Berlin (kobinet)
In Berlin gibt es Gespräche über Geld.
Es geht um den Haus-Halt von Berlin.
Ein Haus-Halt ist ein Plan für Geld.
Der Plan zeigt: Wofür gibt Berlin Geld aus?
Menschen mit Behinderung leben in Berlin.
Sie sind Arbeit-Geber.
Das bedeutet: Sie stellen Assistenz-Kräfte ein.
Die Assistenz-Kräfte helfen ihnen im Alltag.
So können die Menschen selbst-bestimmt leben.
Aber jetzt gibt es ein Problem.
Berlin will weniger Geld für die Assistenz geben.
Die Menschen mit Behinderung haben Angst.
Sie fragen sich: Können wir noch selbst-bestimmt leben?
Die Menschen wollen etwas dagegen tun.
Sie planen Demonstrationen.
Demonstration bedeutet: Menschen treffen sich.
Sie sagen laut ihre Meinung.
Sie wollen auch mit Politikern sprechen.
Die Politiker entscheiden über das Geld.
Eine Arbeits-Gruppe hat einen Brief geschrieben.
Die Arbeits-Gruppe heißt: Arbeits-Gemeinschaft für selbst-bestimmtes Leben.
Sie ist für schwer-behinderte Menschen da.
Birgit Stenger hat den Brief an kobinet gegeben.
In dem Brief steht: Die Politiker sollen den Haus-Halts-Plan ändern.
Der Plan ist für die Jahre 2026 und 2027.
In dem Plan steht: Die Assistenz-Kräfte bekommen weniger Geld.
Früher bekamen die Assistenz-Kräfte Geld nach EG 5.
EG bedeutet: Entgelt-Gruppe.
Entgelt-Gruppe bedeutet: Eine Gruppe von Arbeit-Nehmern.
Alle Menschen in der Gruppe bekommen gleich viel Geld.
Je nach Arbeit gibt es verschiedene Gruppen.
EG 5 bedeutet: mehr Geld.
Ab 2026 sollen sie nur noch Geld nach EG 3 bekommen.
EG 3 bedeutet: weniger Geld.
Berlin sagt: Wir haben 2024 weniger Geld ausgegeben.
Das war weniger als geplant.
Deshalb geben wir auch 2026 und 2027 weniger aus.
Aber die Menschen mit Behinderung sagen etwas anderes.
Sie sagen: Wir wollten mehr Geld ausgeben!
Wir haben alle um mehr Lohn gebeten.
Das war für unsere Assistenz-Kräfte.
Aber Berlin hat alle Anträge abgelehnt.
Anträge sind Briefe oder Formulare.
Du schreibst einen Antrag wenn du etwas möchtest.
Zum Beispiel Geld oder Hilfe.
Den Antrag schickst du an ein Amt.
Die Assistenz-Kräfte bekommen schon jetzt weniger Geld.
Sie bekommen 340 Euro weniger im Monat.
Das ist weniger als Assistenz-Kräfte bei Pflege-Diensten.
Pflege-Dienste bedeutet: Firmen oder Vereine helfen Menschen.
Sie helfen kranken oder alten Menschen.
Sie kommen zu den Menschen nach Hause.
Sie helfen beim Waschen oder beim Essen.
Ab 2026 wird es noch schlimmer.
Dann bekommen die Assistenz-Kräfte bis zu 700 Euro weniger.
Das ist pro Monat.
Sie verlieren auch andere Leistungen.
Leistungen bedeutet: Hilfen vom Staat oder von Firmen.
Du bekommst Geld oder andere Hilfe.
Zum Beispiel Medizin oder Pflege.
Dafür musst du oft einen Antrag stellen.
Zum Beispiel: bezahlte Feier-Tage oder Extra-Urlaub.
Das ist ein großes Problem.
Weniger Geld bedeutet: Der Job ist nicht mehr gut.
Dann wollen weniger Menschen als Assistenz-Kräfte arbeiten.
