DÜSSELDORF (kobinet)
Der bvkm ist ein großer Verein in Deutschland.
bvkm bedeutet: Bundes-Verband für körper- und mehr-fach-behinderte Menschen.
Der bvkm hat einen Rat-Geber zum Thema Erben heraus-gegeben.
Erben bedeutet: Man bekommt Geld oder Dinge von jemandem.
Das passiert nach dem Tod dieser Person.
Der Rat-Geber heißt: Der Erb-Fall – Was ist zu tun?
Der Rat-Geber erklärt, was nach einem Todes-Fall zu tun ist.
Viele Eltern haben ein Behinderten-Testament.
Ein Testament ist ein Schrift-Stück.
Dort steht: Was soll nach dem Tod passieren.
Ein Behinderten-Testament ist ein schriftlicher Plan für das Erbe.
Das Erbe ist Geld und Dinge, die jemand nach seinem Tod weitergibt.
Dieser Plan sorgt dafür, dass das Kind Geld bekommt.
Das Geld kann für Arzt-Besuche oder eigene Wünsche genutzt werden.
Das Sozial-Amt bekommt keinen Zugriff auf dieses Geld.
Das Sozial-Amt ist eine Behörde vom Staat.
Es hilft Menschen in Not.
Das ist ein wichtiger Vorteil des Behinderten-Testaments.
Der Rat-Geber beantwortet viele wichtige Fragen.
Zum Beispiel: Was müssen die Erben tun?
Erben sind Personen, die Geld oder Dinge bekommen.
Das passiert nach dem Tod einer Person.
Was sind die Auf-Gaben des rechtlichen Betreuers?
Ein rechtlicher Betreuer trifft Entscheidungen für eine andere Person, die das nicht allein tun kann.
Was muss der Testament-Voll-Strecker tun?
Ein Testament-Voll-Strecker setzt den Plan aus dem Testament um.
Er sorgt dafür, dass alles richtig gemacht wird.
Der Rat-Geber ist jetzt in der 5. Auflage erschienen.
Die 5. Auflage bedeutet: Das Buch wurde schon 5 Mal neu gedruckt.
Mit-Autor ist Dr. Björn Winkler aus Bremen.
Er ist Notar und Fach-Anwalt für Erb-Recht.
Ein Notar macht wichtige Papiere rechtlich gültig.
Ein Fach-Anwalt kennt sich in einem Bereich sehr gut aus.
Dr. Winkler kennt sich im Erb-Recht aus.
Dr. Winkler berät seit vielen Jahren Eltern von Kindern mit Behinderung.
Den Rat-Geber gibt es kostenlos im Internet.
Du findest ihn auf der Website des bvkm unter dem Bereich Recht und Rat-Geber.
Du kannst den Rat-Geber auch als Druck-Version bestellen.
Sie kostet 3 Euro für Mitglieder und 4 Euro für Nicht-Mitglieder.

Foto: Pixabay/geralt
DÜSSELDORF (kobinet) Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen bewährten Rechtsratgeber "Der Erbfall – Was ist zu tun?" aktualisiert. Ausführlich wird in dem Ratgeber erläutert, was im Falle eines Behindertentestaments nach dem Versterben der Eltern für die Erben, den rechtlichen Betreuer und den Testamentsvollstrecker zu tun ist. Der umfassend überarbeitete Ratgeber stellt die Fortsetzung des beliebten bvkm-Ratgebers "Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung" dar. Er geht davon aus, dass Eltern zugunsten ihres behinderten Kindes ein Behindertentestament in der klassischen Form der Vor- und Nacherbschaftsvariante errichtet haben. Mit Versterben des ersten und später des zweiten Elternteils tritt der jeweilige Erbfall ein. Was ist dann zu tun? Welche Aufgaben und Pflichten haben die Erben, der rechtliche Betreuer und die für die Testamentsvollstreckung vorgesehene Person? Für diese Fragen möchte der Ratgeber eine erste Hilfe sein.
Mit Hilfe eines Behindertentestaments können Eltern ihrem behinderten Kind finanzielle Mittel zukommen lassen, mit denen es zum Beispiel medizinische Leistungen bezahlen oder sich an seinem Geburtstag Wünsche erfüllen kann. Möglich ist dies durch eine erbrechtliche Gestaltung, die den Zugriff des Sozialamts auf die Erbschaft verhindert.
Mitautor des nunmehr bereits in der 5. Auflage erschienen Rechtsratgebers ist der Notar und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Björn Winkler aus Bremen. Er berät bereits seit vielen Jahren Eltern von Kindern mit Behinderung zum Behindertentestament und ist daher ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet.
Der Ratgeber steht im Internet als Download unter auf der Website des bvkm in der Rubrik „Recht & Ratgeber“ kostenlos zur Verfügung. Er kann außerdem als Druckversion zum Preis von drei Euro (Mitglieder) beziehungsweise vier Euro (Nichtmitglieder) im Webshop des bvkm bestellt werden.

Foto: Pixabay/geralt
DÜSSELDORF (kobinet) Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm) hat seinen bewährten Rechtsratgeber "Der Erbfall – Was ist zu tun?" aktualisiert. Ausführlich wird in dem Ratgeber erläutert, was im Falle eines Behindertentestaments nach dem Versterben der Eltern für die Erben, den rechtlichen Betreuer und den Testamentsvollstrecker zu tun ist. Der umfassend überarbeitete Ratgeber stellt die Fortsetzung des beliebten bvkm-Ratgebers "Vererben zugunsten von Menschen mit Behinderung" dar. Er geht davon aus, dass Eltern zugunsten ihres behinderten Kindes ein Behindertentestament in der klassischen Form der Vor- und Nacherbschaftsvariante errichtet haben. Mit Versterben des ersten und später des zweiten Elternteils tritt der jeweilige Erbfall ein. Was ist dann zu tun? Welche Aufgaben und Pflichten haben die Erben, der rechtliche Betreuer und die für die Testamentsvollstreckung vorgesehene Person? Für diese Fragen möchte der Ratgeber eine erste Hilfe sein.
Mit Hilfe eines Behindertentestaments können Eltern ihrem behinderten Kind finanzielle Mittel zukommen lassen, mit denen es zum Beispiel medizinische Leistungen bezahlen oder sich an seinem Geburtstag Wünsche erfüllen kann. Möglich ist dies durch eine erbrechtliche Gestaltung, die den Zugriff des Sozialamts auf die Erbschaft verhindert.
Mitautor des nunmehr bereits in der 5. Auflage erschienen Rechtsratgebers ist der Notar und Fachanwalt für Erbrecht Dr. Björn Winkler aus Bremen. Er berät bereits seit vielen Jahren Eltern von Kindern mit Behinderung zum Behindertentestament und ist daher ein ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet.
Der Ratgeber steht im Internet als Download unter auf der Website des bvkm in der Rubrik „Recht & Ratgeber“ kostenlos zur Verfügung. Er kann außerdem als Druckversion zum Preis von drei Euro (Mitglieder) beziehungsweise vier Euro (Nichtmitglieder) im Webshop des bvkm bestellt werden.




