
Foto: H. Smikac
BERLIN (kobinet) Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist seit dem 1. Mai 2017 Träger des Projekts Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags gefördert. Die zunächst bis Ende 2019 angedachte Förderung wurde nun um drei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.











































