
Foto: privat
Kaarst (kobinet) Torsten Althof hat sich mit einem Beitrag in Sachen Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) über die Situation in Kaarst an die kobinet-nachrichten gewandt. Im Folgenden veröffentlichen wir den Beitrag, in dem auf die seit dem 1. Januar 2013 im öffentlichen Personennahverkehr gesetzlich verankerte Vorgabe, Barrierefreiheit herzustellen, mit der Zielsetzung einer vollständigen Umsetzung bis zum 1. Januar 2022 hingewiesen wird. „Diese Frist ist verstrichen. Im Stadtgebiet Kaarst bestehen 119 Richtungshaltestellen. Eine durchgängig tatsächlich nutzbare Barrierefreiheit besteht dennoch nicht“, berichtet Torsten Althof.








































