
Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Blindenführhunde ermöglichen blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen ein hohes Maß an Mobilität und Unabhängigkeit. Sie werden durch die Krankenkassen finanziert und sind ein anerkanntes Hilfsmittel. Nur logisch also, dass auch der Umgang mit den Nebenkosten der Führhundhaltung, die vom Futter bis zur Gesundheitsvorsorge reichen, verbindlich im Hilfsmittelverzeichnis geregelt ist. Dort ist in Produktgruppe 07 für regelmäßig anfallende Kosten ein verbindlicher monatlicher Pauschalbetrag vorgesehen, der aktuell 218,00 Euro beträgt. Außerordentliche Kosten – beispielsweise für eine tierärztliche Behandlung – werden auf Antrag erstattet. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen plant nun, diese klare Regelung zu streichen und durch eine unverbindliche Empfehlung für die Krankenkassen zu ersetzen, wie der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband mitteilte.










































