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Greifswald (kobinet) In einem Urteil von September 2021 hat das LSG Hessen entschieden, dass Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf eine maßgefertigte Finder-Handprothese aus Silikon bei einem Verlust eines Teiles der Hand auch dann haben können, wenn diese die Funktionsausfälle nur zum Teil ausgleichen kann. Darauf weist Henry Spradau in einem Bericht zum Urteil für die kobinet-nachrichten hin.











































