicht.
Mehr zur Unter-suchung gibt es hier:
www.aktion-mensch.de/teilhabeplanverfahren-studie
Mehr zum Bundes-Teilhabe-Gesetz gibt es hier:
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz auf familienratgeber.de

Foto: Aktion Mensch
Bonn (kobinet) Zum 35. Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung macht die Aktion Mensch auf eine besorgniserregende Entwicklung aufmerksam: In Debatten über Sparmaßnahmen im Sozialbereich geraten Teilhabeleistungen zunehmend unter Rechtfertigungsdruck. Die Sozialorganisation warnt davor, notwendige Unterstützungsmaßnahmen als "Luxus" zu bewerten. Dadurch verschiebt sich nach Ansicht der Aktion Mensch der Umgang mit Menschenrechten vom verbindlichen Anspruch hin zu einer Frage der Kostenabwägung. Das Ausmaß dieser Entwicklung zeigt eine aktuelle Studie der Aktion Mensch. Sie macht deutlich, wie groß die Diskrepanz zwischen gesetzlich verankertem Anspruch und der gelebten Realität gleichberechtigter Teilhabe ist. So gibt derzeit nur jede*r vierte Befragte an, genau die Unterstützung zu erhalten, die individuell benötigt wird.
Teilhabeplanverfahren: Gesetzlich verankert, aber kaum bekannt
Ein zentrales Instrument des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist das Teilhabeplanverfahren. Es soll Menschen mit Behinderung ermöglichen, notwendige Unterstützungsleistungen – etwa beim Wohnen oder am Arbeitsplatz – selbstbestimmt mitzugestalten. Im Alltag der Menschen kommt dieses Recht jedoch kaum an und bleibt weitgehend ungenutzt. So hat nur jede*r Achte bislang an einem Teilhabeplanverfahren teilgenommen. Häufigster Grund hierfür ist die fehlende Aufklärung über das Verfahren: 88 Prozent derjenigen, die das Verfahren nicht nutzen, fühlen sich dazu nicht ausreichend informiert.
„Es gibt viele Unterstützungsmöglichkeiten zur Teilhabe – doch sie sind vielen gar nicht bekannt“, kommentiert Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch. „Nur wenn Informationen auch verständlich aufbereitet und Leistungen unbürokratisch zugänglich sind, kann das Recht seine Wirkung entfalten und Menschen mit Behinderung können es einfordern.“
Auch für Nutzer*innen des Teilhabeplanverfahrens ist der bürokratische Weg häufig beschwerlich. 82 Prozent der Befragten mit entsprechender Erfahrung kritisieren den hohen Verwaltungsaufwand beim Erhalt von Leistungen zur Teilhabe.
Forderung zum 5. Mai: Voraussetzungen für gleichberechtigte Teilhabe verbessern
Trotz bestehender Defizite macht die Studie das große Potenzial des Teilhabeplanverfahrens sichtbar: Wird es partnerschaftlich und qualitätsvoll umgesetzt, kann es als zentraler Hebel für Selbstbestimmung wirken. Damit dieses Ziel Realität wird, fordert die Aktion Mensch zum Europäischen Protesttag einen spürbaren Abbau bürokratischer Hürden – durch verständliche Sprache, einheitliche und digitale Antragsverfahren sowie eine breite und systematische Bekanntmachung bestehender Rechte. „Teilhabe darf kein bürokratischer Kraftakt sein, sondern muss im Alltag für alle Menschen verlässlich gewährleistet werden“, betont Christina Marx. „Erst dann wird das Versprechen der UN-Behindertenrechtskonvention eingelöst. Menschenrechte sind nicht verhandelbar.“
Rund um den 5. Mai finden deutschlandweit über 500 Aktionen und Veranstaltungen statt. Gemeinsam mit zahlreichen Verbänden macht sich die Aktion Mensch für Barrierefreiheit und die konsequente Umsetzung von Teilhaberechten stark. Weitere Informationen unter: www.aktion-mensch.de/5mai.
Weitere Informationen:
- *Für die Studie „Teilhabeplanverfahren in der Praxis“ hat die Aktion Mensch gemeinsam mit dem Sozialforschungsinstitut Ipsos zwei quantitative Befragungen durchgeführt. Am ersten Befragungsteil vom 20. August bis zum 1. September 2025 nahmen 537 Personen teil; am zweiten Befragungsteil vom 11. September bis zum 21. September 2025 466 Personen. Ergänzend wurden zwölf vertiefende Einzelinterviews geführt. Weitere Informationen zur Studie unter: https://www.aktion-mensch.de/teilhabeplanverfahren-studie.
Beteiligt haben sich Mitglieder der Teilhabe-Community, dem ersten Umfrage-Panel im deutschsprachigen Raum, das ausschließlich aus Menschen mit Beeinträchtigung besteht.
**Weitere Informationen zum Teilhabeplanverfahren gibt’s unter: Das Bundes-Teilhabe-Gesetz | Familienratgeber.

