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Amnesti International: Deutschland kommt Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention nicht ausreichend nach

UN-Behindertenrechtskonvention
UNO Behindertenrechtskonvention
Foto: BIZEPS Wien

Kassel (kobinet) "Ende des Jahres wird die UN-­Behindertenrechtskonvention 20 Jahre alt. Große Feierlichkeiten sind zumindest in Deutschland derzeit nicht geplant, wohl auch, weil sie hier nicht 2006, sondern erst 2009 in Kraft trat. Allerdings ist diese Konvention – zumindest auf dem Papier – eine derartige Revolution, dass sie durchaus auch zweimal gefeiert werden könnte", so heißt es in einem Beitrag von Frédéric Valin, der auf der Internetseite von Amnesti International veröffentlicht wird und den Titel "Deutschland kommt seinen rechtlichen Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention nicht ausreichend nach" trägt.

„Die Konvention betrifft – zumindest theoretisch – fast alle der schätzungsweise 650 Millionen Menschen weltweit, die mit einer Behinderung leben. Sie wurde innerhalb kürzester Zeit von zahlreichen Staaten unterzeichnet und ist inzwischen von 191 Staaten auch ratifiziert. Ihre Umsetzung wird vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen geprüft. In Deutschland war dies 2015 und 2023 der Fall. Und das Ergebnis erklärt vielleicht, warum es keine übermäßigen Feierlichkeiten geben wird: Denn de facto gibt es gar nicht so viel zu feiern. Laut dem letzten Prüfbericht des UN-Fachausschusses sind hierzulande mehr Rück- als Fortschritte zu verzeichnen, und zwar in fast allen Bereichen. So wurden zwar bei der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in das Schulsystem in Einzelfällen Fortschritte erzielt, doch bestehen sonderpädagogische Einrichtungen weiterhin fort. Besorgniserregend ist die Sparpolitik der Bundesländer, die sich insbesondere im sozialen Sektor niederschlägt: So konnten etwa in Berlin nur starke Proteste der Zivilgesellschaft die ersatzlose Streichung der Schulsozialarbeit verhindern“, heißt es in dem Beitrag.

Und weiter betont der Autor: „‚Offene Wohnformen wie etwa Wohngemeinschaften sollen die Inklusion verbessern, Heime sollen abgeschafft werden. Die Corona-Pandemie hat gezeigt, in welcher Geschwindigkeit Heime zu „totalen InstitutionenÄ rückgebaut werden können, also zu Orten, in denen ein Kontakt zur Außenwelt kaum noch oder gar nicht mehr möglich war. Nach Angaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte ist jedoch noch immer knapp die Hälfte der Betroffenen stationär untergebracht. Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben wird in diesen sogenannten besonderen Wohnformen häufig verletzt: Bewoh­ner*in­nen berichten über fehlende Privatsphäre, mangelnde Mitbestimmung, fehlende Wahlmöglichkeiten bezüglich der Unterstützungspersonen und einen fehlenden Zugang zur Gemeinschaft, schreibt das Institut.“

Link zum vollständigen Beitrag auf der Internetseite von Amnesti International