Berlin (kobinet)
Heute ist der 3. September 2025.
Das Bundes-Kabinett soll heute über ein Gesetz sprechen.
Kabinett bedeutet: eine Gruppe von wichtigen Politikern.
Das Kabinett besteht aus dem Kanzler und Ministern.
Das Gesetz heißt SGB 6-Anpassungs-Gesetz.
SGB bedeutet Sozial-Gesetz-Buch.
Menschen mit Behinderungen wurden nicht richtig gefragt.
Das kritisiert die ISL.
ISL bedeutet: Interessen-Vertretung Selbst-bestimmt Leben in Deutschland.
Die Regierung hat einen Gesetz-Entwurf gemacht.
Ein Gesetz-Entwurf ist ein Plan für ein neues Gesetz.
Politiker schreiben diesen Plan auf.
Dann sprechen sie darüber.
Später wird der Plan vielleicht ein echtes Gesetz.
Der Entwurf war am 13. August 2025 fertig.
Einige Verbände bekamen den Entwurf zugeschickt.
Verbände sind Gruppen von Menschen oder Firmen.
Diese Menschen haben gleiche Interessen.
Sie arbeiten zusammen.
Sie sprechen mit der Politik über ihre Wünsche.
Sie sollten bis zum 19. August 2025 antworten.
Das sind nur 4 Arbeits-Tage.
Arbeits-Tage sind Tage in der Woche.
An diesen Tagen arbeiten die meisten Menschen.
Das sind: Montag bis Freitag.
Samstag und Sonntag sind keine Arbeits-Tage.
Der Entwurf hat über 80 Seiten.
4 Tage sind viel zu wenig Zeit.
So kann man keine gute Antwort schreiben.
Das Bundes-Arbeits-Ministerium hat Informationen zum Gesetz veröffentlicht.
Das Bundes-Arbeits-Ministerium ist ein Amt in Deutschland.
Dort arbeiten Menschen für die Regierung.
Sie kümmern sich um Arbeits-Plätze und Arbeitnehmer.
Sie machen Gesetze über die Arbeit.
Veröffentlicht bedeutet: Alle Menschen können etwas lesen oder sehen.
Zum Beispiel im Internet oder in der Zeitung.
Die Information ist nicht mehr geheim.
Jeder kann sie bekommen.
Einige Verbände wurden informiert.
Aber keine Selbst-Vertretungs-Organisation wurde gefragt.
Selbst-Vertretungs-Organisationen sind Gruppen von Menschen mit Behinderungen.
Die ISL sagt: Menschen mit Behinderungen müssen überall mit-reden können.
Das steht in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
UN-Behinderten-Rechts-Konvention bedeutet: Ein Vertrag über Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Viele Länder haben unterschrieben.
Das ist ein Menschen-Recht.
Das sind Rechte, die alle Menschen haben.
Niemand darf diese Rechte wegnehmen.
Alle Menschen sollen gleich behandelt werden.
Mit-Reden ist kein Gefallen.
Mit-Reden ist Pflicht.
Das neue Gesetz hat eine gute Idee.
Es soll ein Fall-Management geben.
Fall-Management bedeutet: Eine Person hilft Menschen mit Behinderungen.
Sie hilft bei der Rehabilitation.
Rehabilitation bedeutet: wieder gesund werden.
Etwas wird wieder so wie früher.
Aber das Fall-Management hat ein Problem.
Nicht alle Menschen bekommen diese Hilfe.
Nur Menschen mit bestimmten Voraussetzungen bekommen Hilfe.
Das sind Dinge die nötig sind.
Diese Dinge müssen da sein.
Dann kann etwas anderes passieren.
Viele Menschen mit Behinderungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht.
Der Arbeits-Markt ist noch nicht inklusiv genug.
Inklusion bedeutet: Alle Menschen machen mit.
Niemand wird ausgeschlossen.
Die ISL sagt: So entstehen Ungleichheiten.
Das bedeutet: Nicht alle Menschen werden gleich behandelt.
Manche Menschen haben mehr Vorteile als andere.
Manche Menschen haben weniger Chancen.
Das ist nicht fair.
Manche Menschen bekommen Hilfe.
Andere Menschen bekommen keine Hilfe.
Fall-Management sollte so früh wie möglich beginnen.
Die ISL kritisiert 2 Dinge.
Erstens: Menschen mit Behinderungen werden nicht richtig gefragt.
Zweitens: Die meisten betroffenen Menschen haben nichts von dem Gesetz.
Die ISL sagt: So funktioniert echte Inklusion nicht.

Foto: ISL
Berlin (kobinet) Heute, am 3. September 2025, soll im Bundeskabinett der Referenten-Entwurf des SGB VI-Anpassungsgesetzes behandelt werden – ohne dass die Belange von Menschen mit Behinderungen ernsthaft berücksichtigt worden wären: Die verpflichtende Einbindung von Behinderten-Verbänden wurde karikiert, eigentlich begrüßenswerte Ideen greifen zu kurz und drohen bestehende Ungleichheiten im Reha-Prozess eher zu zementieren, denn aufzulösen. So die Kritik der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) am geplanten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung.
