Wien (kobinet)
Am 1. September war ein wichtiger Tag.
Das ist jetzt 20 Jahre her.
An diesem Tag wurde etwas Wichtiges gemacht.
Die ÖGS wurde in die Verfassung geschrieben.
Verfassung bedeutet: Das sind die wichtigsten Regeln für ein Land.
ÖGS bedeutet: Österreichische Gebärden-Sprache.
Gebärden-Sprache bedeutet: Eine Sprache mit den Händen sprechen.
Gehör-lose Menschen benutzen diese Sprache.
Das war sehr wichtig für gehörlose Menschen.
Das sagt Helene Jarmer.
Sie ist Präsidentin vom Österreichischen Gehörlosen-Bund.
Helene Jarmer hat ein Interview gegeben.
Das Interview war mit BIZEPS.
BIZEPS ist eine Internet-Seite aus Österreich.
Dort stehen Nachrichten für Menschen mit Behinderung.
Die ÖGS wurde am 6. Juli 2005 beschlossen.
Das war durch eine Änderung vom B-VG.
B-VG bedeutet: Bundes-Verfassungs-Gesetz.
Das ist das wichtigste Gesetz von Österreich.
Am 1. September 2005 wurde das Gesetz gültig.
In Kraft treten bedeutet: Ein Gesetz wird gültig.
Seitdem ist die ÖGS eine eigene Sprache.
Eigenständig bedeutet: Eine Sprache ist völlig selbstständig.
Das steht jetzt im B-VG.
Dort steht: Die ÖGS ist eine eigene Sprache.
Anerkannt bedeutet: Der Staat sagt: Das ist richtig und wichtig.

Foto: public domain
Wien (kobinet) Am 1. September vor zwanzig Jahren wurde ein historischer Schritt gesetzt. "Die Aufnahme der ÖGS in die Verfassung war ein historischer Schritt für die gehörlose Community", hält Helene Jarmer, Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes im Interview mit dem österreichischen Online-Nachrichtendienst BIZEPS zu 20 Jahre Anerkennung der österreichischen Gebärdensprache in der österreichischen Verfassung fest. Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) wurde am 6. Juli 2005 durch eine Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) beschlossen und trat mit 1. September 2005 als eigenständige Sprache in Kraft. Seitdem steht in Artikel 8 Absatz 3 B-VG (BGBl. I Nr. 81/2005): "Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze", wie es im BIZEPS-Bericht heißt.

Foto: public domain
Wien (kobinet) Am 1. September vor zwanzig Jahren wurde ein historischer Schritt gesetzt. "Die Aufnahme der ÖGS in die Verfassung war ein historischer Schritt für die gehörlose Community", hält Helene Jarmer, Präsidentin des Österreichischen Gehörlosenbundes im Interview mit dem österreichischen Online-Nachrichtendienst BIZEPS zu 20 Jahre Anerkennung der österreichischen Gebärdensprache in der österreichischen Verfassung fest. Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) wurde am 6. Juli 2005 durch eine Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) beschlossen und trat mit 1. September 2005 als eigenständige Sprache in Kraft. Seitdem steht in Artikel 8 Absatz 3 B-VG (BGBl. I Nr. 81/2005): "Die Österreichische Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt. Das Nähere bestimmen die Gesetze", wie es im BIZEPS-Bericht heißt.




