
Foto: Sang Hyun Cho auf Pixabay
Kassel / Offenbach (kobinet) Mit seinem Beschluss vom 8.9.2020 macht der 7. Senat des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel deutlich, dass einem Kind nicht pauschal aufgrund einer bestimmten Behinderung der Zugang zu einem besseren Bildungsgang verweigert werden darf (Az. 7 B 1568/20). Darauf weist die Vorsitzende von Gemeinsam leben Hessen, Dr. Dorothea Terpitz, hin.










































