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20 Jahre Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache in der Verfassung

Fahne von Österreich
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Foto: public domain

Wien (kobinet) Am 1. September vor zwanzig Jahren wurde ein historischer Schritt gesetzt. "Die Aufnahme der ÖGS in die Verfassung war ein historischer Schritt für die gehörlose Community", hält Helene Jarmer, Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes im Interview mit dem österreichischen Online-Nachrichtendienst BIZEPS zu 20 Jahre Anerkennung der österreichischen Gebärdensprache in der österreichischen Verfassung fest. Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) wurde am 6. Juli 2005 durch eine Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) beschlossen und trat mit 1. September 2005 als eigenständige Sprache in Kraft. Seitdem steht in Artikel 8 Absatz 3 B-VG (BGBl. I Nr. 81/2005): "Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze", wie es im BIZEPS-Bericht heißt.

Link zum BIZEPS-Bericht und zum Interview