Kassel (kobinet)
Die UN-Behinderten-rechts-konvention wird bald 20 Jahre alt.
Die UN-Behinderten-rechts-konvention ist ein Vertrag.
Viele Länder haben den Vertrag unterschrieben.
Darin stehen die Rechte von Menschen mit Behinderung.
In Deutschland gilt dieser Vertrag seit 2009.
Große Feiern sind in Deutschland nicht geplant.
Das schreibt Frédéric Valin auf der Internet-Seite von Amnesty International.
Weltweit leben etwa 650 Millionen Menschen mit einer Behinderung.
Eine Behinderung macht manche Sachen schwierig.
Man braucht oft mehr Hilfe als andere Menschen.
Der Vertrag gilt für diese Menschen.
191 Staaten haben den Vertrag ratifiziert.
Ratifiziert bedeutet: Die Staaten haben den Vertrag offiziell angenommen.
Die Staaten versprechen, sich an die Regeln zu halten.
Ein Fach-Ausschuss der Vereinten Nationen prüft die Staaten.
Ein Fach-Ausschuss ist eine Gruppe von Fach-Leuten.
Die Vereinten Nationen sind eine Gruppe von 193 Ländern.
Die Länder arbeiten zusammen. Man nennt sie auch UN.
Der Fach-Ausschuss prüft: Halten die Staaten den Vertrag ein?
Deutschland wurde 2015 und 2023 geprüft.
Das Ergebnis ist nicht gut.
Es gibt mehr Rück-Schritte als Fort-Schritte.
Rück-Schritte bedeuten: Es wird schlechter statt besser.
Das gilt für fast alle Bereiche.
Es gibt einzelne Fort-Schritte bei Kindern mit Behinderung.
Manche Kinder mit Behinderung gehen jetzt in normale Schulen.
Das nennt man Inklusion.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen machen gemeinsam mit.
Jeder Mensch gehört dazu.
Aber es gibt weiterhin viele Sonder-Schulen nur für Kinder mit Behinderung.
Eine Sonder-Schule ist eine Schule nur für Kinder mit Behinderung.
Die Kinder lernen dort getrennt von anderen Kindern.
Viele Bundes-Länder sparen Geld im sozialen Bereich.
Ein Bundes-Land ist ein Teil von Deutschland.
Deutschland hat 16 Bundes-Länder.
In Berlin sollte die Schul-Sozial-Arbeit gestrichen werden.
Schul-Sozial-Arbeit bedeutet: Fach-Leute helfen Kindern in der Schule.
Sie unterstützen Kinder, die Hilfe brauchen.
Viele Menschen haben dagegen protestiert.
Deshalb wurde sie nicht gestrichen.
Menschen mit Behinderung sollen selbst bestimmen, wo sie wohnen.
Wohn-Gemeinschaften sollen Inklusion verbessern.
Eine Wohn-Gemeinschaft bedeutet: Mehrere Menschen wohnen zusammen.
Sie teilen sich Bad und Küche.
Heime sollen abgeschafft werden.
Aber fast die Hälfte der Menschen mit Behinderung lebt noch in Heimen.
Das berichtet das Deutsche Institut für Menschen-Rechte.
Ein Institut ist eine Einrichtung. Dort arbeiten Fach-Leute zu einem bestimmten Thema.
In vielen Heimen haben die Bewohner wenig Rechte.
Sie haben oft keine Privat-Sphäre.
Privat-Sphäre bedeutet: Du entscheidest selbst über deine Informationen.
Niemand darf dich ohne Erlaubnis überwachen.
Sie können oft nicht selbst entscheiden, wer ihnen hilft.
Sie haben oft keinen Kontakt zur Außen-Welt.
Das verletzt ihr Recht auf ein selbst-bestimmtes Leben.
Selbst-bestimmt bedeutet: Man entscheidet für sich selbst.
Niemand anders entscheidet für einen.
Den vollständigen Bericht könnt ihr hier lesen:

Foto: BIZEPS Wien
Kassel (kobinet) "Ende des Jahres wird die UN-Behindertenrechtskonvention 20 Jahre alt. Große Feierlichkeiten sind zumindest in Deutschland derzeit nicht geplant, wohl auch, weil sie hier nicht 2006, sondern erst 2009 in Kraft trat. Allerdings ist diese Konvention – zumindest auf dem Papier – eine derartige Revolution, dass sie durchaus auch zweimal gefeiert werden könnte", so heißt es in einem Beitrag von Frédéric Valin, der auf der Internetseite von Amnesti International veröffentlicht wird und den Titel "Deutschland kommt seinen rechtlichen Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention nicht ausreichend nach" trägt.
