Berlin (kobinet)
Heute ist der 27. April 2026.
Es gibt ein wichtiges Treffen in Berlin.
Das Treffen findet im Bundes-Ministerium für Bildung und Familie statt.
Ein Ministerium ist eine Behörde der Regierung.
Dort kümmern sich Menschen um ein bestimmtes Thema.
Bei dem Treffen geht es um ein neues Gesetz.
Das Gesetz betrifft Kinder und Jugendliche mit Behinderungen.
Das Gesetz hat einen langen Namen.
Es heißt: Erstes Gesetz zur Struktur-Reform der Kinder- und Jugend-Hilfe.
Eine Struktur-Reform bedeutet: Etwas wird neu geordnet.
Es ändert sich, wie etwas aufgebaut ist.
Jugendliche sind junge Menschen. Sie sind älter als Kinder, aber noch keine Erwachsenen.
Viele Organisationen kritisieren dieses Gesetz.
Eine Organisation ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen arbeiten zusammen für ein gemeinsames Ziel.
Eine Organisation heißt DBSV.
DBSV bedeutet: Deutscher Blinden- und Seh-behinderten-Verband.
Die DBSV-Juristin Christiane Möller sagt: Das Gesetz schadet den Rechten von Kindern mit Behinderungen.
Eine Juristin ist eine Frau, die Recht studiert hat.
Sie kennt sich gut mit Gesetzen aus.
Auch im Bundes-Tag gab es Kritik an dem Gesetz.
Kritik bedeutet: Jemand sagt, dass etwas nicht gut ist.
Die Person erklärt, was besser sein sollte.
Das war am 24. April 2026.
Christiane Möller hat auf Facebook einen Text geschrieben.
Darin erklärt sie die Kritik des DBSV.
Der DBSV lehnt den Gesetz-Entwurf ab.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein erster Vorschlag für ein neues Gesetz.
Er kann noch geändert werden.
Der DBSV sagt: Dieses Gesetz bringt keinen Fortschritt für Inklusion.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen sind mit dabei.
Jeder Mensch gehört dazu.
Fortschritt bedeutet: Etwas wird besser als vorher.
Der DBSV kritisiert mehrere Punkte in dem Gesetz.
Punkt 1: Kinder mit Behinderungen sollen weniger persönliche Hilfe bekommen.
Stattdessen sollen Kita, Schule und Hoch-Schule für alle gleich sein.
Eine Kita ist eine Kinder-Tages-Stätte.
Das ist ein Haus, wo Kinder spielen und lernen.
Aber es gibt keine klaren Regeln dafür.
Das kann bedeuten: Kinder bekommen weniger Unterstützung.
Punkt 2: Schon jetzt ist Hilfe vom Wohn-Ort abhängig.
Das ist ungerecht.
Das neue Gesetz könnte das noch schlimmer machen.
Das bedeutet: Nicht alle Kinder haben die gleichen Möglichkeiten.
Das hängt davon ab, wo sie wohnen.
Punkt 3: Eltern sollen mehr Geld für Kita oder Schule zahlen.
Das gilt, wenn das Kind eine Behinderung hat.
Das ist eine zusätzliche Last für die Familien.
Punkt 4: Junge blinde und seh-behinderte Menschen haben ein Problem beim Schul-Abschluss.
Ein Schul-Abschluss ist ein Zeugnis am Ende der Schule.
Es zeigt, was ein Mensch in der Schule gelernt hat.
Es ist unklar, wer die Kosten für ihre Unterkunft zahlt.
Unterkunft bedeutet hier: Ein Kind wohnt woanders, um zur Schule zu gehen.
Das kann den Schul-Abschluss gefährden.
Punkt 5: Betroffene Menschen müssen ihre Rechte vor einem anderen Gericht einfordern.
Betroffene sind Menschen, für die ein Gesetz direkt gilt.
Ein Gericht ist ein Ort, wo Menschen über Recht und Unrecht entscheiden.
Das macht es schwerer, die eigenen Rechte zu bekommen.
Punkt 6: Jugend-Ämter kennen die besonderen Bedürfnisse blinder Kinder oft nicht.
Das Jugend-Amt ist eine Behörde. Es hilft Kindern, Jugendlichen und Familien.
Bedürfnisse sind Dinge, die ein Mensch braucht.
Zum Beispiel Hilfe oder Fürsorge.
Das neue Gesetz löst dieses Problem nicht.
Der DBSV fordert: Das Gesetz muss neu geschrieben werden.
Eine gute Kinder- und Jugend-Hilfe muss allen Kindern die gleichen Chancen geben.
Hier findest du mehr Informationen:

Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Heute, am 27. April 2026, findet im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für ein Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe statt. Nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs gab es u.a. von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen heftige Kritik an dem Gesetzesvorhaben, das nach dem Plan des Ministeriums noch dieses Jahr im Bundestag beschlossen werden soll. "Der vorliegende Referentenentwurf ist ein Frontalangriff auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen", stellte die DBSV-Justiziarin Christiane Möller im Vorfeld der Anhörung des Bundesjugendministeriums beispielsweise fest. Auch in der Debatte zur Aktuellen Stunde zu den bekanntgewordenen "Sparvorschlägen" zur Kinder- und Jugendhilfe sowie bei der Eingliederungshilfe am 24. April 2026 wurde die geplante Einschränkung von Rechten der Betroffenen scharf kritisiert.

Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Heute, am 27. April 2026, findet im Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Verbändeanhörung zum Referentenentwurf für ein Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe statt. Nach Veröffentlichung des Referentenentwurfs gab es u.a. von Selbstvertretungsorganisationen behinderter Menschen heftige Kritik an dem Gesetzesvorhaben, das nach dem Plan des Ministeriums noch dieses Jahr im Bundestag beschlossen werden soll. "Der vorliegende Referentenentwurf ist ein Frontalangriff auf die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen", stellte die DBSV-Justiziarin Christiane Möller im Vorfeld der Anhörung des Bundesjugendministeriums beispielsweise fest. Auch in der Debatte zur Aktuellen Stunde zu den bekanntgewordenen "Sparvorschlägen" zur Kinder- und Jugendhilfe sowie bei der Eingliederungshilfe am 24. April 2026 wurde die geplante Einschränkung von Rechten der Betroffenen scharf kritisiert.




