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Projekt zur Umsetzungsbegleitung wird fortgesetzt

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Foto: H. Smikac

BERLIN (kobinet) Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist seit dem 1. Mai 2017 Träger des Projekts Umsetzungsbegleitung Bundesteilhabegesetz. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags gefördert. Die zunächst bis Ende 2019 angedachte Förderung wurde nun um drei weitere Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.



In einem Interview erläutert Nora Schmidt, die Geschäftsführerin des Deutschen Vereins , die Neuerungen für den kommenden Projektzeitraum.

Dieses Interview ist HIER nachzulesen.

Lesermeinungen

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3 Lesermeinungen
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rgr
16.01.2020 11:04

Sicherheitserwägungen haben in dieser Zeit des Wiederauflebens nationalsozialistischer Ideen Priorität.

Als Teil der vulnerablen Gruppe der Behinderten fordere ich daher:
Beerdigt endlich den Deutschen Verein!

Der deutsche Verein ist mit Verbrechen an der Menschlichkeit in der Zeit des Nationalsozialismus schwer belastet.

rgr
Antwort auf  rgr
16.01.2020 15:07

Ich bin froh und glücklich, weil ich das spannende Thema ‚Instrumente‘ im SGB IX auch an dieser Stelle weiterverfolgen darf.

rgr
Antwort auf  rgr
19.01.2020 13:44

Meine Forderung ist gerechtfertigt und die politisch Verantwortlichen müssen mir erklären und mir glaubhaft beweisen, welche Vorsorgen sie getroffen haben um der Gefahr von Rechts Herr zu werden.