
Foto: Gemeinfrei, public domain
Düsseldorf (kobinet) „Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen sieht Regelungsbedarf zur Verbesserung des Schutzes von Menschen, die in Pflege- und Betreuungseinrichtungen leben. Eine Überprüfung der Wirksamkeit des Wohn- und Teilhabegesetzes hat notwendige Änderungen aufgezeigt (Vorlage 17/4139). Handlungsbedarf bestehe auch beim Gewaltschutz für Menschen, die in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten.“ Darüber berichtet der nordrhein-westfälische Landtag zu einem Gesetz zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes sowie des Ausführungsgesetzes zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch, das derzeit im Landtag zur Beratung ansteht.










