Die Menschen mit Behinderung finden dann keine Hilfe mehr.
Die Arbeits-Gemeinschaft bittet die Politiker: Bitte denkt an diese Probleme!
Gebt wieder mehr Geld für die Assistenz aus!
Die Menschen mit Behinderung brauchen diese Hilfe.
Sie brauchen sie für ein selbst-bestimmtes Leben.
Die Arbeits-Gemeinschaft hofft: Die Politiker entscheiden sich für mehr Geld.
Und die Regierung von Berlin achtet diese Entscheidung.

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Die Haushaltsverhandlungen haben auch in Berlin begonnen und die behinderten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die in Berlin wohnen, sorgen sich immer mehr um den Erhalt des Arbeitgeber-Modells, mit dem sie ihre Assistenz weitgehend selbstbestimmt organisieren. Womit kann die Regierung überzeugt werden, den eingeschlagenen Sparkurs zu ändern? Demonstrationen sind geplant. Vor allem geht es jedoch darum, die Abgeordneten des Hauptausschusses zu erreichen. Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen hat sich Anfang dieses Monats mit sehr klaren Worten an die Abgeordneten gewandt. Die kobinet-nachrichten dokumentieren einen entsprechenden Brief, den Birgit Stenger der Redaktion zugeleitet hat.
Liebe Abgeordnete,
ich habe mir heute den Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027, Band 11, Einzelplan 11 angeschaut und musste mit großem Bedauern, wenn auch nicht ganz überrascht, Folgendes feststellen:
Die persönlichen Assistentinnen und Assistenten im Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber-Modell sollen ab 2026 nur noch nach EG 3 statt EG 5 finanziert werden. Im Haushaltsdokument steht ausdrücklich: „Weniger in Anpassung an die IST-Ausgaben 2024.“ Das bedeutet: Der Senat begründet die Kürzung damit, dass 2024 weniger ausgegeben wurde, als veranschlagt war, und passt die Ausgaben für 2026 und 2027 an dieses Niveau an.
Wäre es nach uns gegangen, wäre mehr ausgegeben worden! Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die Tariferhöhung beantragt, und alle Anträge wurden pauschal abgelehnt. In den letzten Haushaltssitzungen wurde immer wieder betont, dass Assistentinnen und Assistenten im Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber-Modell nach EG 3 gegenüber Assistentinnen und Assistenten in den ambulanten Diensten (EG 5) rund 340 Euro weniger pro Monat verdienen würden.
Diese Differenz wird ab 2026 noch weitaus größer:
• Unsere Assistentinnen und Assistenten wurden laut unserem Tarifvertrag in den letzten Jahren vorübergehend nach EG 5 bezahlt (eingefroren auf dem Stand 2022).
• Damit verbunden waren wichtige Zusatzleistungen: bezahlte Feiertage und Freistellungen, Schichtzulagen, Rufbereitschaft, Überstundenregelungen nach § 8 Abs. 1 TV-L sowie zusätzliche Urlaubstage (4–7 Tage jährlich).
Fällt diese (wenn auch eingefrorene) Tarifvertrags-Anerkennung weg und erfolgt nur noch eine Finanzierung nach EG 3, verlieren unsere Assistentinnen und Assistenten nicht nur den höheren Stundenlohn, sondern auch sämtliche Zusatzleistungen.
In der Praxis bedeutet das: Unsere Assistentinnen und Assistenten erhalten bei einer Eingruppierung in EG 3 gegenüber der aktuellen Situation bis zu 700 Euro weniger pro Monat!
Das ist eine massive Verschlechterung, die die Attraktivität dieses wichtigen Berufsfeldes erheblich schwächt und somit auch unsere selbstbestimmte Lebensführung als behinderte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber akut bedroht.
Ich bitte Sie daher eindringlich, diese Fakten bei den Haushaltsverhandlungen in den kommenden Wochen zu berücksichtigen und in Ihre Argumentation und in Ihre Entscheidungen einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen hofft, dass die Abgeordneten erneut ausreichende Mittel für die Finanzierung des Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber-Modells im Haushalt einstellen und dass der Wille der Abgeordneten von der Regierung respektiert wird.

Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet) Die Haushaltsverhandlungen haben auch in Berlin begonnen und die behinderten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die in Berlin wohnen, sorgen sich immer mehr um den Erhalt des Arbeitgeber-Modells, mit dem sie ihre Assistenz weitgehend selbstbestimmt organisieren. Womit kann die Regierung überzeugt werden, den eingeschlagenen Sparkurs zu ändern? Demonstrationen sind geplant. Vor allem geht es jedoch darum, die Abgeordneten des Hauptausschusses zu erreichen. Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen hat sich Anfang dieses Monats mit sehr klaren Worten an die Abgeordneten gewandt. Die kobinet-nachrichten dokumentieren einen entsprechenden Brief, den Birgit Stenger der Redaktion zugeleitet hat.
Liebe Abgeordnete,
ich habe mir heute den Haushaltsplan von Berlin für die Haushaltsjahre 2026 und 2027, Band 11, Einzelplan 11 angeschaut und musste mit großem Bedauern, wenn auch nicht ganz überrascht, Folgendes feststellen:
Die persönlichen Assistentinnen und Assistenten im Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber-Modell sollen ab 2026 nur noch nach EG 3 statt EG 5 finanziert werden. Im Haushaltsdokument steht ausdrücklich: „Weniger in Anpassung an die IST-Ausgaben 2024.“ Das bedeutet: Der Senat begründet die Kürzung damit, dass 2024 weniger ausgegeben wurde, als veranschlagt war, und passt die Ausgaben für 2026 und 2027 an dieses Niveau an.
Wäre es nach uns gegangen, wäre mehr ausgegeben worden! Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben die Tariferhöhung beantragt, und alle Anträge wurden pauschal abgelehnt. In den letzten Haushaltssitzungen wurde immer wieder betont, dass Assistentinnen und Assistenten im Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber-Modell nach EG 3 gegenüber Assistentinnen und Assistenten in den ambulanten Diensten (EG 5) rund 340 Euro weniger pro Monat verdienen würden.
Diese Differenz wird ab 2026 noch weitaus größer:
• Unsere Assistentinnen und Assistenten wurden laut unserem Tarifvertrag in den letzten Jahren vorübergehend nach EG 5 bezahlt (eingefroren auf dem Stand 2022).
• Damit verbunden waren wichtige Zusatzleistungen: bezahlte Feiertage und Freistellungen, Schichtzulagen, Rufbereitschaft, Überstundenregelungen nach § 8 Abs. 1 TV-L sowie zusätzliche Urlaubstage (4–7 Tage jährlich).
Fällt diese (wenn auch eingefrorene) Tarifvertrags-Anerkennung weg und erfolgt nur noch eine Finanzierung nach EG 3, verlieren unsere Assistentinnen und Assistenten nicht nur den höheren Stundenlohn, sondern auch sämtliche Zusatzleistungen.
In der Praxis bedeutet das: Unsere Assistentinnen und Assistenten erhalten bei einer Eingruppierung in EG 3 gegenüber der aktuellen Situation bis zu 700 Euro weniger pro Monat!
Das ist eine massive Verschlechterung, die die Attraktivität dieses wichtigen Berufsfeldes erheblich schwächt und somit auch unsere selbstbestimmte Lebensführung als behinderte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber akut bedroht.
Ich bitte Sie daher eindringlich, diese Fakten bei den Haushaltsverhandlungen in den kommenden Wochen zu berücksichtigen und in Ihre Argumentation und in Ihre Entscheidungen einzubeziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Arbeitsgemeinschaft für selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen hofft, dass die Abgeordneten erneut ausreichende Mittel für die Finanzierung des Arbeitgeberinnen- und Arbeitgeber-Modells im Haushalt einstellen und dass der Wille der Abgeordneten von der Regierung respektiert wird.




