
Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde
BERLIN (kobinet) Gemäß § 25 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von diesem unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung für das Jahr 2019 liegt nun vor.
Wer also erfahren möchte welches Unternehmen / welche Einzelperson im vergangenen Jahr mehr als 50.000 Euro für welche politische Partei gespendet hat, kann das HIER nachlesen.




