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Kampf um den Erhalt des Arbeitgeber*innen-Modells in Berlin

Rotes Rathaus in Berlin im Sommer
Rotes Rathaus in Berlin
Foto: Irina Tischer

Berlin (kobinet) Die Haushaltsverhandlungen haben auch in Berlin begonnen und die behinderten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die in Berlin wohnen, sorgen sich immer mehr um den Erhalt des Arbeitgeber-Modells, mit dem sie ihre Assistenz weitgehend selbstbestimmt organisieren. Womit kann die Regierung überzeugt werden, den eingeschlagenen Sparkurs zu ändern? Demonstrationen sind geplant. Vor allem geht es jedoch darum, die Abgeordneten des Hauptausschusses zu erreichen. Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen hat sich Anfang dieses Monats mit sehr klaren Worten an die Abgeordneten gewandt. Die kobinet-nachrichten dokumentieren einen entsprechenden Brief, den Birgit Stenger der Redaktion zugeleitet hat.

Liebe Abgeordnete,

ich habe mir heute den Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027, Band 11, Einzelplan 11 angeschaut und musste mit großem Bedauern, wenn auch nicht ganz überrascht, Folgendes feststellen:

Die persönlichen Assistentinnen und Assistenten im Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber-Modell sollen ab 2026 nur noch nach EG 3 statt EG 5 finanziert werden. Im Haushaltsdokument steht ausdrücklich: „Weniger in Anpassung an die IST-Ausgaben 2024.“ Das bedeutet: Der Senat begründet die Kürzung damit, dass 2024 weniger ausgegeben wurde, als veranschlagt war, und passt die Ausgaben für 2026 und 2027 an dieses Niveau an.

Wäre es nach uns gegangen, wäre mehr ausgegeben worden! Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die Tariferhöhung beantragt, und alle Anträge wurden pauschal abgelehnt. In den letzten Haushaltssitzungen wurde immer wieder betont, dass Assistentinnen und Assistenten im Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber-Modell nach EG 3 gegenüber Assistentinnen und Assistenten in den ambulanten Diensten (EG 5) rund 340 Euro weniger pro Monat verdienen würden.

Diese Differenz wird ab 2026 noch weitaus größer:

• Unsere Assistentinnen und Assistenten wurden laut unserem Tarifvertrag in den letzten Jahren vorübergehend nach EG 5 bezahlt (eingefroren auf dem Stand 2022).

• Damit verbunden waren wichtige Zusatzleistungen: bezahlte Feiertage und Freistellungen, Schichtzulagen, Rufbereitschaft, Überstundenregelungen nach § 8 Abs. 1 TV-L sowie zusätzliche Urlaubstage (4–7 Tage jährlich).

Fällt diese (wenn auch eingefrorene) Tarifvertrags-Anerkennung weg und erfolgt nur noch eine Finanzierung nach EG 3, verlieren unsere Assistentinnen und Assistenten nicht nur den höheren Stundenlohn, sondern auch sämtliche Zusatzleistungen.

In der Praxis bedeutet das: Unsere Assistentinnen und Assistenten erhalten bei einer Eingruppierung in EG 3 gegenüber der aktuellen Situation bis zu 700 Euro weniger pro Monat!

Das ist eine massive Verschlechterung, die die Attraktivität dieses wichtigen Berufsfeldes erheblich schwächt und somit auch unsere selbstbestimmte Lebensführung als behinderte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber akut bedroht.

Ich bitte Sie daher eindringlich, diese Fakten bei den Haushaltsverhandlungen in den kommenden Wochen zu berücksichtigen und in Ihre Argumentation und in Ihre Entscheidungen einzubeziehen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen hofft, dass die Abgeordneten erneut ausreichende Mittel für die Finanzierung des Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber-Modells im Haushalt einstellen und dass der Wille der Abgeordneten von der Regierung respektiert wird.