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Wo Teilhabe drauf steht, sollte auch Teilhabe drin stehen

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Foto: NITSA e. V.

Karlsruhe (kobinet) Die Notwendigkeit zu einem Teilhabestärkungsgesetz – gerade einmal vier Jahren nach Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) – zeigt nach Ansicht des Netzwerk für Inklusion, Teilhabe, Selbstbestimmung und Assistenz (NITSA) deutlich, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention vorschreibt, nach wie vor in Deutschland nicht umgesetzt ist. Dabei bezieht sich das Netzwerk auf einen aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), das kurz vor Weihnachten den Verbänden mit einer äusserst kurzen Frist zur Stellungnahme zugesandt wurde. In der Stellungnahme von NITSA bezieht sich die Organisation vor allem darauf, was im Referentenentwurf noch fehlt, um eine echte Teilhabe sicherzustellen.

„Von den grundlegenden und bekannten Teilhabeverhinderungstatbeständen ist nach wie vor nichts zu lesen im Referentenentwurf. Wo Teilhabe drauf steht, sollte auch Teilhabe drin sein! Daher fällt unsere Stellungnahme zum Teilhabestärkungsgesetz wenig schmeichelhaft aus“, heißt es auf der NITSA-Seite im Internet.

Link zur NITSA-Stellungnahme zum Teilhabestärkungsgesetz

Link zur Internetseite von NITSA mit dem HInweis auf die Stellungnahme

Siehe auch den Kommentar von Dr. Sigrid Arnade zur kurzen Frist zur Stellungnahme zum Teilhabestärkungsgesetz vom 30.12.2020 in den kobinet-nachrichten