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BERLIN (kobinet) Das „Bündnis für selbstbestimmtes Leben“ schlägt Alarm, denn die Verwaltung hat den politischen Willen des Hauptausschusses fünf Monate später immer noch nicht umgesetzt. Der Hauptausschuss hatte vor mittlerweile fünf Monaten beschlossen, dass der Tarifvertrag der behinderten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Tarifverträge der Assistenzdienste ab 01. Januar 2026
gleichbehandelt werden. Demnach sind alle Assistent*innen seit Jahresbeginn nach TV-L-Entgeltgruppe (EG) 5 zu vergüten. Die zur Umsetzung dieses Beschlusses erforderliche Fachliche Weisung wird jedoch vom Landesamt für Gesundheit und Soziale (Lageso) immer noch nicht angewendet, obwohl diese seit 30. März 2026 dort vorliegt. Angeblich lägen „Formfehler“ vor.




