BERLIN (kobinet) Gemeinsam mit der Liga Selbstvertretung, dem Netzwerk Artikel 3 und dem Deutschen Bahnkundenverband fordert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland, die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr mit Hochdruck voranzutreiben.
Dabei verweisen diese Verbände darauf, dass zum Januar 2013 eine Änderung im Personenbeförderungsgesetz in Kraft getreten war, die den 1.Januar 2022 als Stichtag für die Herstellung der vollständigen Barrierefreiheit vorsieht. Sieben Jahre später, am Jahreswechsel von 2020 zu 2021 ist Deutschland, nach Einschätzung dieser Verbände, von der Erfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtung meilenweit entfernt.
„Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen,“ stellen diese Verbände fest und schränken ein, dass diese Frist nicht gilt, sofern in dem Nahverkehrsplan Ausnahmen konkret benannt und begründet werden.
Diese Ausnahmeregelung wird der Regelfall ab 1. Janaur 2022 werden, vermuten die genannten Verbände, denn Bundesregierung, Länderministerien und Kommunen verweisen immer wieder auf die Problematik der Finanzierung und fehlende Planungskapazitäten.
„Dieses Verweisen auf die Verantwortung jeweils anderer darf nicht weiter die Ursache dafür sein, dass Inklusion im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eine Floskel bleibt. Alle Akteure auf allen Ebenen müssen ihre Verantwortung ernst nehmen“ stellen die Verbände fest und machen einen Forderungskatalog auf, der HIER nachzulesen ist.