Foto: Aktion Mensch
Bonn (kobinet) Zum 35. Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung macht die Aktion Mensch auf eine besorgniserregende Entwicklung aufmerksam: In Debatten über Sparmaßnahmen im Sozialbereich geraten Teilhabeleistungen zunehmend unter Rechtfertigungsdruck. Die Sozialorganisation warnt davor, notwendige Unterstützungsmaßnahmen als "Luxus" zu bewerten. Dadurch verschiebt sich nach Ansicht der Aktion Mensch der Umgang mit Menschenrechten vom verbindlichen Anspruch hin zu einer Frage der Kostenabwägung. Das Ausmaß dieser Entwicklung zeigt eine aktuelle Studie der Aktion Mensch. Sie macht deutlich, wie groß die Diskrepanz zwischen gesetzlich verankertem Anspruch und der gelebten Realität gleichberechtigter Teilhabe ist. So gibt derzeit nur jede*r vierte Befragte an, genau die Unterstützung zu erhalten, die individuell benötigt wird.
Teilhabeplanverfahren: Gesetzlich verankert, aber kaum bekannt
Ein zentrales Instrument des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) ist das Teilhabeplanverfahren. Es soll Menschen mit Behinderung ermöglichen, notwendige Unterstützungsleistungen – etwa beim Wohnen oder am Arbeitsplatz – selbstbestimmt mitzugestalten. Im Alltag der Menschen kommt dieses Recht jedoch kaum an und bleibt weitgehend ungenutzt. So hat nur jede*r Achte bislang an einem Teilhabeplanverfahren teilgenommen. Häufigster Grund hierfür ist die fehlende Aufklärung über das Verfahren: 88 Prozent derjenigen, die das Verfahren nicht nutzen, fühlen sich dazu nicht ausreichend informiert.
„Es gibt viele Unterstützungsmöglichkeiten zur Teilhabe – doch sie sind vielen gar nicht bekannt“, kommentiert Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch. „Nur wenn Informationen auch verständlich aufbereitet und Leistungen unbürokratisch zugänglich sind, kann das Recht seine Wirkung entfalten und Menschen mit Behinderung können es einfordern.“
Auch für Nutzer*innen des Teilhabeplanverfahrens ist der bürokratische Weg häufig beschwerlich. 82 Prozent der Befragten mit entsprechender Erfahrung kritisieren den hohen Verwaltungsaufwand beim Erhalt von Leistungen zur Teilhabe.
Forderung zum 5. Mai: Voraussetzungen für gleichberechtigte Teilhabe verbessern
Trotz bestehender Defizite macht die Studie das große Potenzial des Teilhabeplanverfahrens sichtbar: Wird es partnerschaftlich und qualitätsvoll umgesetzt, kann es als zentraler Hebel für Selbstbestimmung wirken. Damit dieses Ziel Realität wird, fordert die Aktion Mensch zum Europäischen Protesttag einen spürbaren Abbau bürokratischer Hürden – durch verständliche Sprache, einheitliche und digitale Antragsverfahren sowie eine breite und systematische Bekanntmachung bestehender Rechte. „Teilhabe darf kein bürokratischer Kraftakt sein, sondern muss im Alltag für alle Menschen verlässlich gewährleistet werden“, betont Christina Marx. „Erst dann wird das Versprechen der UN-Behindertenrechtskonvention eingelöst. Menschenrechte sind nicht verhandelbar.“
Rund um den 5. Mai finden deutschlandweit über 500 Aktionen und Veranstaltungen statt. Gemeinsam mit zahlreichen Verbänden macht sich die Aktion Mensch für Barrierefreiheit und die konsequente Umsetzung von Teilhaberechten stark. Weitere Informationen unter: www.aktion-mensch.de/5mai.
Weitere Informationen:
- *Für die Studie „Teilhabeplanverfahren in der Praxis“ hat die Aktion Mensch gemeinsam mit dem Sozialforschungsinstitut Ipsos zwei quantitative Befragungen durchgeführt. Am ersten Befragungsteil vom 20. August bis zum 1. September 2025 nahmen 537 Personen teil; am zweiten Befragungsteil vom 11. September bis zum 21. September 2025 466 Personen. Ergänzend wurden zwölf vertiefende Einzelinterviews geführt. Weitere Informationen zur Studie unter: https://www.aktion-mensch.de/teilhabeplanverfahren-studie.
Beteiligt haben sich Mitglieder der Teilhabe-Community, dem ersten Umfrage-Panel im deutschsprachigen Raum, das ausschließlich aus Menschen mit Beeinträchtigung besteht.
**Weitere Informationen zum Teilhabeplanverfahren gibt’s unter: Das Bundes-Teilhabe-Gesetz | Familienratgeber.





Hatte ‘94 einen sehr schweren Autounfall und bin seitdem 100% behindert ‼️🙁
Der Unfall war tragisch, weil ich seitdem 100 % Schwerbehindert bin ‼️🙁
Mein Glück war, dass ich auf dem Weg zur Arbeit gewesen bin! Somit bin ich wenigstens finanziell abgesichert gewesen ‼️
Dann kamen anfangs jedes Jahr und inzwischen nur noch alle zwei Jahre eine Rehabilitation ‼️
Jeder hat gesehen wie anfangs die Fortschritte deutlich sichtbar besser wurden, doch dann wurde mir gesagt dass ich mich entscheiden sollte ob ich in Rente gehe oder eine Umschulung machen möchte! Da eine Umschulung für mich nicht in Frage kam sollte ich in Rente gehen ‼️
‼️RENTE‼️
Wo für, warum? Hat doch jeder gesagt dass es bei mir so schnell geht und jetzt soll ich in Rente gehen?
Egal, das ist jetzt schon seit ‘94 her, aber ich habe mich wieder ganz gut erholt, bin aber dennoch froh dass ich nicht mehr in meinem Job arbeite, weil es 1997 wurde der Schwerbehinderten Ausweis neu aufgesetzt und ich wäre zu dem Zeitpunkt ja sowieso schon berentet gewesen ‼️
Es war nicht leicht, den Schritt zu akzeptieren aber heute bin ich sehr froh darüber und ich wollte es nicht mehr anders haben als es ist‼️🥰