STUTTGART (kobinet)
Arme Kinder gehen seltener in die Kita.
Sie bleiben auch weniger Stunden dort.
Das liegt an den hohen Kosten.
Viele arme Familien können sich die Kita nicht leisten.
Das steht in einem neuen Bericht.
Der Bericht ist vom Paritätischen Gesamt-Verband.
Das ist eine große Gruppe.
In der Gruppe sind viele Vereine.
Diese helfen Menschen in Not.
Sie kümmern sich um arme Menschen.
Sie kümmern sich auch um kranke Menschen.
Der Verband hat das Thema Armut untersucht.
Er hat auch die Kita-Betreuung untersucht.
Auch in Baden-Württemberg kostet die Kita viel Geld.
Familien mit wenig Geld können das schwer bezahlen.
Menschen mit Sozial-Hilfe können Hilfe beantragen.
Sozial-Hilfe bedeutet: Geld vom Staat für arme Menschen.
Damit sie leben können.
Dann müssen sie weniger für die Kita bezahlen.
Aber viele trauen sich nicht zu fragen.
Der Paritätische Wohlfahrts-Verband Baden-Württemberg hat eine Idee.
Wohlfahrts-Verband bedeutet: Eine Organisation hilft Menschen.
Sie hat viele Mitarbeiter in ganz Deutschland.
Sie helfen alten Menschen und Familien.
Sie helfen auch Menschen mit wenig Geld.
Eltern mit Sozial-Hilfe sollen automatisch weniger bezahlen.
Sie sollen keinen Antrag stellen müssen.
Feray Sahin arbeitet beim Paritätischen Wohlfahrts-Verband.
Sie sagt: Arme Familien haben schlechtere Chancen.
Sie bekommen schwerer einen Kita-Platz.
Ihre Kinder sind weniger Stunden in der Kita.
Sie müssen trotzdem viel Geld bezahlen.
Manche Städte helfen den Familien.
Dort müssen Eltern nichts für die Kita bezahlen.
Aber in anderen Städten kostet die Kita viel Geld.
Das Land und die Städte sollen helfen.
Menschen mit Sozial-Hilfe sollen automatisch weniger bezahlen.
Viele Familien kennen das Bildungs-Paket nicht.
Bildungs-Paket bedeutet: Geld vom Staat für arme Familien.
Das Geld ist für die Schule der Kinder.
Davon kann man Bücher bezahlen.
Davon kann man auch Ausflüge bezahlen.
Das Bildungs-Paket soll Familien helfen.
Aber die Anträge sind schwer zu verstehen.
Deshalb nutzen viele Familien die Hilfe nicht.
Feray Sahin sagt: Alle Kinder sollen die gleichen Chancen haben.
Das soll von Anfang an so sein.
Die soziale Herkunft soll keine Rolle spielen.
Soziale Herkunft bedeutet: Aus welcher Familie kommst du.
Haben deine Eltern viel Geld oder wenig Geld.
Haben deine Eltern studiert oder nicht.
Das beeinflusst dein Leben.
Es gibt auch ein Problem bei den Betreuungs-Zeiten.
Betreuungs-Zeiten bedeutet: Feste Uhrzeiten in der Kita.
In dieser Zeit kümmert sich jemand um dich.
In Baden-Württemberg sind viele Kinder nur 20 bis 30 Stunden pro Woche in der Kita.
Das gilt besonders für Kinder unter 3 Jahren.
Längere Zeiten gibt es oft nur für Kinder von arbeitenden Eltern.
Das ist ein Problem.
Gerade arme Kinder brauchen viel Förderung.
Sie brauchen auch Kontakt zu anderen Kindern.
Aber sie bekommen oft weniger Betreuung.
Der Bericht zeigt eine wichtige Zahl.
Nur 19 von 100 armen Kindern zwischen 1 und 2 Jahren gehen in die Kita.
Bei Kindern aus nicht-armen Familien sind es 41 von 100.
Das ist mehr als doppelt so viele.

Foto: Irina Tischer
STUTTGART (kobinet) Armutsbetroffene Kinder werden deutlich seltener und in deutlich geringerem zeitlichem Umfang in Kitas betreut. Die Kosten der Kinderbetreuung stellen für viele armutsbetroffene Familien eine erhebliche Belastung dar und hindern zahlreiche Familien daran, Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen. Das geht aus dem heute veröffentlichten Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes zum Thema Armut und Kita-Betreuung hervor. Auch in Baden-Württemberg sind die Kosten für einen Kita-Platz für Familien mit geringem Einkommen eine erhebliche Belastung. Bezieher von Sozialleistungen können zwar die Übernahme von Kita-Kosten beantragen, schrecken aber häufig davor zurück, erklärt der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Deshalb fordert der Verband, Eltern mit Sozialleistungsbezug automatisch von Kita-Gebühren zu befreien, ohne dass sie dafür einen Antrag stellen müssen.
