
Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Berlin (kobinet) Wenn man sich die Tagesordnung der ersten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages nach der Weihnachtspause des Parlaments anschaut, belegt das Thema "Organspende" diese Woche eindeutig die Nummer Eins, was die Debattenzeit angeht. Am Donnerstagmorgen nimmt sich der Deutsche Bundestag nach derzeitigem Plan von 9:00 bis 11:40 Uhr - also zwei Stunden und 40 Minuten - Zeit, um über die Anträge zu diesem Thema zu debattieren und zu entscheiden.
Dabei geht es laut derzeitigem Tagesordnungsplan u.a. um zwei Anträge, bei denen die sonst übliche Fraktionsdisziplin in der Abstimmung eine geringere Rolle als sonst spielen düfte. Einerseits steht die Zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Dr. Karl Lauterbach, Dr. Georg Nüßlein, Dr. Petra Sitte, Jens Spahn und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz
Drucksache 19/11096 an. Hinzu kommt die zweite und dritte Beratung des von den Abgeordneten Annalena Baerbock, Karin Maag, Hilde Mattheis, Katja Kipping, Otto Fricke, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Stephan Pilsinger, Christian Hirte, Ulla Schmidt (Aachen), Kathrin Vogler und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende Drucksache 19/11087.
Gerade für behinderte Menschen hat das Thema eine besondere Brisanz. Einerseits warten viele auf ein Spenderorgan. Andere befürchten, dass mit den neuen Regelungen eine weitere Tür in Sachen Bioethik geöffnet werden könnte, die behindertes Leben bedrohen. Die kobinet-nachrichten werden die Debatte und Sichtweisen verschiedener Akteure zu diesem Thema aufmerksam durch ihre Berichterstattung in den nächsten Tagen begleiten.