
Foto: Irina Tischer
BERLIN (hib / kobinet) Der Bundesregierung liegen keine repräsentativen trägerübergreifenden Erkenntnisse über Probleme bei der Inanspruchnahme von Teilhabeleistungen durch Menschen mit Behinderungen vor. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Aus Sicht der Regierung sind die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen für eine umfassende Beratung auf Augenhöhe durch die Sozialleistungsträger gegeben, heißt es in der Antwort der Bundesregierung dazu weiter.
Diese Antwort der Bundesregierung auf diese Kleine Anfrage ist HIER nachzulesen.
Hallo,
für alle Interessierten – der Bericht der BAR liegt mittlerweile vor:
https://www.bar-frankfurt.de/fileadmin/dateiliste/THVB/1_Teilhabeverfahrensbericht_2019.pdf
Schon interessant, dass die Antwort der Bundesregierung, derzufolge noch nichts zu berichten ist 60 Seiten lang ist, der komplette Bericht aber „nur“ 139 Seiten.