„Armutsbetroffene Familien haben schlechtere Chancen auf einen Kita-Platz, geringere Betreuungszeiten und müssen trotz rechtlicher Ansprüche auf Entlastung bei den Kita-Gebühren oftmals hohe Kosten tragen. Während einige Städte durch kommunale Mittel Beitragsfreiheit schaffen, zahlen Eltern in anderen Kommunen hohe Gebühren. Hier sind das Land und die Kommunen gefordert, Bezieher von Sozialleistungen grundsätzlich von den Kita-Gebühren zu befreien. Wichtig ist, dass das ohne Antragstellung, also automatisch, erfolgt“, erklärt Feray Sahin, Bereichsleiterin Familie, Kinder, Migration, Vielfalt und Demokratie beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg.
Auch nehmen viele Familien ihre Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht wahr. Die Antragstellung sei häufig kompliziert und wenig transparent, sodass Mittel, die zur Entlastung der Familien gedacht seien, ungenutzt blieben. Auch hier brauche es tragfähige Lösungen, damit alle Kinder im Land unabhängig von ihrer sozialen Herkunft die gleichen Chancen auf Bildungsgerechtigkeit haben – und das von Anfang an, so Sahin weiter. Handlungsbedarf sieht Sahin auch bei den Betreuungszeiten: „In Baden-Württemberg werden viele Plätze, besonders für unter Dreijährige, nur für zwanzig bis dreißig Wochenstunden angeboten. Längere Betreuungszeiten sind oft nur für erwerbstätige Eltern verfügbar. Damit haben ausgerechnet Kinder, die am meisten von früher Bildung profitieren würden, häufig nur eingeschränkten Zugang zu umfassender Förderung und Peer-Kontakten.“ Laut Paritätischem Bericht besuchen nur 19 Prozent der ein- bis zweijährigen Kinder aus armutsbetroffenen Familien eine Kita, während gleichaltrige Kinder aus nicht von Armut betroffenen Familien doppelt so häufig von einem Kita-Platz profitieren (41 Prozent).

Foto: Irina Tischer
STUTTGART (kobinet) Armutsbetroffene Kinder werden deutlich seltener und in deutlich geringerem zeitlichem Umfang in Kitas betreut. Die Kosten der Kinderbetreuung stellen für viele armutsbetroffene Familien eine erhebliche Belastung dar und hindern zahlreiche Familien daran, Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen. Das geht aus dem heute veröffentlichten Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes zum Thema Armut und Kita-Betreuung hervor. Auch in Baden-Württemberg sind die Kosten für einen Kita-Platz für Familien mit geringem Einkommen eine erhebliche Belastung. Bezieher von Sozialleistungen können zwar die Übernahme von Kita-Kosten beantragen, schrecken aber häufig davor zurück, erklärt der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Deshalb fordert der Verband, Eltern mit Sozialleistungsbezug automatisch von Kita-Gebühren zu befreien, ohne dass sie dafür einen Antrag stellen müssen.
„Armutsbetroffene Familien haben schlechtere Chancen auf einen Kita-Platz, geringere Betreuungszeiten und müssen trotz rechtlicher Ansprüche auf Entlastung bei den Kita-Gebühren oftmals hohe Kosten tragen. Während einige Städte durch kommunale Mittel Beitragsfreiheit schaffen, zahlen Eltern in anderen Kommunen hohe Gebühren. Hier sind das Land und die Kommunen gefordert, Bezieher von Sozialleistungen grundsätzlich von den Kita-Gebühren zu befreien. Wichtig ist, dass das ohne Antragstellung, also automatisch, erfolgt“, erklärt Feray Sahin, Bereichsleiterin Familie, Kinder, Migration, Vielfalt und Demokratie beim Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg.
Auch nehmen viele Familien ihre Ansprüche aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht wahr. Die Antragstellung sei häufig kompliziert und wenig transparent, sodass Mittel, die zur Entlastung der Familien gedacht seien, ungenutzt blieben. Auch hier brauche es tragfähige Lösungen, damit alle Kinder im Land unabhängig von ihrer sozialen Herkunft die gleichen Chancen auf Bildungsgerechtigkeit haben – und das von Anfang an, so Sahin weiter. Handlungsbedarf sieht Sahin auch bei den Betreuungszeiten: „In Baden-Württemberg werden viele Plätze, besonders für unter Dreijährige, nur für zwanzig bis dreißig Wochenstunden angeboten. Längere Betreuungszeiten sind oft nur für erwerbstätige Eltern verfügbar. Damit haben ausgerechnet Kinder, die am meisten von früher Bildung profitieren würden, häufig nur eingeschränkten Zugang zu umfassender Förderung und Peer-Kontakten.“ Laut Paritätischem Bericht besuchen nur 19 Prozent der ein- bis zweijährigen Kinder aus armutsbetroffenen Familien eine Kita, während gleichaltrige Kinder aus nicht von Armut betroffenen Familien doppelt so häufig von einem Kita-Platz profitieren (41 Prozent).