„Die Konvention betrifft – zumindest theoretisch – fast alle der schätzungsweise 650 Millionen Menschen weltweit, die mit einer Behinderung leben. Sie wurde innerhalb kürzester Zeit von zahlreichen Staaten unterzeichnet und ist inzwischen von 191 Staaten auch ratifiziert. Ihre Umsetzung wird vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen geprüft. In Deutschland war dies 2015 und 2023 der Fall. Und das Ergebnis erklärt vielleicht, warum es keine übermäßigen Feierlichkeiten geben wird: Denn de facto gibt es gar nicht so viel zu feiern. Laut dem letzten Prüfbericht des UN-Fachausschusses sind hierzulande mehr Rück- als Fortschritte zu verzeichnen, und zwar in fast allen Bereichen. So wurden zwar bei der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in das Schulsystem in Einzelfällen Fortschritte erzielt, doch bestehen sonderpädagogische Einrichtungen weiterhin fort. Besorgniserregend ist die Sparpolitik der Bundesländer, die sich insbesondere im sozialen Sektor niederschlägt: So konnten etwa in Berlin nur starke Proteste der Zivilgesellschaft die ersatzlose Streichung der Schulsozialarbeit verhindern“, heißt es in dem Beitrag.
Und weiter betont der Autor: „‚Offene Wohnformen wie etwa Wohngemeinschaften sollen die Inklusion verbessern, Heime sollen abgeschafft werden. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, in welcher Geschwindigkeit Heime zu „totalen InstitutionenÄ rückgebaut werden können, also zu Orten, in denen ein Kontakt zur Außenwelt kaum noch oder gar nicht mehr möglich war. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist jedoch noch immer knapp die Hälfte der Betroffenen stationär untergebracht. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben wird in diesen sogenannten besonderen Wohnformen häufig verletzt: Bewohner*innen berichten über fehlende Privatsphäre, mangelnde Mitbestimmung, fehlende Wahlmöglichkeiten bezüglich der Unterstützungspersonen und einen fehlenden Zugang zur Gemeinschaft, schreibt das Institut.“
Link zum vollständigen Beitrag auf der Internetseite von Amnesti International

Foto: BIZEPS Wien
Kassel (kobinet) "Ende des Jahres wird die UN-Behindertenrechtskonvention 20 Jahre alt. Große Feierlichkeiten sind zumindest in Deutschland derzeit nicht geplant, wohl auch, weil sie hier nicht 2006, sondern erst 2009 in Kraft trat. Allerdings ist diese Konvention – zumindest auf dem Papier – eine derartige Revolution, dass sie durchaus auch zweimal gefeiert werden könnte", so heißt es in einem Beitrag von Frédéric Valin, der auf der Internetseite von Amnesti International veröffentlicht wird und den Titel "Deutschland kommt seinen rechtlichen Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention nicht ausreichend nach" trägt.
„Die Konvention betrifft – zumindest theoretisch – fast alle der schätzungsweise 650 Millionen Menschen weltweit, die mit einer Behinderung leben. Sie wurde innerhalb kürzester Zeit von zahlreichen Staaten unterzeichnet und ist inzwischen von 191 Staaten auch ratifiziert. Ihre Umsetzung wird vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen geprüft. In Deutschland war dies 2015 und 2023 der Fall. Und das Ergebnis erklärt vielleicht, warum es keine übermäßigen Feierlichkeiten geben wird: Denn de facto gibt es gar nicht so viel zu feiern. Laut dem letzten Prüfbericht des UN-Fachausschusses sind hierzulande mehr Rück- als Fortschritte zu verzeichnen, und zwar in fast allen Bereichen. So wurden zwar bei der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in das Schulsystem in Einzelfällen Fortschritte erzielt, doch bestehen sonderpädagogische Einrichtungen weiterhin fort. Besorgniserregend ist die Sparpolitik der Bundesländer, die sich insbesondere im sozialen Sektor niederschlägt: So konnten etwa in Berlin nur starke Proteste der Zivilgesellschaft die ersatzlose Streichung der Schulsozialarbeit verhindern“, heißt es in dem Beitrag.
Und weiter betont der Autor: „‚Offene Wohnformen wie etwa Wohngemeinschaften sollen die Inklusion verbessern, Heime sollen abgeschafft werden. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, in welcher Geschwindigkeit Heime zu „totalen InstitutionenÄ rückgebaut werden können, also zu Orten, in denen ein Kontakt zur Außenwelt kaum noch oder gar nicht mehr möglich war. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist jedoch noch immer knapp die Hälfte der Betroffenen stationär untergebracht. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben wird in diesen sogenannten besonderen Wohnformen häufig verletzt: Bewohner*innen berichten über fehlende Privatsphäre, mangelnde Mitbestimmung, fehlende Wahlmöglichkeiten bezüglich der Unterstützungspersonen und einen fehlenden Zugang zur Gemeinschaft, schreibt das Institut.“
Link zum vollständigen Beitrag auf der Internetseite von Amnesti International