„Der Referenten-Entwurf des „Gesetzes] zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (SGB VI-Anpassungsgesetz) wurde zum 13. August 2025 fertig gestellt und einzelnen Verbänden mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 19. August 2025 versandt – das sind knapp vier Arbeitstage für einen Gesetzesentwurf von über 80 Seiten. Allein eine solche Frist macht bereits deutlich: Eine fundierte Stellungnahme ist nicht erwünscht. Doch schlimmer noch: Zwar wurden im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung einzelne Verbände informiert, jedoch keine Selbstvertretungsorganisation“, kritisiert die ISL und mahnt: „Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an allen politischen Entscheidungsprozessen, die sie betreffen, ist kein netter Gefallen, sondern völkerrechtlich verpflichtend (vgl. insbesondere UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 4 Absätze 3 und 33 Absatz 3). Partizipation ist als Menschenrecht ein Zweck an sich!“
„Partizipation ist aber auch effektiv: Die frühzeitige Konsultation von Betroffenen-Verbänden hätte beispielsweise abwenden können, dass uns die begrüßenswerte Einrichtung eines Fallmanagements (§ 13a des Entwurfs) dem Ziel gesamtgesellschaftlich gleichberechtigter Teilhabe kaum näherbringt. Denn wer die anspruchsvollen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung nicht erfüllt, der*die wird nicht in den Genuss eines Fallmanagements kommen. In einem nach wie vor nicht inklusiven Arbeitsmarkt erfüllen viele Menschen mit Behinderungen diese Voraussetzungen nicht oder nicht früh genug. Die Engführung auf das SGB VI schafft damit nicht nur eine Ungleichbehandlung gegenüber nicht-privilegierten Gruppen mit schwererem Zugriff auf den ersten Arbeitsmarkt. Vor allem verhindert sie ein Fallmanagement zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Und gerade dies ist essentiell im Rehabilitationsprozess“, heißt es vonseiten der ISL.
Wenn auf formaler Ebene Partizipation von Menschen mit Behinderungen nicht ernst genommen werde und auf inhaltlicher Ebene der größte Teil der Betroffenen nicht von Verbesserungen profitieren könne, dann kann das Urteil nach Ansicht der ISL nur lauten: „So wird das nichts mit echter Inklusion!“

Foto: ISL
Berlin (kobinet) Heute, am 3. September 2025, soll im Bundeskabinett der Referenten-Entwurf des SGB VI-Anpassungsgesetzes behandelt werden – ohne dass die Belange von Menschen mit Behinderungen ernsthaft berücksichtigt worden wären: Die verpflichtende Einbindung von Behinderten-Verbänden wurde karikiert, eigentlich begrüßenswerte Ideen greifen zu kurz und drohen bestehende Ungleichheiten im Reha-Prozess eher zu zementieren, denn aufzulösen. So die Kritik der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) am geplanten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung.
„Der Referenten-Entwurf des „Gesetzes] zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (SGB VI-Anpassungsgesetz) wurde zum 13. August 2025 fertig gestellt und einzelnen Verbänden mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 19. August 2025 versandt – das sind knapp vier Arbeitstage für einen Gesetzesentwurf von über 80 Seiten. Allein eine solche Frist macht bereits deutlich: Eine fundierte Stellungnahme ist nicht erwünscht. Doch schlimmer noch: Zwar wurden im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung einzelne Verbände informiert, jedoch keine Selbstvertretungsorganisation“, kritisiert die ISL und mahnt: „Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen an allen politischen Entscheidungsprozessen, die sie betreffen, ist kein netter Gefallen, sondern völkerrechtlich verpflichtend (vgl. insbesondere UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 4 Absätze 3 und 33 Absatz 3). Partizipation ist als Menschenrecht ein Zweck an sich!“
„Partizipation ist aber auch effektiv: Die frühzeitige Konsultation von Betroffenen-Verbänden hätte beispielsweise abwenden können, dass uns die begrüßenswerte Einrichtung eines Fallmanagements (§ 13a des Entwurfs) dem Ziel gesamtgesellschaftlich gleichberechtigter Teilhabe kaum näherbringt. Denn wer die anspruchsvollen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung nicht erfüllt, der*die wird nicht in den Genuss eines Fallmanagements kommen. In einem nach wie vor nicht inklusiven Arbeitsmarkt erfüllen viele Menschen mit Behinderungen diese Voraussetzungen nicht oder nicht früh genug. Die Engführung auf das SGB VI schafft damit nicht nur eine Ungleichbehandlung gegenüber nicht-privilegierten Gruppen mit schwererem Zugriff auf den ersten Arbeitsmarkt. Vor allem verhindert sie ein Fallmanagement zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Und gerade dies ist essentiell im Rehabilitationsprozess“, heißt es vonseiten der ISL.
Wenn auf formaler Ebene Partizipation von Menschen mit Behinderungen nicht ernst genommen werde und auf inhaltlicher Ebene der größte Teil der Betroffenen nicht von Verbesserungen profitieren könne, dann kann das Urteil nach Ansicht der ISL nur lauten: „So wird das nichts mit echter Inklusion!“




