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Berlin (kobinet) Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 das Gesetz zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, das sogenannte SGB VI-Anpassungsgesetz, beschlossen. Damit wird die berufliche Teilhabe verbessert und es werden weitere Voraussetzungen dafür geschaffen, dass mehr Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen in Fachkrafttätigkeiten kommen. Des Weiteren werden Maßnahmen umgesetzt, die zur digitalen Transformation, zur Rechtsvereinfachung und zum Bürokratieabbau beitragen, wie es in einer Presseinformation des Bundesministerium für Arbeit und Soziales heißt.









































