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Hannover (kobinet) Zum 1. Januar 2020 tritt die 3. Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes in Kraft. Damit wird die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem des Sozialhilferechts herausgelöst und in das Recht der Rehabilitation überführt. Für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes müssen Landesrahmenverträge abgeschlossen werden, in Niedersachsen ist man hier jedoch noch nicht soweit. Nun haben die Verbände und das Land aber immerhin eine Übergangsvereinbarung unterzeichnet, durch die ein reibungsloser Übergang der Leistungen gewährleistet werden soll.











































