Berlin (kobinet) Bärbel Bas ist Bundes-Ministerin.
Sie ist zuständig für Menschen mit Behinderungen.
Eine Bundes-Ministerin leitet ein Ministerium.
Sie trifft wichtige Entscheidungen für Deutschland.
Bärbel Bas ist von der Partei SPD.
Sie kennt die UN-Behinderten-Rechts-Konvention noch nicht gut.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist ein wichtiges Gesetz.
Darin stehen die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Menschen mit Behinderung sollen überall mitmachen können.
Das sagt Sören Pellmann.
Sören Pellmann ist Politiker von der Partei Die Linke.
Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention gilt in Deutschland seit März 2009.
Es gibt eine neue Kommission.
Eine Kommission ist eine Gruppe von Menschen.
Sie arbeiten zusammen an einem Thema.
Am Ende machen sie Vorschläge für Lösungen.
Die Kommission heißt Sozial-Staats-Kommission.
Die Sozial-Staats-Kommission denkt über unser Land nach.
Sie überlegt: Wie kann der Staat den Menschen helfen?
Diese Kommission soll wichtige Entscheidungen treffen.
Sören Pellmann hat eine schriftliche Frage gestellt.
Er wollte wissen: Werden Menschen mit Behinderungen einbezogen?
Werden ihre Organisationen auch einbezogen?
Das Bundes-Ministerium für Arbeit und Soziales hat geantwortet.
Ein Bundes-Ministerium ist ein wichtiges Amt in Deutschland.
Dort arbeiten viele Menschen für die Regierung.
Jedes Ministerium kümmert sich um bestimmte Themen.
Die Antwort war nicht gut.
Sören Pellmann ist nicht zufrieden mit der Antwort.
Sören Pellmann sagt: Es reicht nicht aus.
Die Interessen-Verbände einmal einzuladen ist zu wenig.
Interessen-Verbände sind Gruppen von Menschen mit Behinderung.
Diese Menschen haben die gleichen Wünsche.
Sie sprechen mit der Politik über ihre Wünsche.
Die Kommission will selbst entscheiden.
Sie will selbst wählen welche Organisationen kommen.
Das ist nicht richtig.
Menschen mit Behinderungen müssen richtig einbezogen werden.
Das steht in der UN-Behinderten-Rechts-Konvention.
Dort steht es in Artikel 4 Absatz 3.
Ein Artikel ist ein Abschnitt in einem Gesetz.
Ein Absatz ist ein Teil von diesem Abschnitt.
Bundes-Ministerin Bas muss sich an das Recht halten.
Sie muss Menschen mit Behinderungen aktiv einbeziehen.

Foto: Inga Haar / Deutscher Bundestag
Berlin (kobinet) "Die für die Behindertenpolitik zuständige Bundesministerin Bärbel Bas (SPD) scheint den Geist der in Deutschland seit März 2009 geltenden UN-Behindertenrechtskonvention noch nicht verstanden zu haben", erklärte der Abgeordnete Sören Pellmann, Vorsitzender und behindertenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Bundestag, zur Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf seine schriftliche Anfrage zur Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen in die Arbeit der unlängst eingesetzten sogenannten Sozialstaatskommission.
Sören Pellmann erklärte weiter: „Es reicht nicht, die Interessenverbände von Menschen mit Behinderungen einmal zu einem Austausch einzuladen und darauf zu verweisen, dass die Kommission selbstständig über einzuladende Organisationen entscheiden wird. Enge Konsultationen und aktive Einbeziehung bei der Ausarbeitung von politischen Konzepten, die auch die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen, sehen anders aus. Gerade auch Bundesministerin Bas sollte geltendes Recht – in diesem Fall Artikel 4 Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention – ernst nehmen.“

Foto: Inga Haar / Deutscher Bundestag
Berlin (kobinet) "Die für die Behindertenpolitik zuständige Bundesministerin Bärbel Bas (SPD) scheint den Geist der in Deutschland seit März 2009 geltenden UN-Behindertenrechtskonvention noch nicht verstanden zu haben", erklärte der Abgeordnete Sören Pellmann, Vorsitzender und behindertenpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Bundestag, zur Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf seine schriftliche Anfrage zur Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen in die Arbeit der unlängst eingesetzten sogenannten Sozialstaatskommission.
Sören Pellmann erklärte weiter: „Es reicht nicht, die Interessenverbände von Menschen mit Behinderungen einmal zu einem Austausch einzuladen und darauf zu verweisen, dass die Kommission selbstständig über einzuladende Organisationen entscheiden wird. Enge Konsultationen und aktive Einbeziehung bei der Ausarbeitung von politischen Konzepten, die auch die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen, sehen anders aus. Gerade auch Bundesministerin Bas sollte geltendes Recht – in diesem Fall Artikel 4 Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention – ernst nehmen.“




