Berlin (kobinet)
Das Deutsche Kinder-Hilfs-Werk hat eine Studie gemacht.
Studie bedeutet: Menschen schauen sich etwas genau an.
Die Studie zeigt: Geflüchtete Kinder bekommen nicht genug Hilfe.
Geflüchtete Kinder haben das Recht auf Bildung.
Das bedeutet: Sie dürfen zur Schule gehen.
Aber dieses Recht wird nicht gut umgesetzt.
Das Deutsche Kinder-Hilfs-Werk hat die Landes-Regierungen befragt.
Landes-Regierungen bedeutet: Die Chef-Politiker von einem Bundes-Land.
Die Antworten zeigen: Deutschland hält sich nicht an die Regeln.
Es gibt eine EU-Regel für den Bildungs-Zugang.
EU bedeutet: Europäische Union.
Das sind 27 Länder in Europa.
Bildungs-Zugang bedeutet: Alle können lernen und zur Schule gehen.
Die Regel sagt: Geflüchtete Kinder sollen schnell zur Schule können.
Das soll spätestens nach 3 Monaten passieren.
Die 3 Monate beginnen nach dem Asyl-Antrag.
Asyl-Antrag bedeutet: Man bittet um Schutz in Deutschland.
Aber viele geflüchtete Kinder warten viel länger.
Manche warten Monate oder sogar Jahre.
Es gibt eine geplante Änderung der Gesetze.
Diese Änderung nennt man: Reform.
Reform bedeutet: Gesetze werden verbessert.
Die Reform betrifft das Europäische Asyl-System.
Asyl-System bedeutet: So hilft Deutschland Menschen aus anderen Ländern.
Der Bundes-Tag muss über die Reform entscheiden.
Die neuen Regeln sollen so aussehen:
Geflüchtete Kinder sollen schnell zur Schule können.
Das soll höchstens 2 Monate nach dem Asyl-Antrag dauern.
Vorher dürfen Kinder höchstens 1 Monat außerhalb der Normal-Schule lernen.
Normal-Schule bedeutet: Regel-Klasse mit deutschen Kindern.
Es gibt ein großes Problem mit den Daten.
Kein Bundes-Land sammelt genug Informationen.
Niemand weiß genau: Wie lange warten geflüchtete Kinder wirklich?
Niemand weiß: Wie gut funktioniert der Bildungs-Zugang?
Es gibt auch Vorbereitungs-Klassen und Sprach-Lern-Klassen.
Das sind besondere Schul-Klassen.
Dort lernen geflüchtete Kinder erst Deutsch.
Aber niemand weiß: Wie lange dauert das?
Niemand weiß: Wie gut klappt der Wechsel zur Normal-Klasse?
Wechsel bedeutet: Von einer Klasse in eine andere Klasse gehen.
Das Deutsche Kinder-Hilfs-Werk fordert:
Es braucht bessere Daten über geflüchtete Kinder.
Es braucht schnelleren Zugang zu Schulen.
Bund, Länder und Gemeinden sollen zusammen arbeiten.
Sie sollen einen gemeinsamen Plan entwickeln.
Plan bedeutet: So erreichen wir unser Ziel.

Foto: Pixabay/GraphicsGuruji
BERLIN (kobinet) Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die nur sehr unzureichende Umsetzung des Rechts auf Bildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland. Eine Analyse der Kinderrechtsorganisation auf Grundlage von Befragungen der Landesregierungen zeigt auf, dass die derzeitig gültige EU-Aufnahmerichtlinie zum Bildungszugang vielfach nicht eingehalten wird.
Demnach sind die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer unter Berücksichtigung des Völkerrechts verpflichtet, für geflüchtete Kinder und Jugendliche den Zugang zum Schul- und Bildungssystem spätestens drei Monate nach Äußerung des Asylbegehrens effektiv sicherzustellen. Aktuell warten viele geflüchtete Kinder und Jugendliche jedoch teils viele Monate oder sogar Jahre, bis sie ihr Recht auf Bildung durch den Besuch einer Regelklasse wahrnehmen können.
Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die noch vom Bundestag beschlossen werden muss, soll auch die Rechtslage diesbezüglich geändert werden: Der Zugang zum Bildungssystem soll demnach so bald wie möglich erfolgen und darf nicht länger als zwei Monate nach Asylantragsstellung hinausgezögert werden. Dabei ist eine Beschulung außerhalb des regulären Bildungssystems auf höchstens einen Monat zu beschränken.
Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht es zudem als sehr problematisch an, dass es in keinem Bundesland möglich ist, systematisch auf Grundlage von Daten zu überprüfen, wie der Bildungszugang geflüchteter Kinder in der Praxis umgesetzt wird – insbesondere wie viel Zeit zwischen Asylantragstellung, Schulaufnahme und Integration in die Regelklasse vergeht. Auch die genaue Dauer der Beschulung in Vorbereitungsklassen oder Sprachlernklassen bis zur Integration in Regelklassen ist bislang kaum bekannt. Ebenfalls braucht es dringend ausreichend Daten über Bildungsverläufe von geflüchteten Kindern, um die Wirkungen der unterschiedlichen Bildungssysteme erfassen zu können. Verlässliche Datenerhebungen und ein schnellerer Zugang zur schulischen Bildung sollten deshalb Kernziele einer gemeinsamen Strategie von Bund, Ländern und Kommunen sein.

Foto: Pixabay/GraphicsGuruji
BERLIN (kobinet) Das Deutsche Kinderhilfswerk kritisiert die nur sehr unzureichende Umsetzung des Rechts auf Bildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland. Eine Analyse der Kinderrechtsorganisation auf Grundlage von Befragungen der Landesregierungen zeigt auf, dass die derzeitig gültige EU-Aufnahmerichtlinie zum Bildungszugang vielfach nicht eingehalten wird.
Demnach sind die Bundesrepublik Deutschland und die Bundesländer unter Berücksichtigung des Völkerrechts verpflichtet, für geflüchtete Kinder und Jugendliche den Zugang zum Schul- und Bildungssystem spätestens drei Monate nach Äußerung des Asylbegehrens effektiv sicherzustellen. Aktuell warten viele geflüchtete Kinder und Jugendliche jedoch teils viele Monate oder sogar Jahre, bis sie ihr Recht auf Bildung durch den Besuch einer Regelklasse wahrnehmen können.
Mit der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, die noch vom Bundestag beschlossen werden muss, soll auch die Rechtslage diesbezüglich geändert werden: Der Zugang zum Bildungssystem soll demnach so bald wie möglich erfolgen und darf nicht länger als zwei Monate nach Asylantragsstellung hinausgezögert werden. Dabei ist eine Beschulung außerhalb des regulären Bildungssystems auf höchstens einen Monat zu beschränken.
Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht es zudem als sehr problematisch an, dass es in keinem Bundesland möglich ist, systematisch auf Grundlage von Daten zu überprüfen, wie der Bildungszugang geflüchteter Kinder in der Praxis umgesetzt wird – insbesondere wie viel Zeit zwischen Asylantragstellung, Schulaufnahme und Integration in die Regelklasse vergeht. Auch die genaue Dauer der Beschulung in Vorbereitungsklassen oder Sprachlernklassen bis zur Integration in Regelklassen ist bislang kaum bekannt. Ebenfalls braucht es dringend ausreichend Daten über Bildungsverläufe von geflüchteten Kindern, um die Wirkungen der unterschiedlichen Bildungssysteme erfassen zu können. Verlässliche Datenerhebungen und ein schnellerer Zugang zur schulischen Bildung sollten deshalb Kernziele einer gemeinsamen Strategie von Bund, Ländern und Kommunen sein.




