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BERLIN (kobinet)
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Damit beginnt das parlamentarische Verfahren zur Neuordnung der Pflegeversicherung. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht Licht und Schatten: Begrüßt wird die Rücknahme der Absenkung von Rentenansprüchen pflegender Angehöriger und die Beibehaltung der gestaffelten Leistungszuschüsse in stationären Pflegeeinrichtungen. Unterstützt wird auch die geplante fachliche Pflegebegleitung und Stärkung der Prävention und Rehabilitation. Allerdings sieht das DRK bei der langfristigen Finanzierung der Pflege weiterhin grundlegenden Handlungsbedarf. „Die Pflege steht vor großen Herausforderungen. Gleichzeitig wird die Finanzierung der Versorgung für Pflegebedürftige, Angehörige und Einrichtungen zunehmend schwieriger. Deshalb brauchen wir eine Reform, die nicht nur kurzfristig die Pflegeversicherung stabilisiert, sondern die Pflege dauerhaft verlässlich absichert“, sagt Christian Reuter, Generalsekretär des DRK.




