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Anhörung zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe im Jugendministerium

Sharepic von Christiane Möller zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe
Sharepic von Christiane Möller zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe
Foto: DBSV

Berlin (kobinet) Heute, am 27. April 2026, findet im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für ein Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe statt. Nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs gab es u.a. von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen heftige Kritik an dem Gesetzesvorhaben, das nach dem Plan des Ministeriums noch dieses Jahr im Bundestag beschlossen werden soll. "Der vorliegende Referentenentwurf ist ein Frontalangriff auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen", stellte die DBSV-Justiziarin Christiane Möller im Vorfeld der Anhörung des Bundesjugendministeriums beispielsweise fest. Auch in der Debatte zur Aktuellen Stunde zu den bekanntgewordenen "Sparvorschlägen" zur Kinder- und Jugendhilfe sowie bei der Eingliederungshilfe am 24. April 2026 wurde die geplante Einschränkung von Rechten der Betroffenen scharf kritisiert.

Auf Facebook veröffentlichte Christiane Möller vom DBSV folgenden Text zur heutigen Anhörung: „Wir kritisieren den aktuellen Referentenentwurf für das 1. Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe deutlich. Aus unserer Sicht droht hier kein Fortschritt für mehr Inklusion, sondern ein Abbau von Rechten. Besonders kritisch sehen wir:
Individuell notwendige Unterstützungsleistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sollen künftig nur noch in Ausnahmefällen greifen. Stattdessen sollen pauschale Angebote in Kita, Schule und Hochschule Vorrang haben. Es fehlt aber an klaren Vorgaben zur Umsetzung und Finanzierung. Das klingt nach Inklusion, kann in der Praxis aber das Gegenteil bedeuten: weniger Assistenz, weniger Verlässlichkeit, weniger Teilhabe. Damit droht Exklusion statt Inklusion.
Schon jetzt hängt Teilhabe oft vom Wohnort ab. Diese Ungleichheit könnte sich durch die Reform weiter verstärken.
– Auch finanzielle Mehrbelastungen für Eltern sind geplant, etwa durch zusätzliche Kosten durch zusätzliche Beiträge für Kita oder Schule, die allein auf die Behinderung ihres Kindes zurückzuführen sind.
Beim Übergang ins Erwachsenenleben droht blinden und sehbehinderten jungen Menschen kurz vor dem Schulabschluss ein Gerangel der Kostenträger. Im schlimmsten Fall endet die Finanzierung der Internatsunterbringung für den Besuch einer Blindenschule – und der Schulabschluss ist gefährdet.
Zudem sollen Betroffene ihre Rechte künftig vor Verwaltungsgerichten statt Sozialgerichten einklagen – das erschwert die Durchsetzung ihrer Rechte deutlich.
Der DBSV befürchtet außerdem, dass spezifische Bedarfe blinder und sehbehinderter junger Menschen in Jugendämtern nicht ausreichend berücksichtigt werden – es fehlen Kompetenz, Fachkonzepte und Lösungen dafür im Gesetzentwurf.
Unsere klare Forderung: Der Gesetzentwurf muss grundlegend überarbeitet werden! Eine zukunftsfähige Kinder- und Jugendhilfe darf nicht an der falschen Stelle sparen. Sie muss sich daran messen lassen, ob sie allen jungen Menschen echte Chancengleichheit ermöglicht.“